... dann heißt das doch, das er am 01.07. ausgezogen sein muss oder nicht?
Meine Hausverwaltung hat mir (schon im Mai) mitgeteilt, das mein ewig lärmender Nachbar zum 01.07. auszieht. Nu ist er aber immer noch da! Bin grad soooo was von angepisst!
Wenn ich mir überlege, das noch weiter ertragen zu müssen, wird mir schlecht...
* stars can't shine without darkness *
Normalerweise muss die Wohnung am 30.Juni 00.00 Uhr geräumt sein.
Wenn man eine Wohnung kündigt, kann man dann von der Kündigung zurück treten, wenn man z. B. keine neue Wohnung gefunden hat?
* stars can't shine without darkness *
wenn der Vermieter das mitmacht sicherlich.
aber wenn ich mit 3-monatiger Kündigungsfrist kündige, brauch ich doch keinen Nachmieter, oder?
Eigentlich hatte ich ja gedacht, das die Hausverwaltung ihm gekündigt hat, weil ich mich schon seit Dezember (!) wegen seines Lärms beschwert hab. Anscheinend ja doch nicht, die Hausverwaltung könnte so eine Kündigung ja nicht einfach zurück ziehen, oder?
Vielen Dank für eure Antworten, ich werd gleich Montag da mal anrufen und nachfragen...
* stars can't shine without darkness *
Entweder zieht er trotz Kündigung nicht aus, dann kann es lange dauern und sehr ärgerlich werden (für den Vermieter) oder er hat keine neue Wohnung gefunden, die Wohnung war noch nicht wieder vermietet und der Vermieter hat zugestimmt, dass er später auszieht.
Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen.