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Thema: Urlaubstage = werktage

  1. #11
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    Hört sich bei dir fies an, wie Erpressung

    Den Samstag rechnen sie dir bestimmt als Urlaubstag an, denn es ist ein Werktag. Den Freitag kannst du bestimmt mit der Firma regeln. Montags hast du eh frei?



    Vielleicht kommt das Abendkleid noch vorbei.
    “These are used emotions. Time to trade them in. Memories were meant to fade, Lenny.”
    — Mace, Strange Days


    rosa-hellblau-falle.de

  2. #12
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    Steht in Deinem Vertrag nicht wieviele Arbeitstage Du pro Woche hast?

  3. #13
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    sorry ich hab das etwas wirr geschrieben. habs oben korrigiert, montag der 15. ist ein feiertag
    Ich will Sommer!

  4. #14
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    Zitat Zitat von Miria Beitrag anzeigen
    Steht in Deinem Vertrag nicht wieviele Arbeitstage Du pro Woche hast?
    Es geht doch gar nicht um Arbeitstage. Es geht um Werktage.

    Das ist gesetzlich gergelt, dass Samstage auch Werktage sind und mit Arbeitstagen nicht gleichzusetzen.

  5. #15
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    Zitat Zitat von versi Beitrag anzeigen
    sorry ich hab das etwas wirr geschrieben. habs oben korrigiert, montag der 15. ist ein feiertag

    Oh ja, das ändert es. Nimm Freitag Gleitzeit und Dienstag Urlaub. Das sollte klappen. Trotzdem würde ich zur Vorsicht im Personalbüro nachfragen. Die werden das kennen.

  6. #16
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    zu den arbeitstagen steht nichts im vertrag.

    falls jemand fachkundiges vorbei kommt: ich habe am 14.6. angefangen und dachte ich hätte mal gehört dass man auch für den angebrochenen montag schon urlaubsanspruch hat. dazu finde ich aber im gesetz nichts?
    Ich will Sommer!

  7. #17
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    Ich steige hier aus. Einige wissen es mal wieder besser (oder auch nicht). Schönen Urlaub, Versi.
    Geändert von Miria (17.07.11 um 23:28:19 Uhr)

  8. #18
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    Die genaue arbeitsvertragliche Regelung wäre wichtig. Ist darin die Rede von 24 Arbeits- oder Werktagen oder von Arbeitstagen und nur für den Fall des Ausscheidens vor Ablauf von 6 Monaten von Werktagen? Das verstehe ich nicht so recht.

    Oder wird schlicht auf §3 BUrlG verwiesen?

    Dann wäre es so:

    Die gesetzliche Mindestdauer des Urlaubs beträgt gemäß § 3 BUrlG 24 Werktage.
    Werktage sind alle Tage, die keine Sonntage oder gesetzlichen Feiertage sind, d.h. sechs Tage von Montag bis Samstag.

    Der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Werktagen entspricht daher umgerechnet einem Urlaub von vier Wochen.

    Für Arbeitnehmer, die weniger als sechs Tage in der Woche arbeiten, ist der gesetzliche Anspruch, der im Umfang von 24 Werktagen besteht, in Arbeitstage umzurechnen. Wer zum Beispiel fünf Tage in der Woche arbeitet, hat einen Anspruch auf 20 Arbeitstage Urlaub gemäß der folgenden Umrechnung:

    24 Werktage : 6 Werktage = 4 Wochen Urlaub; 4 Wochen x 5 Arbeitstage = 20 Arbeitstage Urlaub.

    Gibt es im Arbeitsvertrag Regularien, wie Du Überstunden nehmen darfst, sprich in Verbindung mit einzusetzendem Urlaub? Häufig gibt es da Sperren.

    Gibt es eigentlich eine Probezeit, in der Du keinen Urlaub nehmen darfst? Du hast da doch gerade erst angefangen?

  9. #19
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    Erholungsurlaub
    In Deutschland hat jeder Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf einen bezahlten Urlaub bzw. Jahresurlaub. Zu diesem Zweck gibt es im Arbeitsrecht eigens das Bundesurlaubsgesetz, welches den Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Mindesturlaubsdauer regelt. Die in Betrieben übliche Regelzeit für den Urlaub liegt in Deutschland momentan zwischen 5-6 Wochen. Der gesetzliche Mindesturlaub für ein Jahr liegt aktuell bei 20 Tagen, wenn der Arbeitnehmer eine 5-Tage-Woche arbeitet, oder bei 24 Tagen, wenn der Arbeitnehmer eine 6-Tage-Woche ausübt.
    Hierüber hinaus kann im Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag eine individuelle Anzahl von Urlaubstagen für den Urlaub des Jahres festgehalten werden.

  10. #20
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    ups gleichzeitg mit dem AK

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