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Thema: Urlaubstage = werktage

  1. #21
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    Ich mußte erstmal googeln, welcher Feiertag am 15. August eigentlich ist!

  2. #22
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    Zitat Zitat von Deichgräfin Beitrag anzeigen
    Ich mußte erstmal googeln, welcher Feiertag am 15. August eigentlich ist!
    Wir wollen auch einen am 15.8., nicht? *gnmpf*
    “These are used emotions. Time to trade them in. Memories were meant to fade, Lenny.”
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  3. #23
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    Zitat Zitat von hibernating Beitrag anzeigen
    Wir wollen auch einen am 15.8., nicht? *gnmpf*
    Nicht, wenn ich dafür katholisch werden muss.

  4. #24
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    den haben dann doch alle frei!
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  5. #25
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    Aber alle um mich rum müßten dann ktholisch sein, nur damit Niedersachsen einen Feiertag mehr hätte.

    Nee, ich glaub, wir lassen das!

  6. #26
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    Erkundige dich mal genau ob du überhaupt Anspruch hast. Ich war 5 Monate bei der Zeitarbeitsfirma und durfte keinen Urlaub nehmen (Probezeit 6 Monate) sondern nur Freizeitausgleich (Überstunden)

  7. #27
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    mittlerweile blicke ich etwas durch:

    ja ich habe nach 1 Monat schon Urlaubsanspruch, laut einem Merkblatt:

    nach dem 1. vollen Monat 2 tage, nach dem 2. vollen Monat 3 Tage.......

    das heisst im Umkehrschluss während der Probezeit pro Monat nur ein Zwölftel von 20 Tagen (d.h. das wären Werktage umgewandelt) und nach 6 Monaten dann insgesamt 24 Tage. Hat mir eine Bekannte, die für dieselbe firma arbeitet, heute bestätigt.

    trotzdem danke für eure denkanstöße!

    wer die meisten feiertage haben möchte, sollte übrigens nach augsburg ziehen.
    Ich will Sommer!

  8. #28
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    Versi, ich bin jetzt etwas verwirrt. Wenn Du zum 01.01. anfängst hättest Du den Urlaubsanspruch für das Kalenderjahr von 24 Tagen.
    Wenn Du zum 14.06. eine Tätigkeit anfängst dann steht Dir der Urlaub doch eher nur noch anteilmäßig zu. Das sind dann keine 24 Tage mehr für den Rest des Jahres. Urlaub muß, normalerweise, auch bis zum Jahresende genommen werden.
    So wie ich Dich verstanden hab, gem. Deines Posts, hast Du am 14.06. angefangen, dann doch mit einem Vertrag ab 14.06.
    Oder arbeitest Du seit dem 01.01. im Rahmen der Zeitarbeit und Dein Urlaubsanspruch seit dem sind eben die 24 Tage?

  9. #29
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    Also ich verstehe das so:
    Wenn sie am 14.06. angefangen hat, stehen ihr zwar jetzt ab 14.07. 2 Urlaubstage zu (im August sind es dann 4), die ihr der Arbeitgeber aber nicht zwingend geben muss da sie noch in der Probezeit ist. D.h. sie könnte im Jan./Febr. frühestens die Urlaubstage aus diesem Jahr nehmen (streng gesetzliche Regelung nehme ich mal an)
    Normalerweise sollte ja der Urlaub wegen dem Erholungswert auch am Stück von mindestens 2 Wochen genommen werden. Auch dies ist zum Schutz des AN und nicht als Schikane gedacht.
    ****** under construction ******

  10. #30
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    @ sun: du hast schon recht mit dem 14.6. ich hab mich wieder blöd ausgedrückt, ich wollte immer nur zwölftel schreiben.

    @ Thea: zum glück gilt für mich die halbjährige Urlaulbssperre nicht. ich brauche so alle paar monate nen kurztrip, das entspannt mich mehr als 2 wochen zwangsurlaub im januar, die dann doch zu kurz für ne fernreise sind.

    ganz genau ist die regelung (laut einem merkblatt) so:

    nach dem 1. vollen Monat: 2 tage urlaubsanpruch, 2. Monat: 3 T, 3. Monat: 5 t, 4. Monat: 7 t, 5. Monat: 8 T, nach vollendung des 6. Monats: 10 t, mit dem 1. tag des 7. Monats: 12 tage (wobei mir nicht klar ist was zwischen der vollendung des 6. Monats und dem 1. tag des 7. monats sein soll)
    Ich will Sommer!

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