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Urlaubstage = werktage
In meinem Arbeitsvertrag steht dass die Urlaubstage als Werktage zu sehen sind, wenn ich innerhalb 6 Monate ausscheide (Zeitarbeit). Jetzt frage ich mich, wie das aussieht wenn ich immer nur kurz Urlaub nehme, z.B. Montag und dienstag. Sind doch 2 Urlaubstage, oder? Im August will ich den 12. (Freitag) und 16. (dienstag). der 15. ist ein Montag und feiertag, da wird mir bestimmt der Samstag mitgezählt - wie siehts aus wenn ich freitag überstundenausgleich nehme und dienstag urlaub?
ja mir ist urlaub wichtig und ich will da möglichst viel rausholen.
Geändert von versi (17.07.11 um 23:11:44 Uhr)
Ich will Sommer!
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Was steht denn in Deinem Arbeitsvertrag? Ist der Samstag eigentlich auch ein Arbeitstag?
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in meinem arbeitsvertrag steht nur: im 1. Jahr 24 Urlaubstage, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor 6 Monaten bemisst sich der Urlaubsanspruch in werktagen.
Ich hab ja nen Bürojob und Samstags frei, deswegen frag ich mich wie das dann gerechnet wird?
Ich will Sommer!
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Hmmm... Keine Ahnung. Aber nach meinem Verständnis dürfte Dir für den Samstag kein Urlaubstag berechnet werden, da es sich ja um keinen Regelarbeitstag handelt.
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finde die regelung auch merkwürdig. aber ich mag beim AG nicht nachfragen.
Ich will Sommer!
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Nee, das ist nicht merkwürdig, das dürfte bei euch nach dem Bundesurlaubsgesetz geregelt sein.
Samstage sind Werktage, auch wenn es keine Arbeitstage sind.
Trotzdem verstehe ich deine Frage nicht.
Du willst Freitag frei haben und Dienstag? Das sind auch nur zwei Urlaubstage, weil ich nicht durgehend genommen, da du den Montag offensichtlich arbeitest. Anders wäre es, wenn du Freitag bis Dienstag nehmen würdest. Dann würde der Samstag als Werktag mitzählen, weil du durchgehend Urlaub genommen hättest. Das wären dann vier Tage, Freitag, Samstag, Montag und Dienstag.
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