ich habe selbst jura studiert, bin mir jetzt aber nicht sicher wie das zu lösen ist und habe auch keine gesetzte mehr zum nachschauen.

also.
die nachbarn machen was am grundsück und kommen dadurch nicht mehr in ihr haus, da weg aufgegraben. ( mietshaus, 3 parteien)
sie dürfen aus gefälligkeit unseren weg nutzen um ihn ihr haus zu kommen ( und ein paar schritte über die wiese dann)

angenommen, die brachen sich dabei das bein.

auf unserem grund. habe angst dass dann weder ihre versicherung zahlt noch unsere.

kann ich die haftung irgendwie ausschliseen aufgrund dessen, dass es eine gefälligkeit ist sie drüber laufen zu lassen und kein vertrag?