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Thema: ebay - komisch

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Wie wäre es, wenn man genau das tut, worauf hingewiesen wurde? Sich mit Kanebo in Verbindung setzen und das klären.

    Eine Rufmordkampagne könnte dann auch teuer werden ...
    Life must go on.

  2. #2
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    Dieses "Drama" hatte ich mit Ebay auch schon wegen eines Chanel Parfums.
    Das Argument nach mehrmaligem Nachfragen bei Ebay war: bestimmte Marken würden bevorzugt kopiert, dieser Artikel von Chanel gehöre dazu. Deshalb dürfe dieses Parfüm von mir nicht angeboten werden. (? von anderen schon?) Ich sei stichprobenartig ausgewählt worden und deswegen mein Artikel entfernt....
    War mir zu blöd mich auf diese Sache einzulassen aber jetzt kommt's: Die Einstellgebühr wurde trotzdem berechnet und als ich mich weigerte zu zahlen, kamen auch noch Mahngebühren hinzu.
    Fazit: Bei Ebay verkaufe ich nichts mehr, soll ja auch keine Plattform mehr für nichtgewerbliche Deppen und Schnäppchenjäger sein.

  3. #3
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    Mir wurde heute auch ein Angebot gelöscht, in dem ich einen neuen versiegelten, aber nicht mehr im Karton verpackten Artikel von Sensai verkaufen wollte. Angeblich hätte ich eine Markenrechtsverletzung begangen.

    Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Und kommt da noch etwas nach?

  4. #4
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    Es könnte daran gelegen haben, daß du wahrscheinlich vergessen hast hinzuzuschreiben, daß der Name nur zur Veranschaulichung des Artikels dient oder so ähnlich.
    Schau mal bei ähnlichen Angeboten wie der korrekte Wortlaut ist.
    Ob noch was nachkommt, weiß ich nicht. Kann ich mir aber eher nicht vorstellen, es sollte mit der Löschung erledigt sein.

  5. #5
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    Ich habe schon hunderte Artikel bei ebay verkauft, auch schon viele Luxussachen und nie kam was, ich hab diesen Satz nie reingeschrieben (ich weiß, welchen Satz Du meinst
    Es sind zig Kanebo-Artikel bei ebay drin, wo dieser Satz, den Du meinst, auch nicht drin steht.
    In der Email steht drin:

    MARKENRECHTSVERLETZUNG Sehr geehrter eBay-Verkäufer,Sie bringen Kosmetik der geschützten Marke Kanebo/SENSAI in Umlauf, welche der Hersteller nachweislich so niemals in Verkehr bringt. Werden Produkte ?wesentlich verschlechtert? in Verkehr gebracht, kann der Markeninhaber dagegen vorgehen, z.B. bei eBay eine Stornierung des Angebotes wegen einer Markenrechtsverletzung beantragen. Eine wesentliche Verschlechterung des Produktes liegt z.B. vor, wenn die hochwertige Verpackung entfernt, die Versiegelung geöffnet oder das Produkt bereits benutzt wurde.Sie verletzen damit die Markenrechte von Kanebo/SENSAI. Aus diesem Grunde wurden Ihre Auktionen gelöscht.Falls Sie Fragen haben, können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen: kanebo-Deutschland-gmbh@gmx.de

  6. #6
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    Deshalb schrieb ich ja, es könnte daran gelegen haben, nicht, es muss.

  7. #7
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    ich hatte das auch mal, wird halt im Verkäufercockpit für ein Jahr gespeichert.

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