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Thema: Kindermörder Gäfgen erstellt Strafanzeige

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  1. #1
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    Standard Kindermörder Gäfgen erstellt Strafanzeige

    jetzt ist es so weit, der Folterprozeß beginnt:

    "Der Kindsmörder Magnus Gäfgen hat den ehemaligen Frankfurter Polizeivizepräsidenten Wolfgang Daschner wegen uneidlichen Falschaussage angezeigt. Der wegen des Mordes an dem Bankierssohn Jakob von Metzler zu lebenslanger Haft verurteilte Gäfgen verlangt Schmerzensgeld vom Land Hessen, weil ihm ein Polizeibeamter körperliche Gewalt angedroht hatte."

    http://www.focus.de/panorama/vermisc...id_649967.html

    Da werden die Meinungen auseinandergehen, so viel ist sicher.

  2. #2
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    Zitat Zitat von Datura Beitrag anzeigen

    Da werden die Meinungen auseinandergehen, so viel ist sicher.
    Ja.....und am besten ist es wahrscheinlich, wenn ich meine für mich behalte.
    Nachts ist es dunkler als draußen.

  3. #3
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    Hatte erst letztens einen Bericht im Fernsehen über den Fall Gäfgen gesehen.
    Laut Aussagen von Personen die mit dem Fall und somit mit Gäfgen zu tun hatten, hat er seine Tat nie bereut. Er sah sich immer als Opfer. Opfer der Justiz, Polizei, der Gesellschaft. Er wollte doch auch so gerne der gehobenen Klasse angehören, leider war sein einfaches Elternhaus nicht in der Lage ihm diesen Lebensstil zu bieten.

    Sein Buch, dass er im Gefängnis schrieb, wollte keiner lesen und die Stiftung die er gründen wollte, „zur Unterstützung von Kindern, die Opfer einer Straftat wurden“, abgelehnt, da die Stiftungsgründung gegen „das Anstandsdenken aller gerecht denkenden Menschen und damit gegen die guten Sitten verstoße.

    Ich hoffe, dass er damit nicht durchkommt.
    Liebe Grüße

    Astrid


    Willst Du Gott zum Lachen bringen, erzähl' ihm von Deinen Plänen.

  4. #4
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    - ich möchte nicht Herrn Gäfgens Interessen vertreten müssen. Da käme ich als Anwalt mit mir selber in Konflikt
    Der Signaturduft ist ein Versprechen für Freunde und eine Drohung für Feinde.

  5. #5
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    Das ist auch nicht selten der Fall, Geruchsvictim. Trotzdem hat jeder Mörder ein Anrecht auf einen Verteidiger und im Zivilprozess ist es in der Schadenshöhe sogar Pflicht, sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen, sonst kann man so eine Klage gar nicht führen.

    Es ist eine rein juristische Frage, die ich nicht unspannend finde. Nur weil Gäfgen - platt gesagt - alles falsch gemacht hat, heißt das nicht, dass andere auch alles falsch machen dürfen, vor allem, wenn es sich bei den anderen um Polizisten und Ermittlungsbehörden handelt.

    Ihm das Recht zur Geltendmachung seiner Ansprüche zu nehmen - ob den Ansprüchen statt gegeben wird, werden die Richter wohl und weise abwägen - wäre aus meiner Sicht ein Armutszeugnis für unseren Rechtsstaat. Art. 3 GG schließt verurteilte Straftäter ein, auch denen steht der Rechtsweg offen. Das müssen wir hinnehmen, auch wenn die Folgen grotesk scheinen.

    Fakt ist, dass der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg die Bundesrepublik Deutschland wegen Verstoßes gegen das Folterverbot verurteilt und Gäfgen damit teilweise Recht gegeben hat. Die Große Kammer bezweifelte, dass die Behörden angemessen auf den Ernst der Lage reagiert hätten und bemängelte, dass die Beamten nur zu geringen Geldstrafen auf Bewährung verurteilt wurden. Die Verurteilung Gäfgens zu lebenslanger Haft stellten die Richter aber nicht in Frage. Zurecht, klar.

    Trotzdem muss man den Vorfall von mehreren Seiten betrachten, mit allen Konsequenzen.

    Hier ein meiner Meinung nicht schlechter Artikel zu dem Thema. http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,698946,00.html

    Man stelle sich vor, Gäfgen sei unschuldig gewesen. Was würden wir dann zum Einsatz von Folterandrohungen sagen? Wir würden Folter und die Androhung oder gar Ausübung von Gewalt sicher ablehnen. Das muss unser Maßstab sein, nach dem wir urteilen, auch wenn das schwer fällt.

  6. #6
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    Ich unterschreibe bei Abendkleidchen. Ich hab eben noch mit einer Kollegin darüber gestritten. Sie findet es unmöglich, dass Gäfgen sich herausnimmt, Strafanzeige zu erstatten und der solle den Ball flach halten. Der Polizist sei schon gestraft genug, da Gäfgen ihm eh schon die Karriere kaputt gemacht habe. Das Argument, dass in einem Rechtsstaat wie Deutschland nunmal Folter(-androhungen) bei Polizeiverhören zum Glück verboten sei und dies für alle Menschen gelte, wollte sie nicht gelten lassen, da zum Zeitpunkt der Androhung klar gewesen sei, dass Gäfgen der Täter war. Für mich ist es menschlich, so zu handeln, wie der Polizist es getan hat. Das macht es aber nicht legal. Schließlich möchte ich nicht mal zu unrecht verdächtigt werden und in so eine Situation geraten - das Gesetz muss für alle gleich sein und ist eben auch in diesem Fall keine Auslegungssache.
    "Es gibt Windhunde und es gibt Möpse. Und ich werde nunmal in diesem Leben kein Windhund mehr."

  7. #7
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    Zitat Zitat von Abendkleidchen Beitrag anzeigen
    Das ist auch nicht selten der Fall, Geruchsvictim. Trotzdem hat jeder Mörder ein Anrecht auf einen Verteidiger und im Zivilprozess ist es in der Schadenshöhe sogar Pflicht, sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen, sonst kann man so eine Klage gar nicht führen.

    Es ist eine rein juristische Frage, die ich nicht unspannend finde. Nur weil Gäfgen - platt gesagt - alles falsch gemacht hat, heißt das nicht, dass andere auch alles falsch machen dürfen, vor allem, wenn es sich bei den anderen um Polizisten und Ermittlungsbehörden handelt.

    Ihm das Recht zur Geltendmachung seiner Ansprüche zu nehmen - ob den Ansprüchen statt gegeben wird, werden die Richter wohl und weise abwägen - wäre aus meiner Sicht ein Armutszeugnis für unseren Rechtsstaat. Art. 3 GG schließt verurteilte Straftäter ein, auch denen steht der Rechtsweg offen. Das müssen wir hinnehmen, auch wenn die Folgen grotesk scheinen.

    Fakt ist, dass der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg die Bundesrepublik Deutschland wegen Verstoßes gegen das Folterverbot verurteilt und Gäfgen damit teilweise Recht gegeben hat. Die Große Kammer bezweifelte, dass die Behörden angemessen auf den Ernst der Lage reagiert hätten und bemängelte, dass die Beamten nur zu geringen Geldstrafen auf Bewährung verurteilt wurden. Die Verurteilung Gäfgens zu lebenslanger Haft stellten die Richter aber nicht in Frage. Zurecht, klar.

    Trotzdem muss man den Vorfall von mehreren Seiten betrachten, mit allen Konsequenzen.

    Hier ein meiner Meinung nicht schlechter Artikel zu dem Thema. http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,698946,00.html

    Man stelle sich vor, Gäfgen sei unschuldig gewesen. Was würden wir dann zum Einsatz von Folterandrohungen sagen? Wir würden Folter und die Androhung oder gar Ausübung von Gewalt sicher ablehnen. Das muss unser Maßstab sein, nach dem wir urteilen, auch wenn das schwer fällt.
    dem schließe ich mich uneingeschränkt an und möchte es dick unterstreichen, vor allem auch den von mir auch schon mehrfach hier zitierten artikel von von schirach.

    es sollte einfach jedem klar sein, dass eben ein staat als institution sich an seine eigenen regeln/gesetze halten muss genauso wie beamten als ausführende organe desselben. und dass der staat, wenn er diesbezügliche verstösse - unabhängig vom anlass! (gäfgen) - duldet, sich selbst und seine fundamente unterminiert und ad absurdum führt, darüber hinaus der willkür tür und tor geöffnet sind.

    das beispiel von abendkleidchen ist durchaus einleuchtend und eines, das ich immer wieder in anderer form bringe: wenn man ein spiel spielt, und der gegner foult, ist man dann berechtigt auch zu foulen?
    heißt das dann, dass die eigenen werte nur so lange etwas wert sind und verfolgt werden, wie sich auch alle anderen daran halten?
    was sind solche werte überhaupt wert wenn sie nicht um ihrer selbst willen verfolgt werden? nichts.

    um humanität, menschenwürde usw. muss man sich nicht mehr scheren, wenn man sie in "gegebenen situationen" (wer entscheidet? und wer wacht über die entscheidende instanz? und wer wacht über die über die entscheidende instanz wachende instanz?) einfach außer acht lassen kann/will - dann sind solche heeren ideale eben keine (mehr) bzw. nichts wert.
    Geändert von Susi Simpel (28.07.11 um 11:27:24 Uhr)
    Auch die hohlste Nuss will noch geknackt sein. (F. Nietzsche)

  8. #8
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    Zitat Zitat von Abendkleidchen Beitrag anzeigen
    Es ist eine rein juristische Frage, die ich nicht unspannend finde.

    Trotzdem muss man den Vorfall von mehreren Seiten betrachten, mit allen Konsequenzen.

    Hier ein meiner Meinung nicht schlechter Artikel zu dem Thema. http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,698946,00.html
    Urlaub ... Regen ... da habe ich dieses Thema für mich noch einmal aufgegriffen und muß sagen, dass ich den Artikel nicht unbedingt überzeugend finde. Zwar spricht er einige wesentliche Punkte an, beleuchtet sie aber nur von einer Seite und macht den Konflikt, um den es meiner Meinung nach eigentlich geht, gar nicht deutlich. Denn der Fall ist doch nicht nur in moralischer Hinsicht, sondern auch juristisch höchst grenzwertig.

    Als Beispiel schreibt der Autor pauschal, Daschner habe gegen die Grundprinzipien unseres Staates verstoßen. Dabei übersieht er doch wohl, dass besagte Grundprinzipien nicht nur den Schutz von Straftätern betreffen, die sich im Gewahrsam der Polizei befinden, sondern dass auch jeder "unbescholtene Bürger" einen Anspruch darauf hat, dass seine Rechte und Rechtsgüter geschützt werden. Dies wird zugegebenermaßen häufig übersehen!

    Und so hatte neben Gäfgen natürlich auch der kleine Jakob eine Menschenwürde, dazu ein Recht auf Freiheit, körperliche und geistige Unversehrtheit und letztlich sein Leben, das es zu schützen galt. In einem Interview zu diesem Thema heißt es sogar, "das Recht, sich nicht rechtswidrig töten zu lassen", sei "das allerfundamentalste Menschenrecht überhaupt".

    Insofern befand sich der Polizist hier in einem echten Konflikt: in seiner Rolle als Staatsorgan war er zum einen dazu verpflichtet, das Recht des Jungen auf körperliche Unversehrtheit und generell sein Leben zu verteidigen, und zum anderen dazu, hierbei das Recht des Täters auf freie Willensbetätigung nicht zu beeinträchtigen. Beides war nicht möglich.

    Und ich muß ehrlich sagen, dass ich überrascht bin, wie leicht der Mehrheit in diesem Thread die Entscheidung für das Recht auf freie Willensbetätigung des Täters zu fallen scheint. Wahrscheinlich liegt das daran, dass wir heute wissen, dass der Junge zum damaligen Zeitpunkt gar nicht mehr am Leben war. Das verwässert meiner Meinung nach die Diskussion und führt dazu, dass man sich die Zwangslage, in der sich die Polizei damals befand, gar nicht wirklich vor Augen führt.

    Weiter schreibt der Autor, Foltern sei in unserem Land generell verboten und dies gelte auch, wenn ein Leben in Gefahr wäre, das durch Folter gerettet werden könnte.

    Auch dieser Punkt ist nicht unbedingt eindeutig und kann zumindest diskutiert werden. Immerhin haben fast sämtliche Bundesländer die Zulässigkeit des finalen Rettungsschußes normiert. Hier wird eine klare Wertung vorgenommen: wer das Leben eines anderen rechtswidrig und aktuell bedroht, darf unter Umständen sogar gezielt getötet werden. Das ist doch wohl die elementarste Grundrechtsverletzung überhaupt! Wäre dann unter gleichen Voraussetzungen die Androhung von Schmerzen als ein weniger einschneidendes Mittel nicht auch zumindest denkbar?

    Das größte Manko an diesem Artikel ist meiner Meinung nach allerdings, dass der Autor das Vorliegen einer möglichen Notwehrlage noch nicht einmal anspricht. Notwehr bzw. vorliegend die Nothilfe erlaubt ausdrücklich die Beeinträchtigung von Rechtsgütern des Angreifers, wenn dadurch das Rechtsgut eines anderen gerettet werden kann. Damit wäre die Drohung der Polizisten nicht rechtswidrig gewesen und der vom Autor beklagte Verstoß des Staates und seiner Diener gegen die Gesetze hätte gar nicht stattgefunden.

    Janne hat die Notwehr ebenfalls schon kurz angesprochen, aber leider nicht weiter ausgeführt, warum sie eine solche hier wohl verneinen würde.

    Offenbar sind die Richter vorliegend davon ausgegangen, dass die Beamten mit ihrer Drohung nicht das mildeste Mittel angewandt hätten und haben daher eine Rechtfertigung durch Nothilfe abgelehnt. Ich habe allerdings gelesen, dass Gäfgen zuvor bereits ein falsches Versteck genannt hatte und die Zeit natürlich drängte, wenn man davon ausging, dass sich der Junge noch lebend in irgendeiner Kiste befand. Insofern ist für mich nicht ohne weiteres offensichtlich, welches mildere Mittel in Betracht gekommen wäre.

    Als letztes schließlich empfinde ich die Aussage, Daschner hätte so gehandelt, weil er sicher sein konnte, mit einer milden Strafe davonzukommen und von der Boulevardpresse als Held gefeiert zu werden, als zynisch und enttäuschend unsachlich. Vor allem lässt sie jedes Verständnis für die Arbeit von Polizeibeamten missen, die oft innerhalb kürzester Zeit, manchmal innerhalb von Sekunden, Entscheidungen mit teilweise erheblichen Konsequenzen für sich und andere treffen müssen - während den Richtern anschließend für Monate Zeit bleibt, ihre Bücher und Gesetze zu wälzen, um schließlich festzustellen, wie man sich korrekt und angemessen in der jeweiligen Situation hätte verhalten dürfen.
    Weisheit ist, den anderen ihr Anderssein zu verzeihen.

  9. #9
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    Zitat Zitat von Schnuffi Beitrag anzeigen
    Ja.....und am besten ist es wahrscheinlich, wenn ich meine für mich behalte.
    wenn Du nicht in der Luft zerrissen werden willst, ist das auch besser

  10. #10
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    Zitat Zitat von Roisin Beitrag anzeigen
    Ja, so erklärt habe ich das Zustandekommen des Urteils auch verstanden. Hier im Board konnte mir das leider NIEMAND so erklären, hier wird man nur schnell angepöbelt mit "Mittelalter" und "Stammtisch" und anderen Nettigkeiten. Merke ich mir!
    Ach Roisin,

    ich hatte schon auf einige der Hintergründe verwiesen und einen Artikel verlinkt, der das Procedere und den Sinn dieses Prozesses erläutert, zufällig auch ein Spiegel-Artikel.

    http://www.beautyboard.de/showpost.ph...54&postcount=5

    Auf Seite 2 des von mir verlinkten Artikels http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,698946,00.html ist anschaulich beschrieben, warum wir verlieren, WIR ALLE, wenn wir Daschners Verhalten unsanktioniert hinnehmen würden.

    Mit Stammtisch meinte ich übrigens nicht Dich (!!!!!), sondern die Dame, die ich im entprechenden Post auch zitiert hatte. Da rege ich mich wirklich auf und wie gerade wieder Sachverhalte, die nichts miteinander zu tun haben, verwirbelt und in einen Topf geklopft werden, boah, dazu sage ich besser nichts mehr. Da krieg ich zuviel und ja, das ist Stammtisch.

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