Das ist auch nicht selten der Fall, Geruchsvictim. Trotzdem hat jeder Mörder ein Anrecht auf einen Verteidiger und im Zivilprozess ist es in der Schadenshöhe sogar Pflicht, sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen, sonst kann man so eine Klage gar nicht führen.
Es ist eine rein juristische Frage, die ich nicht unspannend finde. Nur weil Gäfgen - platt gesagt - alles falsch gemacht hat, heißt das nicht, dass andere auch alles falsch machen dürfen, vor allem, wenn es sich bei den anderen um Polizisten und Ermittlungsbehörden handelt.
Ihm das Recht zur Geltendmachung seiner Ansprüche zu nehmen - ob den Ansprüchen statt gegeben wird, werden die Richter wohl und weise abwägen - wäre aus meiner Sicht ein Armutszeugnis für unseren Rechtsstaat. Art. 3 GG schließt verurteilte Straftäter ein, auch denen steht der Rechtsweg offen. Das müssen wir hinnehmen, auch wenn die Folgen grotesk scheinen.
Fakt ist, dass der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg die Bundesrepublik Deutschland wegen Verstoßes gegen das Folterverbot verurteilt und Gäfgen damit teilweise Recht gegeben hat. Die Große Kammer bezweifelte, dass die Behörden angemessen auf den Ernst der Lage reagiert hätten und bemängelte, dass die Beamten nur zu geringen Geldstrafen auf Bewährung verurteilt wurden. Die Verurteilung Gäfgens zu lebenslanger Haft stellten die Richter aber nicht in Frage. Zurecht, klar.
Trotzdem muss man den Vorfall von mehreren Seiten betrachten, mit allen Konsequenzen.
Hier ein meiner Meinung nicht schlechter Artikel zu dem Thema.
http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,698946,00.html
Man stelle sich vor, Gäfgen sei unschuldig gewesen. Was würden wir dann zum Einsatz von Folterandrohungen sagen? Wir würden Folter und die Androhung oder gar Ausübung von Gewalt sicher ablehnen. Das muss unser Maßstab sein, nach dem wir urteilen, auch wenn das schwer fällt.