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Thema: Handicap im Job erwähnen?

  1. #31
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    @ Sidney: mit einem GdB von 30 oder 40 kannst Du bei Deiner Agentur für Arbeit die "Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen" beantragen. Du hast dann fast alle Rechte und Nachteilsausgleiche wie mit einem Schwerbehindertstatus auch, bis auf das herabgesetzte Rentenalter sowie den Sonderurlaub.
    Ich würde Dir auch die Beratung beim IFD (Integrationsfachdienst) empfehlen, die IFD sind im SGB IX verankerte Dienstleister in Deutschland. Die Beratung ist kostenfrei.
    Da Dein AG in Luxemburg ist, kann es aber sein, dass die in D gültigen Regelungen am Arbeitsplatz für Dich nicht zutreffen? Das können Dir die Mitarbeiter des IFD aber sagen.

    @ sunny: Unternehmen haben ab einer bestimmten Größe e i g e n t l i c h eine bestimmte Anzahl an Pflichtplätzen mit schwerbehinderten Arbeitnehmern zu besetzen. Tun sie das nicht, müssen sie eine Ausgleichsabgabe bezahlen. Viele Unternehmen zahlen aber lieber bewusst die Ausgleichsabgabe, als Menschen mit Schwerbehindertenstatus/Gleichstellung zu beschäftigten.

    stoa

  2. #32
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    Zitat Zitat von Stoa Beitrag anzeigen
    @ Sidney: mit einem GdB von 30 oder 40 kannst Du bei Deiner Agentur für Arbeit die "Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen" beantragen.
    Dafür muss man aber einen Arbeitsvertrag vorlegen


    Ich drücke Dir ganz doll die Daumen für das Gespräch!!!
    Ich leb in meiner eigenen Welt. Das ist OK, man kennt mich dort.

  3. #33
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    Hallo Ilmarie,

    wie, warum?
    Ich kenne auch Gleichstellungsbescheide mit Begründung, dass bereits die Suche nach einer Stelle ohne die Rechte/Nachteilsausgleiche eines GdB erschwert ist, und die Gleichstellung somit erteilt wird.

    stoa

  4. #34
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    Die rechtliche Grundlage besagt zwar, dass eine Gleichstellung dann beantragt werden kann, wenn es um das ERHALTEN oder ERLANGEN eines Arbeitsplatzes geht.

    De facto wird es aber seit 2005 so gehandhabt, dass nur noch den Anträgen stattgegeben wird, bei denen schon ein Arbeitsvertrag des Antragsstellers vorliegt. Das fällt in den Augen der Arbeitsagentur dann immer noch unter ERLANGEN eines Arbeitsplatzes.
    Aber in der Praxis ist völlig klar, dass derjenige seinen Arbeitsplatz so erhalten hat und nicht aufgrund der Gleichstellung. Denn die Sicherheit hat der Arbeitgeber ja erst nach Stattgabe des Antrags und dafür muss wie gesagt der Arbeitsvertrag schon vorliegen.

    Ich muss mich da aber eventuell insoweit korrigieren, als dass ich diese Handhabe offiziell nur aus drei Arbeitsagenturbezirken kenne. Das mag also mitunter auch eine regionale Ausgestaltung der gesetzlichen Grundlage sein.
    Ich leb in meiner eigenen Welt. Das ist OK, man kennt mich dort.

  5. #35
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    Hallo,

    danke für den Beitrag.
    Wie gepnt, kenne ich es hier vor Ort auch anders. Wobei ich jetzt nicht mehr genau sagen kann, ob die Gleichstellungsbescheide vor 2005 ausgestellt worden sind oder auch noch danach!
    Andererseits erinnere ich mich an einen recht frischen Fall, wo einem arbeitssuchenden Klienten die Zusicherung der Gleichstellung ausgestellt worden ist. Also wohl regionale Unterschiede in der Handhabe.

    stoa

  6. #36
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    Ich drücke auch die Daumen und wünsche ein angenehmes Gespräch mit tollem Ausgang!

    "Man kann nicht allen helfen“, sagt der Engherzige und hilft keinem. Marie von Ebner-Eschenbach, Schriftstellerin


    Es gibt Menschen, die sich immer angegriffen fühlen, wenn jemand die Wahrheit sagt. Christian Morgenstern

  7. #37
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    Ich dank' euch so herzlich fürs Daumendrücken und fürs Mut machen!! Ihr habt mir damit sehr geholfen! :-)

    Ich habe also heute Morgen direkt meinen Chef angesprochen und ihm gesagt, was Sache ist. Also, dass ich schlecht höre und mit dem Diktate schreiben so meine Schwierigkeiten hatte. Er hat sich das zusammen mit seiner Frau angehört, kurz nachgehakt, dass ich ja nicht taub wäre und wie das kam und dann wars das schon. Ich hab nochmal gefragt, ob er es sich vielleicht deswegen mit dem Vertrag nochmal überlegen will, aber er verneinte und ich kam nochmal auf den Kopfhörer des Diktiergeräts zu sprechen. Der wäre doch nicht schlecht und das Telefon ist auch laut genug.

    Tja, über die Reaktion kann man natürlich geteilter Meinung sein, vielleicht bin ich auch nicht so ganz zufrieden damit, aber die Hauptsache ist: Er weiß über meine Hörschwäche Bescheid und ich habe meinen unbefristeten Vertrag bekommen. :-) Evtl. wird man aus der Situation heraus nochmal darüber reden müssen. War ja mein erster Tag heut und mit den Diktaten hat es schon viel besser geklappt.

    Liebe Grüße
    Sid

  8. #38
    Avatar von HopiStar
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    Herzlichen Glückwunsch Sid und viel Erfolg
    Im Grunde ist ein Diamant auch nur ein Stück Kohle, das die nötige Ausdauer hatte

    Das Leben sollte NICHT eine Reise ins Grab sein mit dem Ziel wohlbehalten und in einem attraktiven und gut erhaltenen Körper anzukommen, sondern eher seitwärts hineinzuschlittern, Chardonnay in einer Hand, Erdbeeren in der anderen. Den Körper total verbraucht und abgenutzt, und dabei jubelnd …WOW, was für ein Ritt...!

  9. #39
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    Gratuliere, Sid, toll gemacht, !
    Ich denke auch, daß sich manches "Hör-Thema" erst aus der Situation heraus ergibt und dann genauer erörtert werden kann.
    Dein Chef war heute vielleicht auch ein wenig überrumpelt und wußte nicht genau, was er sagen sollte - viele Menschen haben Angst, etwas Falsches zu sagen und einen Behinderten dadurch zu verletzen. Das kann man vielleicht auch hier nicht ausschließen.
    In jedem Fall ist es toll, daß Du den Vertrag bekommen hast, "obwohl" Du den Mut hattest, mit offenen Karten zu spielen. Bestimmt ist es nun auch für Dich eine Erleichterung zu wissen, daß Dein Arbeitgeber über Deine Einschränkung informiert ist und etwaige Pannen - die es immer mal geben kann und die nicht dramatisch sein müssen! - nicht falsch zuordnet.
    Ganz viel Freude im neuen Job wünscht

    Winny

  10. #40
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    Herzlichen Glückwunsch und ganz viel Erfolg!

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