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Thema: Kündigung Knall auf Fall

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  1. #1
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    Spatzeline, fühl dich gedrückt! Das tut mir alles sehr leid für dich, aber auch innerhalb der Probezeit darf er dich nicht Knall auf Fall rausschmeißen.

    Du hast keinen schriftlichen Arbeitsvertrag? Macht nichts, dann gelten eben die gesetzlichen Fristen. Und die besagen, eine Kündigung hat immer schriftlich zu erfolgen. Mündliche Kündigungen sind ungültig. Und auch in der Probezeit gelten zwei Wochen Kündigungsfrist ohne festes Ende. Demnach bist du ab heute noch mindestens zwei Wochen dort beschäftigt, wenn dir gestern keine schriftliche Kündigung vorliegt. Und den dir noch zustehenden Lohn würde ich an deiner Stelle auch einfordern, notfalls über einen Anwalt.

  2. #2
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    spatzeline, das tut mir total leid! ich bin mir sicher, du findest bald etwas anderes

  3. #3
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    Zitat Zitat von Padme Beitrag anzeigen
    ...Und den dir noch zustehenden Lohn würde ich an deiner Stelle auch einfordern, notfalls über einen Anwalt.
    Sicher, in einem kleinen Kaff irgendwo auf dem Land, wo Spatzeline vielleicht gerne wieder einen Job finden würde, da sie kein Auto hat, würde ich auch unbedingt einen Anwalt einschalten um 200,- € einzuklagen.

    Ich kriege bestimmt gleich wieder eins auf's Dach, aber ich frage mich schon, in welcher Welt einige von euch leben.

    Abgesehen davon darf er kündigen da es eine betriebsbedingte Kündigung ist und der Betrieb weniger al s10 Stellen hat, wie Sabine schon schrieb.
    Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen.

  4. #4
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    Zitat Zitat von Padme Beitrag anzeigen
    Spatzeline, fühl dich gedrückt! Das tut mir alles sehr leid für dich, aber auch innerhalb der Probezeit darf er dich nicht Knall auf Fall rausschmeißen.

    Du hast keinen schriftlichen Arbeitsvertrag? Macht nichts, dann gelten eben die gesetzlichen Fristen. Und die besagen, eine Kündigung hat immer schriftlich zu erfolgen. Mündliche Kündigungen sind ungültig. Und auch in der Probezeit gelten zwei Wochen Kündigungsfrist ohne festes Ende. Demnach bist du ab heute noch mindestens zwei Wochen dort beschäftigt, wenn dir gestern keine schriftliche Kündigung vorliegt. Und den dir noch zustehenden Lohn würde ich an deiner Stelle auch einfordern, notfalls über einen Anwalt.
    In welcher Heilenwolkenkuckuswelt lebst du?
    Alles schön und recht, aber das ist ein IMBISS!
    Vielleicht hat er gar keinen PC, keine Schreibmaschine oder kann gar nicht schreiben. Er wird wohl pleite sein und wenn sie Glück hat bekommt sie das Geld der vergangenen Woche.
    ****** under construction ******

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