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Thema: Kündigung Knall auf Fall

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Padme Beitrag anzeigen
    Spatzeline, fühl dich gedrückt! Das tut mir alles sehr leid für dich, aber auch innerhalb der Probezeit darf er dich nicht Knall auf Fall rausschmeißen.

    Du hast keinen schriftlichen Arbeitsvertrag? Macht nichts, dann gelten eben die gesetzlichen Fristen. Und die besagen, eine Kündigung hat immer schriftlich zu erfolgen. Mündliche Kündigungen sind ungültig. Und auch in der Probezeit gelten zwei Wochen Kündigungsfrist ohne festes Ende. Demnach bist du ab heute noch mindestens zwei Wochen dort beschäftigt, wenn dir gestern keine schriftliche Kündigung vorliegt. Und den dir noch zustehenden Lohn würde ich an deiner Stelle auch einfordern, notfalls über einen Anwalt.
    In welcher Heilenwolkenkuckuswelt lebst du?
    Alles schön und recht, aber das ist ein IMBISS!
    Vielleicht hat er gar keinen PC, keine Schreibmaschine oder kann gar nicht schreiben. Er wird wohl pleite sein und wenn sie Glück hat bekommt sie das Geld der vergangenen Woche.
    ****** under construction ******

  2. #2
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    Zitat Zitat von Thea Beitrag anzeigen
    Er wird wohl pleite sein und wenn sie Glück hat bekommt sie das Geld der vergangenen Woche.
    Das befürchte ich auch

  3. #3
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    Zitat Zitat von Thea Beitrag anzeigen
    In welcher Heilenwolkenkuckuswelt lebst du?
    Alles schön und recht, aber das ist ein IMBISS!
    Vielleicht hat er gar keinen PC, keine Schreibmaschine oder kann gar nicht schreiben. Er wird wohl pleite sein und wenn sie Glück hat bekommt sie das Geld der vergangenen Woche.
    Nein, in einer Heilenwolkenkukuckswelt lebe ich ganz sicher nicht! Aber wenn er denn dann Insolvenz anmeldet, hat sie doch Anspruch auf Insolvenzgeld und ansonsten ist er schon verpflichtet ihr den Lohn auszuzahlen. Und ich weiß auch, daß es gerade bei so kleinen Betrieben oftmals anders läuft, aber Spatzeline muß ja auch sehen, wo sie bleibt. Ob und wie ihr Arbeitsverhältnis aussieht, weiß ich nicht. Kann ja auch gut sein, daß sie offiziell nur als geringfügig Beschäftigte arbeitet, aber davon geh ich jetzt erst mal nicht aus. Denn dann sieht die Sache ja wieder ganz anders aus. Und wir wissen ja auch gar nicht, worauf sie Anspruch hat. Ich würde schon versuchen, das Geld zu bekommen. ABER, es hängt natürlich auch immer von Faktoren ab, die wir hier nicht kennen. Ich bin jetzt davon ausgegangen, daß sie sv-pflichtig beschäftigt ist und nicht in einem Kuhkaff wohnt.

  4. #4
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    Spatzeline, was für ein Mist! Ich hoffe vor allem, du findest schnell was Neues.

  5. #5
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    Zitat Zitat von Iridia Beitrag anzeigen
    Spatzeline, was für ein Mist! Ich hoffe vor allem, du findest schnell was Neues.
    Dem möchte ich mich gern anschließen! Alles Gute!

  6. #6
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    Guten Morgen

    also wenigstens eine gute Nachricht. Mein Geld ist da. Phuuuuuuuuuu

    Aber so ganz ausgestanden ist es noch nicht. Meine Kollegin und ich sollen heute zu dem Immobilienbüro und unsere Lohnabrechnungen mitbringen, damit er beweisen kann, dass unser Chef diese Adresse benutzt hat.
    Ok, ich werde halt die wichtigen Angaben schwärzen und nur offen lassen, was der braucht.

    Ich hab gestern noch ein bisschen Dedektiv gespielt und rausgefunden, dass er auch noch eine Gartenpflegefirma auf die falsche Adresse angemeldet hat.

    Ohoh, der kriegt gewaltigen Ärger.

  7. #7
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    Zitat Zitat von Spatzeline Beitrag anzeigen
    Guten Morgen

    also wenigstens eine gute Nachricht. Mein Geld ist da. Phuuuuuuuuuu
    Nicht vergessen, Spatzeline -
    solange Du keine wirksame Kündigung sprich eine schriftliche Kündigung in Händen hälst, bist Du weiter bei ihm beschäftigt und hast weiterhin Anspruch auf Deinen Lohn. Wenn er Ende August/Anfang September noch immer nicht gekündigt aber auch nicht gezahlt hat, schriftlich zur Zahlung auffordern, Frist setzen.

  8. #8
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    AK, so ziemlich das selbe hab ich ein paar Seiten vorher geschrieben und da hieß es, ich würde im Wolkenkukucksheim leben. Ich seh das aber genauso, immer noch. Solange er nicht schriftlich gekündigt hat, ist Spatzeline weiterhin beschäftigt und dann würde ich an ihrer Stelle auch weiterhin das Geld verlangen. So, meine Meinung!

  9. #9
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    Zitat Zitat von Thea Beitrag anzeigen
    In welcher Heilenwolkenkuckuswelt lebst du?
    Alles schön und recht, aber das ist ein IMBISS!
    Vielleicht hat er gar keinen PC, keine Schreibmaschine oder kann gar nicht schreiben. Er wird wohl pleite sein und wenn sie Glück hat bekommt sie das Geld der vergangenen Woche.
    auch besitzer eines imbiss müssen sich an gesetze halten, und notfalls ihre kündigungen per hand schreiben.

  10. #10
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    Zitat Zitat von Selene Beitrag anzeigen
    auch besitzer eines imbiss müssen sich an gesetze halten, und notfalls ihre kündigungen per hand schreiben.
    Müssen schon, aber wer keinen Arbeitsvertrag in Schriftform aushändigt, dem kann man auch gleich andere Nacht- und Nebelaktionen zutrauen.
    Also lassen wir uns überraschen
    Das ist für Spatzeline mehr als blöd gelaufen. bleibt nur zu hoffen, daß sie wenigstens täglich ihr Geld bekommen hat nach beendeter Arbeitszeit

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