Bei den Öffnungszeiten hätte ich kein Problem damit...
Hallo Schnurpsel,
willst Du nicht nochmal drüber schlafen? Das klingt alles nach sehr viel Kompromissen, die Dich vielleicht später massiv ärgern könnten
Wir werden in Ewigkeiten nicht mehr gut machen können, was wir den Tieren angetan haben.
Mark Twain
Bei den Öffnungszeiten hätte ich kein Problem damit...
Ich habe einen Blog *wuhu*
http://www.brainiac1987.blogspot.com/
Schnurpsel, keine Ahnung wie es mit dem Ummelden ist. Hier in NRW hatte ich mal einen Mietvertrag ab dem 01.02. Umgemeldet hab ich mich dann eine Woche oder 10 Tage später weil ich ab Ende Januar einige Zeit auf einem Seminar in Johannesburg war. Ich durfte dann ein Bußgeld zahlen oder ein Verwarnungsgeld weil die Stadt es hier ganz genau nimmt und da wohl nur wenige Tage Frist gewährt. Da erkundige Dich am besten bei der Stadt oder der Gemeinde. Dem Vermieter ist es meistens egal ob Du bei einem Mietbeginn ab dem 01 später einziehst
Schnurpsel, ich denke, das Ummelden ist das kleinste Problem, solange Du nirgends abgmeldet bist ...
Ich würde den Vermieter allerdings wegen der Elektrik auf jeden Fall versuchen in die Pflicht zu nehmen. Zumindest neuer Sicherungskasten.
Ansonsten auf jeden Fall Nachlässe (egal welcher Art) raushauen für Parkett erneuern, sonstige Renovierungsarbeiten, solange es nicht SANIERUNG ist, ist ebenfalls Vereinbarung zwischen Mieter/Vemieter. Und wenn Du dem Vermieter sympathisch bist, kann er auch bis zum 01.09. warten. Alles Verhandlungssache.
Und wenn das mit dem Bordell eigentlich nicht ins Gewicht fällt, dann Daumen drauf!
Wünsche Dir die richtige Entscheidung für Deine Bedürfnisse!
LG aus LB, M.
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Proben von mir findet ihr hier: http://www.beautyboard.de/showthread.php?t=210425
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"Telephone, Telegraph, Tell-a-Woman." (Estée Lauder)
Das ist interessant, Sun. Hier in D, zumindest vor ca. 3 Jahren, habe ich mich, weil ich es vergessen hatte, einen Monat nach Einzug angemeldet, meinen Freund gleich mit, er wohnte schon 3 Monate hier. Das war überhaupt kein Problem, ich habe einfach gesagt, dass wir erst vor einer Woche eingezogen seien. Unseren Mietvertrag wollten sie nicht sehen.
Das muss jetzt aber auch hier nicht die Regel sein!
Ich bin auch schon mehrfach umgezogen (NRW) und niemand wollte je den Mietvertrag sehen. Das ist auch unabhängig davon. Du lebst ja noch in der alten Wohnung, alles ist also rechtens. Du brauchst eine Abmeldung, und eine Neuanmeldung, sobald Du in der neuen Wohnung LEBST und dann hast Du auch noch Frist von bis zu 7 Werktagen (meine ich, dass es 7 sind).
"Man kann nicht allen helfen“, sagt der Engherzige und hilft keinem. Marie von Ebner-Eschenbach, Schriftstellerin
Es gibt Menschen, die sich immer angegriffen fühlen, wenn jemand die Wahrheit sagt. Christian Morgenstern
@Isis
Ja ich schlafe auf jeden Fall nochmal ne Nacht drüber Bzw. das Wochenende.
Also Fakt ist die Wohnung gefällt mir, auch wenn noch was gemacht werden muss dadrin (versuchen da was rauszuhandeln kann man ja immer, der Makler hat mir aber wneig Hoffnung gemacht, dass der Vermieter da mit macht). Fakt ist auch, dass ich erst zwischen den 15 und 20 dort fest einziehen würde, es wäre aber für mich machbar auch früher einen Mietvertrag abzuschließen. Also ihr meint dann ich hätte ab dem Tag die Frist (sind hier 2 Wochen, hab ich vorhin nachgesehen)? Wie weise ich denn nach, dass ich erst seit dem 20ten dort wohne? Und wie funktioniert das mit der Abmeldung Sowas hab ich noch nie gebraucht. Ist auch problematisch, weil ich gar nicht mehr vorher die Gelegenheit habe in das Amt zu gehen von der Stadt wo ich jetzt noch "wohne", weil ich eigentlich dort schon nicht mehr wohne. Ist alles etwas komplizierter Muss man überhaupt für eine Abmeldung persönlich selber ins Amt oder kann man die auch anders kriegen?
Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht.
Wenn Du innerhalb von Deutschland umziehst, brauchst Du Dich nicht abmelden, Du meldest Dich am neuen Wohnort UM. Früher einmal war eine Bestätigung des Mieters über den Einzug erforderlich, das ist heute nicht mehr der Fall, und einen sonstigen Beleg brauchst Du auch nicht. Und solange Du den Ämtern aufgrund von "Unauffindbarkeit" oder Unzustellbarkeit von amtlicher Post keine Scherereien machst, dürfte es da es eher keine Probleme geben.
Mache mir Gedanken über Hautpflege und Make Up. Mein Handy behauptet hartnäckig "kein Gesicht erkannt".