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Thema: Arbeitslosengeld Experten?

  1. #1
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    Standard Arbeitslosengeld Experten?

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    Hallo ihr Lieben,

    sicher kann mir einer bei folgendem Fall helfen:

    Arbeitnehmer seit 10 Jahren im Betrieb, davon die letzten 2 Jahre in Elternzeit, Aufnahme der Arbeit wieder am 01. Januar 2011.
    Wenn dieser Arbeitnehmer nun zum 30.09.11 betriebsbedingt gekündigt wird, wie lange wird AL gezahlt und wie hoch?

    Danke für eure Hilfe!
    LG aus LB, M.


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    Proben von mir findet ihr hier: http://www.beautyboard.de/showthread.php?t=210425
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  2. #2
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    Erstmal muss die Kündigung ja von einer Aufsichtsbehörde genehmigt werden, also sichergestellt werden, dass sie wirklich betriebsbedingt erfolgt, oder?
    Denn ansonsten ist eine Kündigung während der Elternzeit ja unwirksam.

    Ist die Kündigung rechtens müsste es meiner Meinung nach ALG I bis zum 30.09.2012 geben. Oder noch 6 Monate länger, wenn der AN über 55 Jahre alt ist (wohl eher nicht hier ).
    Gezahlt wird ein gewisser Prozentsatz (je nach Lebensumständen zwischen 60% und knapp 70% glaube ich) des Nettogehaltes der letzten 12 Monate Arbeitsentgelt. In diesem Fall also vom Geld, was in der Elternzeit gezahlt wurde.
    Ich leb in meiner eigenen Welt. Das ist OK, man kennt mich dort.

  3. #3
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    Die Kündigung war ja nicht in der Elternzeit, die ist seit Jan vorbei...

    Anwartschaftszeit: 2 Jahre, davon die letzten 12 Monate Entgelt = 9 Mon Arbeitsentgelt und 3 Elterngeld
    67% bei verheirateten, 60 % bei "singles"

    Warum läst du dich nicht bei der Agentur beraten, arbeitssuchend muss sich derjenige ohnehin melden, dann Rückruf der Leistungsabteilung geben lassen

    LG
    ---- Nicht ärgern, nur wundern!!! ----

  4. #4
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    Ach ja: Anspruchsdauer 360 Tage , wie Illmarie schon sagte unter 55
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  5. #5
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    Zitat Zitat von wiefke Beitrag anzeigen
    Die Kündigung war ja nicht in der Elternzeit, die ist seit Jan vorbei...
    Ahja, gründlich lesen sollte man

    Bestätigt den Hinweis von wiefke sich die Info von den Profis zu holen
    Ich leb in meiner eigenen Welt. Das ist OK, man kennt mich dort.

  6. #6
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    Danke!
    Geht nicht um mich! Kündigung ist noch nicht ausgesprochen.
    Blöde Situation bei uns. Aber mir reicht's schon zu wissen, dass aufgrund der gesamten Betriebszugehörigkeit AL gezahlt wird und nicht nur aufgrund der letzten 9 "Echtverdienst"-Monate. Ich bin von der Entscheidung in unserem Betrieb indirekt betroffen.
    Und ja, Elternzeit ist bei ihr seit Jan vorbei.
    LG aus LB, M.


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  7. #7
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    Ich glaube, selbst wenn du in der Elternzeit gekündigt worden wärst, wird das Gehalt vor der Zeit berechnet.

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