Erstmal muss die Kündigung ja von einer Aufsichtsbehörde genehmigt werden, also sichergestellt werden, dass sie wirklich betriebsbedingt erfolgt, oder?
Denn ansonsten ist eine Kündigung während der Elternzeit ja unwirksam.
Ist die Kündigung rechtens müsste es meiner Meinung nach ALG I bis zum 30.09.2012 geben. Oder noch 6 Monate länger, wenn der AN über 55 Jahre alt ist (wohl eher nicht hier ).
Gezahlt wird ein gewisser Prozentsatz (je nach Lebensumständen zwischen 60% und knapp 70% glaube ich) des Nettogehaltes der letzten 12 Monate Arbeitsentgelt. In diesem Fall also vom Geld, was in der Elternzeit gezahlt wurde.
Ich leb in meiner eigenen Welt. Das ist OK, man kennt mich dort.