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Thema: Betriebsbedingte Kündigung

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  1. #1
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    Standard Betriebsbedingte Kündigung

    So, ich hab den schwarzen Peter und darf mich drüber informieren, wie es rechtlich einwandfrei zu formulieren ist, bzw. die deutsche Rechtslage in diesem Fall den Kollegen in F verklickern. Ist hier jemand mit juristischem background, der mir zu folgender Situation mit Rat zur Seite stehen kann?
    Es geht mir in erster Linie darum, die richtigen Informationen weiter zu geben.

    Kollegin (1), 10 Jahre im Betrieb, soll gekündigt werden. Sie war 2008 - 2010 in Elternzeit und arbeitet seit Januar wieder (Vollzeit)
    Ihre Stelle wurde in 2008 neu besetzt. Diese Kollegin (2) soll bleiben, da sie besser englisch spricht und in der Kommunikation mit unseren Kollegen in F fit ist.

    Wenn nun meiner Kollegin (1) unter Einhaltung aller Vorschriften (Kündigungsfrist, Abfindung etc) ordentlich gekündigt wird, könnte sie trotzdem klagen und darauf bestehen dass sie selbst bleibt und Kollegin (2) gehen muß? Würde sie Recht bekommen? Vorallem unter der Maßgabe, wer zuletzt kommt, geht zuerst?
    LG aus LB, M.


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    Proben von mir findet ihr hier: http://www.beautyboard.de/showthread.php?t=210425
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  2. #2
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    Ich denke mal wenn jemand in Elternzeit ist darf die Stelle nicht einfach so besetzt werden sondern nur befristet bis die Dame aus der Elternzeit wieder da ist...
    Wenn du etwas erleben möchtest....
    was du noch nie erlebt hast....
    musst du etwas tun....
    was du noch nie getan hast!

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  3. #3
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    welchen Job macht denn jetzt Kollegin 1 bzw. Kollegin 2 ?
    wenn doch beide für die gleiche Stelle da sind ?
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  4. #4
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    Zitat Zitat von blubber Beitrag anzeigen
    welchen Job macht denn jetzt Kollegin 1 bzw. Kollegin 2 ?
    wenn doch beide für die gleiche Stelle da sind ?
    Kollegin (1) machte vorher das, was Kollegin (2) heute macht. Ich war zur Hälfte darin involviert. Kollegin (1) hat meinen Part aus diesem Bereich übernommen.
    Im Laufe der 2 Jahre hat sich halt auch unser Betriebsschema gewandelt.
    D.h. im Grunde sind Kollegin (1) und ich seit Jan. unterbeschäftigt.

    Künftig werde ich einen Teil dieser Aufgaben wieder übernehmen.

    Es ist definitiv so, dass es für 3 Leute zu wenig zu tun gibt. Teilzeit ist nicht drin. Geschäftsleitung will definitiv einen "Kopf" weniger.
    LG aus LB, M.


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  5. #5
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    Zitat Zitat von wuermchen Beitrag anzeigen
    Ich denke mal wenn jemand in Elternzeit ist darf die Stelle nicht einfach so besetzt werden sondern nur befristet bis die Dame aus der Elternzeit wieder da ist...
    Stelle Kollegin (2) wurde nicht befristet, da mein damaliger Chef ingeheim gehofft hat, Kollegin (2) macht Familienplanung wenn Kollegin (1) wieder kommt

    Ergänzung:Ach ja, Kollegin (2) hätte die Stelle, wenn sie befristet gewesen wäre, nicht angenommen.
    Geändert von M_aus_LB (14.08.11 um 17:33:23 Uhr) Grund: edit
    LG aus LB, M.


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  6. #6
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    Dann würde ich sagen hat der Chef falsch gedacht!
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    musst du etwas tun....
    was du noch nie getan hast!

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  7. #7
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    dann war dein Chef einfach blöde und hat falsch gedacht. Kollegin 1 zu kündigen, auch ordentlich unter Einhaltung aller Fristen, kann er sich so gut wie in die Haare schmieren.

    Die Begründung, dass Kollegin 2 besser arbeitet oder besser englisch spricht ist kein Grund für eine Betriebsbedignte Kündigung. Als Arbeitgeber hat man keinen Anspruch auf Gutleistung. Der Mitarbeiter muss lediglich eine Leistung mittlerer Art und Gut erbringen. Und wenn Kollegin 1 das macht, dann hat sie ihren Vertrag zu 100% erfüllt.

    Ein Betriebsbedignte Kündigung findet statt, wenn zB ein Betriebsteil schliesst. http://www.info-arbeitsrecht.de/Arbe...uendigung.html

  8. #8
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    was mir noch einfällt. Wie viele Mitarbeiter habt ihr?. Die Anzahl hängt nämlich zusammen mit dem Kündigungsschutz.

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