Zitat von
sabine21
Und wem nützt jetzt dein dummes Gepöbel?
Und was soll in Sachsen jetzt so anders sein? SGB XI und XII, gelten die etwa dort nicht?
"Dummes Gepöbel" gibst wie üblich du von dir. Ich für meinen Teil habe Jeannie gestern ohne werbewirksames Vorgetrommel schon möglichst viele hilfreiche Tipps für ihre Situation gegeben. Beispielsweise gibts Heimverträge, die die Medikamentenversorgung dann ausschließen, wenn man sich gegen die Belieferung durch die Vertragsapotheke entscheidet, was gerade bei wenig Geld oftmals eine gute Idee sein kann. Es gibt auch Heimverträge bzw. Länderspezifika, aufgrund derer das Heim KEINE Anträge, weder auf Höherstufung noch z.B. auf Teile der Kostenübernahme oder GAR Wohngeld stellen kann. Aber das kann ja nicht sein, weil du es nicht kennst, oder?
PS: Da das Pflegewohngeld gemeinhin als Beitrag zu den Investitionskosten zählt, nehmen hier tatsächlich meist die Heime die Antragstellung vor, üblicherweise jedoch nicht bei personenbezogenen Anträgen.
Geändert von mafalda (21.08.11 um 17:44:56 Uhr)
Der unter deutschen Gebildeten am meisten verbreitete Aberglaube ist der, dass sie Englisch koennten. (Johannes Gross)