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Thema: Pflegewohngeld - kennt sich damit jemand aus?

  1. #1
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    Standard Pflegewohngeld - kennt sich damit jemand aus?

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    Hallo!


    Wie vielleicht noch einige von Euch wissen, mußte ich im Januar diesen Jahres meine Omi (93 Jahre, demenzkrank) in ein Pflegeheim geben, weil ich es nach 14 Jahren Pflege (größtenteils alleine und die letzten Jahre 24 h rund um die Uhr) einfach nicht mehr schaffte - die Situation daheim hat sich zugespitzt, zudem war ich zu dem Zeitpunkt zum 2. Mal schwanger und stand kurz vor der Entbindung.
    Ich habe meine komplette Jugend dieser Pflege geopfert, habe das gern getan und würde es auch immer wieder so machen!
    Meine große Tochter ist nun fast 4 Jahre alt, der kleine ist nun 5 Monate.
    Hab dann im Januar noch beim Gericht die Betreuung für Omi beantragt, was eine ewige Rennerei und Bürokratie war - mehrmals die Woche mußte ich zum Gericht, Krankenkasse oder den behandelnden Ärzten fahren und erst hochschwanger und nach der Entbindung jedesmal mit meinem kleinen Baby im Schlepptau.

    Nun ist es so, das die monatlichen Heimkosten nicht von Omis Einkommen abgedeckt werden können, sie also monatlich ca. 100 - 180 Euro von ihren Ersparnissen draufzahlt. Nur um die Kosten vom Heim zu decken.
    Ihre Ersparnisse sind gering, es handelt sich dabei noch um einen Wert von knapp 8.000 Euro. Das war immer ihr "Sterbegeld", wie sie es nannte.
    Mir war es immer sehr wichtig und es ist mir auch heute noch ein sehr großes Anliegen, sie einmal würdevoll zu bestatten - d.h. am liebsten neben meinen Eltern eine Grabstätte zu ermöglichen.
    Da nun eben monatlich soviel Geld runtergeht, habe ich große Angst, ihr das nicht mehr ermöglichen zu können und selbst habe ich ja auch nur ein Minimum an Elterngeld knappe 300 Euro, mein Mann und ich mußten für unsere Familie nun selbst Wohngeld beantragen, damit wir unser Haus (BJ 1917 und noch sehr sanierbedürftig) überhaupt halten können.

    Ich habe mich erkundigt und bevor das Sozialamt einspringen würde, müßte alles Vermögen bis auf den Schonbetrag von 2.600 Euro abgeschmolzen sein. Da Kinder und Kindeskinder in gerader Linie ihren Eltern und Großeltern gegenüber unterhaltspflichtig sind, habe ich sehr große Angst um unsere Existenz und auch, wie es mit meiner Omi weitergeht!
    Ich möchte sie einfach nur sehr gut versorgt wissen und selbst wieder nach Hause holen, geht einfach nicht.
    Wir hatten hier letztes Jahr starkes Hochwasser, was dem Haus sehr geschadet hat und auch zeitmäßig würde ich es dann in einem Jahr wenn ich wieder arbeiten gehe, nicht mehr schaffen.
    Früher hat mich ein Pflegedienst unterstützt, doch die Situation hat sich sehr stark verändert - ich konnte meine Omi nicht mehr unbeaufsichtigt lassen.
    Ich bin die Einzigste aus meiner Familie, die sich um das alles kümmern kann und muss - alle anderen sind bereits verstorben. Leider. Dieser Druck lastet zudem auch sehr stark auf mir, da ich mir eben sehr viele Gedanken um die finanz. Zukunft mache.

    Macht es Sinn für sie einen Wohngeldantrag zu stellen oder muss da auch erst der Schonbetrag erreicht sein?
    Und was ist wenn in einigen Jahren die Bestattungskosten so hoch sind, das ich sie mit diesem Schonvermögen (2.600 Euro) nicht decken kann?!

    Diese Sterbegeldversicherungen die in ein Treuhandkonto eingezahlt werden können, nützen mir leider auch nichts, da diese beim Vermögen mit angerechnet werden und ggf. verbraucht werden müssen.

    Vielleicht kennt sich jemand mit so einer Situation aus?
    Danke schonmal vorab!

    Jeannie
    Geändert von Exuser61 (19.08.11 um 21:42:57 Uhr)

  2. #2
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    In welchem Bundesland wohnst du denn?
    Hier in NRW haben Pflegebedürftige, welche im Pflegeheim wohnen, die Möglichkeit Pflegewohngeld zu beantragen.
    Das ist aber wohl nicht in jedem Bundesland der Fall.

    Ich hatte mich mal in einem Pflegeheim erkundigt.
    Die haben mir das in etwa so erklärt:
    Angenommen, der Pflegeplatz kostet mit allem drum und dran 2700,-.
    Bei Pflegestufe 1 zahlt die Kasse 1023,-.
    Dazu kommt die Rente der zu pflegenden Person.
    Wären das jetzt mal angenommen 1100,- dann würde ein Betrag von 677,- fehlen.
    Und bis zu 700,- soll angeblich Pflegewohngeld gezahlt werden.

    In Eurem Fall wären das dann halt die 100,- - 180,- Euro.

    Gibt es bei Euch im Rathaus niemanden, der Dich da beraten könnte?
    Wir haben hier eine Dame, die sich extra nur um solche Sachen kümmert.
    Da kann man sich jederzeit Rat holen.
    Die hat mir z.B. auch geholfen einen Widerspruch zu schreiben, wegen Ablehnung der Pflegestufe.
    Erkundige dich doch mal.
    Nachts ist es dunkler als draußen.

  3. #3
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    Hallo Jeannie,

    erst mal finde ich es immer wieder toll, was du alles getan hast und auch nochst machst! Hut ab!!!

    Ich arbeite mich gerade aus aktuellem Anlass in dieses Thema ein.

    Welche Pflegestufe hat denn deine Oma?

    Ich kann dir nur raten, dich bei einem Sozialdienst o.ä. beraten zu lassen. Da erfährst du aus unabhängiger Quelle, was ihr zusteht und wann eventuell ihr herangezogen werden könnt.

    Viel Glück!

    Britta
    Life must go on.

  4. #4
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    hier in NRW wird das Pflegewohngeld benatragt wenn man nach ca. 10.000€ hat, da die Dauer der bearbeitung recht lang ist.

    Das Pflegewohngeld wird durch das Heim selbst beantragt. Weise sie bitte darauf hin, dass sie das machen.

    Die Betreuungstelle deiner Stadt und das Sozialamt beraten dich bzgl. des Pflegwohngeld und alles weitere. Die Ehrenamtlichen des SKF, Diakonie, usw, treffen sich auch regelmäßig und können sich ausstaschen und werden von den Institutionen beraten.
    Wenn dir alles zu viel wird, dann kannst du dir vom Gericht auch einen Betreuer zur Seiten stellen lassen der die Bereiche übernimmt in denen du nicht firm bist.

    Ich fahre nur selten zu den Krankenkasse und Ärzten. Ich regle mit denen alles Per telefon, Fax oder Brief. das nimmt nur unnötig Zeit in anspruch und Vorteile bietet es auch nicht. Wenn duch nochmal solche Angelegenheiten hast, dann kläre mit denen vorher, ob deine persönlichen Anwesenheit notwendig ist und warum.

    Wenn du die Gesundheitssorge für deine Oma hast, dann wird die Frage auf dich zukommen, wie es mit Lebensverlängernden Maßnahmen aussieht. da wird das Heim wohl bei dir anfragen und erwarten, dass du ihnen schriftlich was hinterlegst. Wenn deine Omi ein Patiententestament hat, dann gebe das bitte im Heim ab.

  5. #5
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    vielen dank erstmal für eure antworten!

    ja, das ist echt sehr schwierig und hier wüßte ich niemanden, außer der wohngeldstelle selbst, die mich da beraten könnten.
    wohngeldstelle meint nur, ich soll den antrag stellen und so war ich auch gestern dort und habe mir einen geholt.
    nein, das heim beantragt diese leistungen nicht, das muss ich wohl machen - auch sonst hab ich ja die ganze rennerei und fahrerei.
    ich habe mir vieles wirklich ein wenig einfacher vorgestellt, aber so ist es leider eben nicht.

    ich kann nur jedem von euch raten, schon jetzt eure betreuung zu regeln, da ansonsten im fall der notwendigkeit das gericht einen betreuer bestellt.
    wir haben einen sehr besch... hausarzt, bzw. meine omi hat diesen - er hatte uns immer abgeraten diese betreuungsvollmacht selbst zu machen, da es ja bei uns eindeutig geklärt sei (wir eben füreinander die noch einzigen lebenden verwandten sind).
    kann nur sagen, das ich fix und alle war als ich hochschwanger war und jetzt ist es eben so, das ich schon mit meinem gewissen hadere, da ich meiner oma das sehr gern erspart hätte.
    aber es ist einfach der vernünftigere weg gewesen, ich hätte das alles hier nicht mehr gepackt. konnte sie ja keine minute mehr alleine machen, das war der wahnsinn.

    hab nur eben große angst, das ich mal jahrelang vielleicht ein darlehen des soz.amtes abzahlen muss, wenn ihr geld nicht mehr ausreicht für die bestattung. und diese angst und vor allem der ganze druck der schon so ewig auf mir lasten, machen es mir nicht einfacher.
    nein, ich muss da alleine durch - die damen vom gericht sind sehr nett, bin auch oft hingefahren oder habe angerufen wenn ich fragen hatte, aber ich möchte schon gern die "fäden selbst in der hand haben".

    wir leben in sachsen, dieses pflegewohngeld gibts hier.
    weiß nur eben nicht, ob das wie beim hartz4 dann erst greift, wenn der schonbetrag erreicht ist?!
    ich wünschte meine familie wäre noch da und hätte mich nicht mit allem hier alleingelassen - man kommt einfach nicht zur ruhe.
    früher konnte ich von daheim aus alles regeln, heute hab ich zwar die pflegerische verantwortung nicht mehr, aber dafür eben die ganze rennerei und nervliche aufreibung.

    ach ja: kennt sich jemand aus, wie das mit dem heim ist. glaub nämlich auch die gehen auf dummfang...
    so werde ich angerufen wenn omas medikamente aufgebraucht sind und ich muss paar ortschaften weiterfahren (immer mit baby im schlepptau) um ihre rezepte ranzuholen und bringe sie anschließend ins heim.
    jetzt bin ich noch daheim in elternzeit, aber ich möchte ja in 1 jahr wieder arbeiten gehen und frag mich, ob das so korrekt ist, das angehörige das zu erledigen haben.

    lg jeannie

    ps: oma hat pflegestufe 2,

  6. #6
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    Was ist denn das bitte für ein Heim?
    Das hab ich ja noch nie gehört, daß die Angehörigen sich um die Medikamente kümmern müssen.
    Ja, und wie Sabine schon schrieb, hier wird das Pflegewohngeld und auch sonstige Anträge alles vom Heim aus geregelt.
    Das mit dem staatlichen Betreuer würde ich, wenn möglich, nicht machen.
    Der will nämlich auch bezahlt werden.
    Nachts ist es dunkler als draußen.

  7. #7
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    wie gesagt, hier stellen die Heime die Anträge. Als Angehöriger muss man nur die Rentenmitteilung und Kopien der Kontoauszüge beim Heim abgeben. Und einen 2 seitigen Fragebogen ausfüllen. Das Heim regelt alles weitere.

    Die Medikamente werden vom Heim beschafft. Der Arzt kommt ins Heim, stellt ein Rezept aus und das Heim leitet das weiter an eine Apotheke die alles liefert.
    Bei der Heimverwaltung wird ein Barbetragskonto eingerichtet und davon werden die Praxisgebühr und die Apotheke bezahlt.

    Auch fahrten zum Arzt muss das Heim erledigen. Wenn die Oma mal zum Augenarzt o.ä. muss. Der BGH hat entschieden, dass das mit zur Pflege gehört!

  8. #8
    mafalda ist offline Portenya with an attitude
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    Mann, Mann, Mann, wenn hier nur nicht immer Leute vermeintlich klug daherreden würden, deren Bundesländer völlig andere Regelungen haben...
    Der unter deutschen Gebildeten am meisten verbreitete Aberglaube ist der, dass sie Englisch koennten. (Johannes Gross)

  9. #9
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    Und wem nützt jetzt dein dummes Gepöbel?

    Und was soll in Sachsen jetzt so anders sein? SGB XI und XII, gelten die etwa dort nicht?

  10. #10
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    Jeannie, Du solltest Dich sachkundig beraten lassen. Ich habe hier einen Link für Dich ausfindig gemacht, http://www.pflegenetz.sachsen.de/9543.html, rechts im Kästchen "Angebote zu diesem Thema in der Pflegedatenbank" kannst Du nach regional nach Beratungsstellen suchen.

    Und bei den Bestattungskosten kommt unter Umständen auch das Sozialamt auf. Wie bei allen Unterhaltsfragen gibt es einen Selbstbehalt, der von Euren Verhältnissen abhängt. Von Euren Einkünften kann das Sozialamt nur soviel einfordern, wie über dem Selbstbehalt liegt. Hier auch noch mal ein Link: http://www.betanet.de/betanet/sozial...lhilfe-77.html
    Geändert von Mäusken (21.08.11 um 16:54:22 Uhr)
    Mache mir Gedanken über Hautpflege und Make Up. Mein Handy behauptet hartnäckig "kein Gesicht erkannt".

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