Deinen letzten Absatz möchte ich dick unterstreichen. Ich halte es für fatal, zum Beispiel blutjunge Freischussler direkt als RichterIn zu besetzen, unabhängig vom Spruchorgan. Ich habe letztens in der Güte vor einer frisch geschlüpften Richterin, längst noch keine 30 Jahre alt, am Arbeitsgericht verhandelt, die uns Anwälte hilfesuchend, geradezu bettelnd anschaute, in der Hoffnung, wir würden ihr den Vergleichsvorschlag, den sie gerne unterbreitet hätte, diktieren. Die hatte keinen Schimmer, was sie da tut und worüber sie urteilt. Das kann doch nicht sein.
Die wäre als Mitglied einer Kammer, wo sie unter Aufsicht ist
, sicher besser aufgehoben.