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Thema: Wohnung zwecks Vergleichsmiete in Augenschein nehmen

  1. #1
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    Standard Wohnung zwecks Vergleichsmiete in Augenschein nehmen

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    Hallo,

    bräuchte mal euren Rat/Meinung zwecks Hausbesichtigung.

    Mitte August steht eine wildfremde Frau (Frau B.) vor meiner Haustür . Nachdem sie gerne die Miete erhöhen möchte, hat unser Vermieter zugestimmt unser Haus als Vergleichsobjekt anzugeben. Nun möchte die Richterin unser gemietetes Haus in Augenschein nehmen, um sich ein Bild davon zu machen, ob es als Vergleichsobjekt geeignet ist.

    Ich war natürlich nicht begeistert davon, der Termin war sehr kurzfristig angesetzt (1 Woche), kurz vor Urlaubsbeginn, ich muss von der Arbeit weg, sind zwar nur paar Meter, aber trotzdem.

    Nachdem wir in einem Vierspänner wohnen, also 4 Reihenhäuser alle baugleich, die Ausstattung ist auch identisch, schlug ich ihr vor, bei unseren Nachbarn (Rentner) die Besichtigung durchzuführen. Laut Frau B. ginge das nicht, da sie genau unser Objekt als Vergleichsobjekt angegeben hätte. Soweit so gut, ich habe mich breitschlagen lassen - sie jammerte rum, dass sie Witwe wurde, als das Haus gebaut wurde, und jetzt nach etlichen Jahren mal die Miete erhöhen möchte und so viel Ärger mit den Mietern hätte.

    Ich also das Haus auf Vordermann gebracht, von der Arbeit schnell weg und die Hausbesichtigung mit der Richterin, Mieter, Frau B. durchgeführt. Die Richterin ging mit einem Aufnahmegerät durch das ganze Haus und beschrieb dieses.

    Bis heute habe ich nichts mehr gehört, geht mich auch nichts an und interessiert mich auch nicht.

    Heute dann der Anruf von Frau B. in meiner Arbeit, "eine andere Richterin möchte nochmals mein Haus in Augenschein nehmen".
    Ich habe gar nicht mehr nachgefragt wieso, weshalb, warum sondern nur gesagt "nein, auf gar keinen Fall, ich sehe nicht ein, das ganze nochmal durchzuziehen und mich geht auch die ganze Angelegenheit nichts an".

    Jetzt meine Frage an Euch, kann mich wer dazu zwingen (Richter, mein Vermieter), wieder eine(n) Richter(in) (Vermieterin und Mieter lasse ich eh nicht mehr rein) in mein Haus zu lassen um dieses ein 2. Mal in Augenschein zu nehmen?
    Liebe Grüße

    Astrid


    Willst Du Gott zum Lachen bringen, erzähl' ihm von Deinen Plänen.

  2. #2
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    Hä? Was ist das für ein Sortier? Wieso Richterin? Kann ein Vermieter einfach so ein vermietetes Haus zur Begehung freigeben? Ich verstehe das gerade nicht... sorry.

    Wenn da irgend eine Dame, mit irgendwelchen Mietern Stress hat - wieso musst Du dann ran? Ich ließ die auch nicht nochmal rein....

  3. #3
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    Ich glaube mein Vermieter hat nicht gedacht, dass es so weit kommt. Er kennt Frau B. und wollte anscheinend hilfsbereit sein. Es gibt ja auch Pläne vom Grundriss und Aufteilung usw. vom Haus, man kann es ja auch von aussen besichtigen usw., dass die Richterin es in Augenschein nehmen würde, hätte er bestimmt nicht gedacht.
    Ich kenne eine Maklerin, die hatte gesagt, das hätte sie auch noch nie erlebt.

    Ja, es gibt einen Gerichtsbeschluss, dass die Richterin die Vergleichsobjekte in Augenschein nehmen möchte, aber der Beschluss betrifft ja die Vermieterin die erhöhen möchte und nicht mich, als Mieter des Vergleichsobjekt.

    Wie schon gesagt, das 1. Mal hatte ich freiwillig aus Gutmütigkeit zugesagt, aber jetzt möchte ich nicht mehr.
    Liebe Grüße

    Astrid


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  4. #4
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    auf dem Rücken anderer Leute ausgetragen ist es einfach, hilfsbereit zu sein

    wenn Du nicht möchtest, lass die Tür zu - oder möchtest Du wirklich hilfsbereit sein? Dann lass sie nochmal rein. Allerdings finde ich es ein starkes Stück, dass er sie direkt zu Dir schickt und nicht selber vorher mal bei Dir fragt, ob Du was dagegen hättest. Ich weiß ja nicht, wie Euer Verhältnis sonst so ist - aber ich glaube, ich wär bockig. Bzw, ich würde ihn anrufen und ihm mitteilen, dass ihn das mindestens einen Kasten Bier/eine Schachtel Ferrero Küsschen/Strauß Blumen oder woran auch immer Du Dich erfreuen würdest, kosten würde, dass Du seiner Bekannten hilfst.
    edit: vor Allem würde ich, wenn ich nochmal die Tür für sie aufmachte, einen termin nennen, der MIR passt.

    dennoch verstehe ich nicht, warum die sich ein Vergleichsobjekt sooo genau ansehen müssen... einmal, ja, OK, mag ja noch angehen, aber warum zweimal? Die sollen sich mit der Hütte beschäftigen, wo die Miete erhöht werden soll!
    Geändert von Sapho (20.09.11 um 18:17:27 Uhr)

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