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Thema: Was ist Euch heute klar geworden?

  1. #8771
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    dass ich wirklich dringend einen neuen Job brauche

  2. #8772
    Exuser65 ist offline Westfälisches Blindhuhn
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    Oh, Terri, ich glaube, der Zeitpunkt dafür ist gerade günstig!

  3. #8773
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    und Struppi, hast heute die Kündigung abgegeben, ich würde das immer so schnell wie möglich machen, ist ein sauberer Schnitt und man hat sich nichts vorzuwerfen

    so lange Kündigungszeiten im Angestelltenverhältnis kenn ich gar nicht, das längste hat eine Freundin von mir 3 Monate zum Quartalsende, find ich schon hefitg, da kann man ja nur 4 Termine pro Jahr ansetzten
    im Ernstfall würde ich aber mit dem alten AG sprechen, um früher rauszukommen, da findet man sicher eine Lösung, die für alle passt

  4. #8774
    Exuser65 ist offline Westfälisches Blindhuhn
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    Gonzo, nein. Ich weiß, dass Chef und Chefin das sehr persönlich nehmen werden und die Zeit danach sehr unschön werden wird - zumal wir in einem Büro sitzen. Ich werde es Ende nächster Woche machen. Dann bleibt noch genug Zeit zum Aufräumen und Projekte übergeben vor meinem Resturlaub.

  5. #8775
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    Zitat Zitat von Struppi Beitrag anzeigen
    Gonzo, nein. Ich weiß, dass Chef und Chefin das sehr persönlich nehmen werden und die Zeit danach sehr unschön werden wird - zumal wir in einem Büro sitzen. Ich werde es Ende nächster Woche machen. Dann bleibt noch genug Zeit zum Aufräumen und Projekte übergeben vor meinem Resturlaub.
    Ich würde es ja an einem Freitag machen. Dann ist das Wochenende dazwischen und für den AG Gelegenheit, sich wieder etwas zu beruhigen.

  6. #8776
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    Möchte gerne etwas klar stellen
    Als Arbeitnehmer hat man immer eine Kündigungsfrist von 4 Wochen (in der Probezeit 2 Wochen).
    Nur wenn der Arbeitgeber kündigt zählt die Betriebszugehörigkeit.
    §622 Absatz 1 und 2 BGB

    Also keine allzugroßen Sorgen beim Betriebswechsel

  7. #8777
    Exuser65 ist offline Westfälisches Blindhuhn
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    Zitat Zitat von MzHyde Beitrag anzeigen
    Möchte gerne etwas klar stellen
    Als Arbeitnehmer hat man immer eine Kündigungsfrist von 4 Wochen (in der Probezeit 2 Wochen).
    Nur wenn der Arbeitgeber kündigt zählt die Betriebszugehörigkeit.
    §622 Absatz 1 und 2 BGB

    Also keine allzugroßen Sorgen beim Betriebswechsel
    Das stimmt so nicht. Es zählt, was im Arbeitsvertrag bzw. Tarifvertrag steht.

  8. #8778
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    Zitat Zitat von MzHyde Beitrag anzeigen
    Möchte gerne etwas klar stellen
    Als Arbeitnehmer hat man immer eine Kündigungsfrist von 4 Wochen (in der Probezeit 2 Wochen).
    Nur wenn der Arbeitgeber kündigt zählt die Betriebszugehörigkeit.
    §622 Absatz 1 und 2 BGB

    Also keine allzugroßen Sorgen beim Betriebswechsel
    Man kann im Arbeitsvertrag aber für den Arbeitnehmer eine längere Kündigungsfrist als die gesetzliche vereinbaren. Soweit die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer nicht länger ist als die für den Arbeitgeber, hält das auch. Ist gerade bei Führungspositionen üblich.

  9. #8779
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    Zitat Zitat von Hekate721 Beitrag anzeigen
    Man kann im Arbeitsvertrag aber für den Arbeitnehmer eine längere Kündigungsfrist als die gesetzliche vereinbaren. Soweit die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer nicht länger ist als die für den Arbeitgeber, hält das auch. Ist gerade bei Führungspositionen üblich.
    Stimmt, hab ich verdrängt :/
    Sorry für evtl. Verunsicherung.

  10. #8780
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    ^
    Das im Arbeitsvertrag Vereinbarte hat Vorrang. Wenn dort z.B. 6 Monate vorgegeben sind, dann gelten diese auch für beide Parteien.
    Viele Grüße, Lilalucy

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