Ja, Du hast dann einen Erstattungsanspruch, die von Dir verauslagten Kosten werden automatisch im Mahnverfahren gegen sie festgesetzt.
Den Mahnbescheidsantrag kannst Du hier ausfüllen:
https://www.online-mahnantrag.de/oma...&Command=start
Du musst das Formular ausfüllen, ausdrucken und bei dem für DICH zuständigen Amtsgericht-Mahngericht einreichen. Von dort kommt dann eine Gerichtskostenrechnung, die musst Du anweisen.
Ich würde die Dame nicht so davon kommen lassen. Der Titel reicht 30 Jahre lang und nachdem der Vorwurf auf Kauf und Betrug - unerlaubte Handlung - gestützt werden kann, kann sie auch in einem (Verbraucher)Insolvenzverfahren, sollte sie ein solches anstrengen, nicht auf eine Entschuldigung wegen Deiner Forderung hoffen. Das tun solche Menschen nämlich gerne...Schulden machen, betrügen, dann in die Inso gehen und sich entschulden.
Betrug muss im Formular mitbenannt werden. Wichtig!