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Thema: Zivilklage-Rechtsanwaltskosten-brauche Hilfe!

  1. #11
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    Zitat Zitat von Abendkleidchen Beitrag anzeigen
    Neeeeee, das kann nicht sein.


    Tati,
    wenn Du nicht soviele Kosten verauslagen möchtest - mahne die Verkäuferin selbst unter Androhung von Weiterungen. Zahlt sie innerhalb der von Dir zu setztenden Frist nicht kannst Du selbst einen Mahnbescheid beantragen, damit hast Du keine Anwaltskosten zu verauslagen, sondern nur Gerichtskosten. Das ist kein Hexenwerk.
    Eine Frist habe ich ihr schon 2 mal gesetzt, aber da tut sich überhaupt nichts.
    Oh das hört sich schon besser an
    Wie geht das mit dem Mahnbescheid selbst beantragen, wo bekommt man das. Das hieße dann, dass ich zwar die Gerichtskosten vorerst selber tragen müsste, sie wenn ich den Prozess gewinnen sollte, diese aber selber übernehmen müsste.

  2. #12
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    Zitat Zitat von Tati333 Beitrag anzeigen
    Eine Frist habe ich ihr schon 2 mal gesetzt, aber da tut sich überhaupt nichts.
    Oh das hört sich schon besser an
    Wie geht das mit dem Mahnbescheid selbst beantragen, wo bekommt man das. Das hieße dann, dass ich zwar die Gerichtskosten vorerst selber tragen müsste, sie wenn ich den Prozess gewinnen sollte, diese aber selber übernehmen müsste.
    Ja, Du hast dann einen Erstattungsanspruch, die von Dir verauslagten Kosten werden automatisch im Mahnverfahren gegen sie festgesetzt.

    Den Mahnbescheidsantrag kannst Du hier ausfüllen:

    https://www.online-mahnantrag.de/oma...&Command=start

    Du musst das Formular ausfüllen, ausdrucken und bei dem für DICH zuständigen Amtsgericht-Mahngericht einreichen. Von dort kommt dann eine Gerichtskostenrechnung, die musst Du anweisen.

    Ich würde die Dame nicht so davon kommen lassen. Der Titel reicht 30 Jahre lang und nachdem der Vorwurf auf Kauf und Betrug - unerlaubte Handlung - gestützt werden kann, kann sie auch in einem (Verbraucher)Insolvenzverfahren, sollte sie ein solches anstrengen, nicht auf eine Entschuldigung wegen Deiner Forderung hoffen. Das tun solche Menschen nämlich gerne...Schulden machen, betrügen, dann in die Inso gehen und sich entschulden.

    Betrug muss im Formular mitbenannt werden. Wichtig!

  3. #13
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    vielen lieben dank Abendkleidchen
    ich habe die Dame jetzt nochmals angeschrieben und ihr nochmals die allerletzte frist gesetzt. sollte da nichts kommen, dann werde ich des durchziehen

    kann ich mich an dich dann wenden, wenn ich fragen beim ausfüllen habe? *ganzliebfrag*

  4. #14
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    Zitat Zitat von Tati333 Beitrag anzeigen
    vielen lieben dank Abendkleidchen
    ich habe die Dame jetzt nochmals angeschrieben und ihr nochmals die allerletzte frist gesetzt. sollte da nichts kommen, dann werde ich des durchziehen

    kann ich mich an dich dann wenden, wenn ich fragen beim ausfüllen habe? *ganzliebfrag*
    Na klar.

    Ich würde sie übrigens 1 x mit normaler Post anschreiben. Ich habe gelegentlich den Eindruck, dass Emails von solchen Kandidaten nicht sonderlich ernst genommen werden. Ich würde auch erwähnen, dass Du Strafanzeige erstattet hast und dass Du ihr dringend anrätst, den Schaden unverzüglich wieder gut zu machen.

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