Zitat von
Green Tea
Seine eigenen Rechtsanwaltskosten muss man immer selber tragen, egal ob man Recht bekommt oder nicht.
Woher hast du das?
Also: Nein. Das gilt nur in erster Instanz bei Arbeitgerichtsprozessen.
Sollte im Zivilprozess zugunsten von Tati entschieden werden, trägt die Beklagte (Verkäuferin) die Kosten (nebst Gerichtskosten). Aber Tati muss das Geld vorstrecken (sowohl Gerichts- als auch Anwaltskosten, kein Anwalt arbeitet umsonst - und bei einem Streitwert von nur 100 € "freut" sich bestimmt jeder Anwalt). Das Problem (neben vielen, dies sich hier auftun) ist die Vollstreckung. Sollte die Beklagte nach einem rechtskräftigen Urteil nämlich nicht zahlen, muss vollstreckt werden, wenn Tati an das Geld kommen will - und das kostet wieder Geld, das von Tati erst einmal bezahlt werden muss. Und wer weiß, vielleicht ist auch gar nichts zum Pfänden bei der Verkäuferin vorhanden ...
Ich würde mir das wirklich gut überlegen.
H.G. eve
Wozu braucht man ein Gehirn, wenn man es nicht benutzt?