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Thema: Zivilklage-Rechtsanwaltskosten-brauche Hilfe!

  1. #1
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    Standard Zivilklage-Rechtsanwaltskosten-brauche Hilfe!

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    Wie ich bereits vor einigen Wochen schrieb, hab ich ja ein "eBay-Problem", d.h. eine gekaufte und bezahlte Ware habe ich niemals erhalten und auch kein Geld. Die Verkäuferin reagiert weder auf Mails noch auf Anrufe, sie stellt sich einfach "tot". Ich bin ja auch nicht die Einzige mit diesem Problem, allein bis Mitte des Monats sind 14 solcher Bewertungen eingegangen.
    Habe ja bereits bei der Polizei Anzeige wegen Betrug erstatten, aber das bringt mir mein Geld ja nicht zurück
    Der nächste Schritt wäre ja eine Zivilklage und hier habe ich einige Frage zu (habe ja noch niemals eine Anzeige erstattet und hatte so auch nie was mit den Anwälten zu tun).
    Ich habe leider keine Rechtschutzversicherung (nur fürs Auto) und dann heist es ja, dass ich die Kosten für den Rechtsanwalt selber tragen muss, oder wie ist es?
    Bin zwar Studentin mit Kind, aber einen Antrag auf PKH brauch ich gar nicht zu stellen, weil ich eh nichts bekommen würd (da mein Mann genug verdient).
    Es geht hier ja um einen Betrag von knapp 100,-. Lohnt sich das den überhaupt, nicht dass ich dann für den RA mehr bezahlen muss als die Forderung oder muss sie dann die Kosten tragen?
    Ich weis nicht was ich machen soll. Kennt sich da jemand aus?
    Wäre für Infos sehr dankbar

    LG

  2. #2
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    So ein Mist.

    Seine eigenen Rechtsanwaltskosten muss man immer selber tragen, egal ob man Recht bekommt oder nicht.

    Kannst Du nicht mit Beweis des Betrugs bei der Bank versuchen, die Überweisung zurückzuholen? normalerweise geht das nicht, aber in einem solchen Fall?

    Ansonsten wird Dich der RA wohl mehr kosten als das ganze wert ist, denk ich mal...

  3. #3
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    nein, das geht leider nicht. hab schon nachgefragt. es ist leider nur solang möglich, solang das geld unterwegs ist und das sind nur 2-4 tage.

  4. #4
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    Zitat Zitat von Green Tea Beitrag anzeigen

    Seine eigenen Rechtsanwaltskosten muss man immer selber tragen, egal ob man Recht bekommt oder nicht.
    Woher hast du das?

    Also: Nein. Das gilt nur in erster Instanz bei Arbeitgerichtsprozessen.

    Sollte im Zivilprozess zugunsten von Tati entschieden werden, trägt die Beklagte (Verkäuferin) die Kosten (nebst Gerichtskosten). Aber Tati muss das Geld vorstrecken (sowohl Gerichts- als auch Anwaltskosten, kein Anwalt arbeitet umsonst - und bei einem Streitwert von nur 100 € "freut" sich bestimmt jeder Anwalt). Das Problem (neben vielen, dies sich hier auftun) ist die Vollstreckung. Sollte die Beklagte nach einem rechtskräftigen Urteil nämlich nicht zahlen, muss vollstreckt werden, wenn Tati an das Geld kommen will - und das kostet wieder Geld, das von Tati erst einmal bezahlt werden muss. Und wer weiß, vielleicht ist auch gar nichts zum Pfänden bei der Verkäuferin vorhanden ...

    Ich würde mir das wirklich gut überlegen.
    H.G. eve

    Wozu braucht man ein Gehirn, wenn man es nicht benutzt?

  5. #5
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    Ich dachte, das wär grundsätzlich so.
    Beruflich habe ich immer mit Arbeitgerichtsprozessen zu tun, da war das bisher immer so, ich dachte das sei grundsätzlich so....sorry.

    Allerdings war das bei allen Instanzen beim Arbeitgericht so, das wir (meine Firma) ihren Anwalt selbst bezahlen mußte, obwohl wir schon beim Bundesarbeitsgericht waren und dort gewonnen hatten....

  6. #6
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    habe ich das richtig verstanden, wenn die Dame jetzt ein Schreiben vom Anwalt bekommen würde und dann überraschenderweise mir as Geld auch rückerstatten würde, dann müsste sie die (von mir "vorgestreckten") Anwaltskosten auch bezahlen? oder ist das nur der Fall, wenn ein Prozess stattfindet?
    Die Dame antwortete mir auf meine aller erste Mail und meinte, dass sie meine Unmut versteht und dass sie Probleme mit dem Grosshändler haben, welcher nicht liefert und sie mir das Geld rückerstattet (naja bis heute gar nichts bekommen). Also innerhalb von 10 Wochen muss es doch möglich sein das Geld zurück zu überweisen an all die Leute, wenn eh keine Ware kommt

  7. #7
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    Also die Anwaltskosten werden nur dann erstattet, wenn Du einen Prozeß "gewinnst".
    Und selbst dann ist es evtl. schwierig, wie eve schon schrieb.

  8. #8
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    hmmm...............das ist gar nicht gut
    kommt vllt. jemand aus der Schwarzenbek (das liegt bei Hamburg)?

  9. #9
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    Zitat Zitat von Green Tea Beitrag anzeigen
    Allerdings war das bei allen Instanzen beim Arbeitgericht so, das wir (meine Firma) ihren Anwalt selbst bezahlen mußte, obwohl wir schon beim Bundesarbeitsgericht waren und dort gewonnen hatten....
    Neeeeee, das kann nicht sein.

    Bei Arbeitsgerichtsprozessen zahlen die Parteien nur in der 1. Instanz ihre Kosten selbst (Sonderregelung für die 1. Instanz), ab der 2. Instanz gelten die normalen Regeln, d.h. es der Unterlegene hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

    Tati,
    wenn Du nicht soviele Kosten verauslagen möchtest - mahne die Verkäuferin selbst unter Androhung von Weiterungen. Zahlt sie innerhalb der von Dir zu setztenden Frist nicht kannst Du selbst einen Mahnbescheid beantragen, damit hast Du keine Anwaltskosten zu verauslagen, sondern nur Gerichtskosten. Das ist kein Hexenwerk.

  10. #10
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    habe grad beim Suchen entdeckt, dass die Dame zuvor einen Ebay-Shop unter einem anderen Namen hatte und der noch mehr negative Bewertungen hat

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