Was sagt Dein Arbeitsvertrag zum Umfang und Inhalt des Direktionsrechts Deines Arbeitgebers?
Merksatz:
Grundsätzlich ist Dir Dein Arbeitgeber weisungsbefugt, d.h. er kann bestimmen, welche Tätigkeit Du ausübst.
Aber:
Arbeitsinhalte bzw. Arbeitsaufgaben können dann nicht (mehr) im Wege der Weisung vom Arbeitgeber vorgegeben werden, wenn sie im Arbeitsvertrag festgelegt sind. Je detaillierter daher die Tätigkeitsbeschreibung im Arbeitsvertrag, desto geringer ist der Spielraum für das Direktionsrecht des Arbeitgebers.