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Thema: Retourenbelege von Onlinebestellungen - wie lange bewahrt man sowas auf?

  1. #1
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    Standard Retourenbelege von Onlinebestellungen - wie lange bewahrt man sowas auf?

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    Ich bestelle sehr gern und häufig im Internet. Bin für die Stadt oft zu faul
    Die Rechnungen und Rücksendequittungen der Post, Hermes, etc. sammle ich akribisch und in Reihenfolge (meine alte Buchhalterseele will es so ) ..
    Nur wie lange bewahrt man denn sowas auf? Bis die Erstattung oder die Eingangsbestätigung erfolgt ist? Oder länger falls noch mal irgendwann was kommen sollte???

  2. #2
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    Ich bewahre auch alles auf, Rechnungen, Retourenbelege etc...
    ich miste meist 1-2 mal im Jahr aus, dann fliegen die alten Papiere in den Schredder.

  3. #3
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    Ich schmeiße Retourenbelege weg, sobald meine Retoure angekommen und der Fall abgeschlossen ist.
    Rechnungen hebe ich länger auf.
    Je nach Größe und Wert des Gegenstandes: Bei Klamotten oder Schuhen o.ä. ein Jahr, bei Kühlschränken und Ko. bis sie einen Nachfolger erhalten.

  4. #4
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    Ich hebe alle Belege in einem dicken Ordner auf, für jedes Jahr einen.
    Und alle 2 Jahre werden die ausgemistet

  5. #5
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    Rechnungen sollte man 2 Jahre aufbewahren. Diejenigen, die man steuerlich geltend machen kann, laut HGB 10 Jahre, da innerhalb dieser Frist das FA Steuerprüfungen machen kann. Retourenbelege hebe ich auch nur so lange auf, bis sie angekommen sind.
    Frieden schafft Reichtum. Reichtum schafft Übermut. Übermut bringt Krieg. Krieg bringt Armut. Armut macht Demut. Demut macht Frieden. - J. G. v. Kaysersberg

  6. #6
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    Bis die Eingabestätigung kommt.
    What if I fall? Oh but my darling what if you fly? E.H.

  7. #7
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    Zitat Zitat von Carrie Ann Beitrag anzeigen
    Bis die Eingabestätigung kommt.
    So mache ich es auch - wenn die Sachen angekommen sind, brauche ich den doch nie mehr. Mit Rechnungen sieht es anders aus. Je nach Garantiefrist oder ob ich die Sachen noch habe.

  8. #8
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    Wenn ich die Gutschrift für die zurückgeschickte Ware habe, werfe ich die Belege weg.

  9. #9
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    Wenn die Gutschrift oder Eingangsbestätigung da ist, werfe ich die Retourenbelege weg. Rechnungen bewahre ich nach Jahresablauf (des aktuellen Jahres) 3 Jahre auf.

  10. #10
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    Den Retourenbeleg braucht man ja nicht mehr. Also werfe ich ihn weg, wenn ich eine vollständige Eingangsbestätigung oder/und die Rückerstattung habe.
    Genau so is' es! Und wenn nicht, dann anders...


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