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Thema: Patientenverfügung

  1. #1
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    Standard Patientenverfügung

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    Hat jemand von euch eine Patientenverfügung? Ich möchte gerne eine machen. Kann ich mir da was aus dem Internet runterladen?
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  2. #2
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    Hier gibt es seriöse Entwürfe, die natürlich an Deine persönlichen Vorstellungen angepasst werden müssten.

  3. #3
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    Ja hab ich und ja, es gibt viele Vorlagen, die du aus dem Internet holen kannst.

    Lies am besten verschiedene Varianten durch (es gibt sehr grosse Unterschiede!) und besprich dich mit Partner/Kindern was für dich wichtig ist, damit sie im Zweifelsfall auch darüber Bescheid wissen.

    Handschriftlich ausfüllen und unterschreiben!


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  4. #4
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    Wo würde man sowas denn hinterlegen, damit es im Ernstfall auch gültig ist und
    überhaupt zur Kenntnis genommen wird?

  5. #5
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    Zitat Zitat von vivian Beitrag anzeigen
    Wo würde man sowas denn hinterlegen, damit es im Ernstfall auch gültig ist und
    überhaupt zur Kenntnis genommen wird?
    ich hab die von meinen Eltern.

  6. #6
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    Die handschriftliche Form ist nicht vorgeschrieben.

    Ich zitiere mal:

    9. Aufbewahrung
    Patienten sollten durch den Dialog mit dem behandelnden Arzt
    und mit ihren Angehörigen dafür Sorge tragen, dass diese Personen
    um die Existenz einer vorsorglichen Willensbekundung wissen,
    einschließlich des Ortes, an dem sie hinterlegt oder aufbewahrt
    werden.
    Im Falle eines Betreuungsverfahrens müssen vorsorgliche
    Willensbekundungen, z. B. eine Vorsorgevollmacht, unverzüglich
    dem Betreuungsgericht vorgelegt werden, damit das Gericht
    diese bei seiner Entscheidung berücksichtigen kann
    (§ 1901c BGB).
    Um die rechtzeitige Information des Betreuungsgerichts sicherzustellen,
    besteht in einigen Bundesländern die Möglichkeit,
    Betreuungsverfügungen, auch in Verbindung mit einer Vorsorgevollmacht
    Vorsorgevollmacht,
    bei dem zuständigen Betreuungsgericht zu hinterlegen.
    Darüber hinaus können Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
    sowie die damit kombinierten Patientenverfügungen
    in das „Zentrale Vorsorgeregister“ bei der Bundesnotarkammer
    eingetragen werden. In diesem Register können auch
    nicht notariell beurkundete vorsorgliche Willensbekundungen erfasst
    werden. Eine Auskunft aus dem Register erhält das Betreuungsgericht5;
    sie wird nicht an Ärzte oder Krankenhäuser erteilt.
    Formularvordrucke für die Eintragung sind unter www.zvr-on
    line.de abrufbar.

    Quelle: http://www.baek.de/page.asp?his=2.60

  7. #7
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    Zitat Zitat von vivian Beitrag anzeigen
    Wo würde man sowas denn hinterlegen, damit es im Ernstfall auch gültig ist und
    überhaupt zur Kenntnis genommen wird?
    Am besten im Potemonnaie einen Zettel mit dem Vermerk Patientenverfügungsausweis aufbewahren und auch die Vertrauensperson mit Anschrift und (wichtig!!!) Telefon/Handynummer angeben, die Zugang zu deiner Verfügung hat und auch deine Interessen vertritt.

    Schau mal, in dieser Patientenverfügung, Seite 11, ist ein Beispiel http://www.ksgr.ch/files/Patienten/N...2011_05_18.pdf


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  8. #8
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    Viele lieben Dank schonmal für eure Antworten!
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  9. #9
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    Ich denke, vielen ist die Tragweite von Formulierungen aus den Vordrucken nicht klar. Ich würde auf jedem Fall mit einem Arzt meines Vertrauens darüber sprechen (auch wenn dieses Gespräch aus eigener Tasche zu zahlen ist) und ganz wichtig auch mit dem Partner. Für mich wären viele Punkte auch nicht mit ja oder nein abzuhaken, sondern wären an Bedingungen geknüpft oder ich würde Fristen festlegen wollen.

  10. #10
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    Zitat Zitat von Mäusken Beitrag anzeigen
    Ich denke, vielen ist die Tragweite von Formulierungen aus den Vordrucken nicht klar. Ich würde auf jedem Fall mit einem Arzt meines Vertrauens darüber sprechen (auch wenn dieses Gespräch aus eigener Tasche zu zahlen ist) und ganz wichtig auch mit dem Partner. Für mich wären viele Punkte auch nicht mit ja oder nein abzuhaken, sondern wären an Bedingungen geknüpft oder ich würde Fristen festlegen wollen.
    Man kann immer Streichungen vornehmen oder andere Fromulierungen wählen, was oft angebracht ist.
    Und ich finde es auch sehr wichtig, dies mal mit einer Fachperson (gerne auch aus der Pflege) zu besprechen.


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