Zitat Zitat von Susi Simpel Beitrag anzeigen
nun, da du privatverkäufer bist (?) würde ich sagen (ohne das juristisch ganz exakt begründen zu können) dass das risiko bei ZWEI privatpersonen, die handel miteinander treiben im sinne von ebay bei demjenigen liegt, der den unversicherten versand gewählt bzw. bezahlt hat ergo - dem käufer.
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juristisch bin ich abgesichert:

Kauf von einem privaten Verkäufer
Nach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs.1 BGB).
Geht der Artikel bei einem Kauf von einem privaten Verkäufer verloren oder wird er beschädigt, können Sie den Kaufpreis nicht zurück verlangen. Sie haben auch keinen Anspruch auf eine erneute Lieferung. Der Versand der Ware geschieht also auf Ihr Risiko.
Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie nachweisen können, dass die Ware nicht ordnungsgemäß verpackt und dadurch beschädigt wurde.
http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_5.html