Das ist ja Hausfriedensbruch! Was für eine absolute Unverschämtheit!
Ich habe meine Wohnung gekündigt.
Vorhin bekomme ich mit, wie jemand gerade dabei ist meine Wohnung aufzuschließen.
Völlig geschockt bin ich zur Tür und dort stand eine Interessentin für die Wohnung
Der Verwalter hat ihr die Schlüssel gegeben mit der Bemerkung, er könne mich zwecks Terminabsprache nicht erreichen.
Der absolute Hammer!!!
1. Stimmt es nicht
2. Selbst wenn es so wäre, dann kündigt man solch eine Aktion doch wohl schriftlich an oder sehe ich das falsch???
Ich war so wütend darüber, dass ich sie fortgeschickt und dabei vergessen habe, ihr den Schlüssel abzunehmen!
Der Verwalter ist vor Montag nicht mehr zu erreichen und ich mag mich jetzt gar nicht mehr außer Haus bewegen
Dumm zu sein ist nicht einfach, die Konkurrenz ist groß!
Das ist ja Hausfriedensbruch! Was für eine absolute Unverschämtheit!
Liebe Grüße, Michaela
In der Ruhe liegt die Kraft.
Das ist wirklich eine Unverschämtheit!
Was mach ich denn jetzt
Dumm zu sein ist nicht einfach, die Konkurrenz ist groß!
Wow das ist ja unglaublich
der Verwalter hat also der Frau den Schlüssel gegeben damit sie sich alleine die Wohnung anschauen kann die noch von dir bewohnt ist?? Und wenn du nun nicht zuhause gewesen wärst hätte die Frau in aller Seelenruhe deine Sachen durchwühlen können!
Der hat aber mehr als nur eine Beschwerde verdient, das ist doch nicht rechtens
Du kannst den Verwalter anzeigen.
Liebe Grüße, Michaela
In der Ruhe liegt die Kraft.
Kein Wunder das du sie fortgeschickt hast..warst sicherlich auch geschockt..echt ne Frechheit!!!
Wenn du etwas erleben möchtest....
was du noch nie erlebt hast....
musst du etwas tun....
was du noch nie getan hast!
Sie schleichen sich auf leisen Pfoten in dein Herz um es nie mehr zu verlassen.
Schlüsseldienst rufen, neuen Zylinder einbauen und die Rechnung an die Hausverwaltung schicken.
Natürlich kann es sein, dass Du auf den Kosten sitzen bleibst, bzw. einen Anwalt beauftragen musst, um das Geld wiederzusehen aber mir persönlich wäre es das wert.