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Thema: Thema: Beschädigtes Gepäck und Fluggastrechte

  1. #1
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    Standard Thema: Beschädigtes Gepäck und Fluggastrechte

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    Seit August habe ich Ärger mit Air Berlin. Mitte August ist unser Gepäck bei einer Umsteigeverbindung verschwunden und ist erst Tage später vollkommen durchnässt am Düsseldorfer Flughafen aufgetaucht.
    Die Koffer wurden uns durch einen Kurier zugestellt.
    Beim Öffnen dann der Schreck: Sachen klitschnass und zum Teil beschädigt.

    Es waren drei Koffer voller USA-Einkäufe Die meisten Sachen konnte ich zum Glück waschen bzw. entfärben. Ein paar Sachen waren vom Wert nicht weiter relevant (Lebensmittel...)
    Als Schaden angegeben habe ich nur ein paar Sachen, die wirklich nagelneu waren und erheblich gelitten hatten.
    Das waren nagelneue Taschenbücher, eine neue weiße Hose und eine nagelneue und teure Ledertasche von Tory Burch.

    Die Ledertasche war vorher butterweich und ganz homogen in ihrer Lederbeschaffenheit. Durch die tagelange Nässe ist das Leder ziemlich hart und leicht brüchig geworden und nun sieht die Tasche eher wie eine Knautschledertasche aus. Innen ist sie etwas verfärbt.
    Insgesamt ist sie tragbar aber nicht zu Vergleichen zu ihrem Zustand vorher.

    Nun will Air Berlin alle beschädigten Teile haben. 14 Tage nach Klärung meines Schadenersatzanspruchs werden die Sachen zerstört
    Bei den Büchern und der Hose ist es nicht schlimm, die sind eh fast unbrauchbar geworden.
    Aber bei der Tasche widerstrebt es mir total sie jetzt hinzuschicken.
    Weil sie halt benutzbar ist und trotzdem noch schön. Sie war vorher traumhaft schön und ich war sagenhaft stolz auf meinen Kauf. Sie war schlimm teuer und ich habe in San Francisco lange mit mir gerungen sie zu kaufen.
    Ich bin froh das sie nicht total kaputt ist denn ich würde hier in Deutschland ja auch die gleiche Tasche nicht nochmal bekommen. Sie ist eindeutig und offensichtlich stark in Mitleidenschaft gezogen worden aber das fällt natürlich vor allem dann auf wenn man sie vorher schon gesehen hat und nun den Unterschied sieht.

    Ich habe nun Bedenken die Tasche dorthin zu schicken, sie wird in den Schredder geschmissen und hinterher sagen sie mir, das sie mir nur eine Teil ihres Wertes oder garnichts erstatten weil sie ja noch benutzbar gewesen wäre oder ähnliches.
    Andererseits ist die Tasche natürlich beschädigt und ich hätte schon ganz gern eine Entschädigung. Mit meinem Gepäck wurde ja offensichtlich grob fahrlässig umgegangen.

    Was kann ich jetzt tun? Außer das ich mich nun von der Tasche verabschiede und sie in eine ungewisse Zukunft schicke...

  2. #2
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    Verstehe schon, dass AirBerlin die Teile haben möchte, die sie ersetzen.
    Wenn Du nur einen Teilbetrag für die Tasche haben möchtest/bekommst, kannst Du ja im Vorfeld fragen, ob Du sie zurück haben kannst.
    LG aus LB, M.


    --------------------------------------------------------
    Proben von mir findet ihr hier: http://www.beautyboard.de/showthread.php?t=210425
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  3. #3
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    So wie ich dich verstehe, weißt Du vorher nicht, wieviel Du erstattet bekommst, richtig? Das würde ich im Vorfeld klären, vorher würd ich da gar nix hinschicken.
    Wenn die Dir natürlich den vollen Preis erstatten würden, dann bleibt Dir nix anderes übrig, als die Tasche denen zu geben, denn Du kannst ja nicht doppelt ansetzen, also die Tasche behalten UND Schadenersatz bekommen.
    Aber das ist Dir ja sicherlich selber klar.

  4. #4
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    Gesa ich denke mal Du wirst Dich entscheiden muessen zwischen tasche oder regulierungvin form von einer zahlung durch die airline

  5. #5
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    Zitat Zitat von Green Tea Beitrag anzeigen
    So wie ich dich verstehe, weißt Du vorher nicht, wieviel Du erstattet bekommst, richtig? Das würde ich im Vorfeld klären, vorher würd ich da gar nix hinschicken.
    Wenn die Dir natürlich den vollen Preis erstatten würden, dann bleibt Dir nix anderes übrig, als die Tasche denen zu geben, denn Du kannst ja nicht doppelt ansetzen, also die Tasche behalten UND Schadenersatz bekommen.
    Aber das ist Dir ja sicherlich selber klar.
    Ja, das ist mir natürlich klar

    Aber ich habe echt Bedenken, denen die teure Tasche zu schicken, die behalten sie und erstatten mir dann hinterher netterweise 50,- EUR oder so. Dann behalte ich sie lieber, auch wenn sie leider beschädigt ist.

  6. #6
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    Zitat Zitat von gesa1974 Beitrag anzeigen
    Ja, das ist mir natürlich klar

    Aber ich habe echt Bedenken, denen die teure Tasche zu schicken, die behalten sie und erstatten mir dann hinterher netterweise 50,- EUR oder so. Dann behalte ich sie lieber, auch wenn sie leider beschädigt ist.
    Dann kläre das vorher und reduziere ggf Deinen Ersatzanspruch.
    LG aus LB, M.


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  7. #7
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    Ich würde das auch vorher klären, wieviel du von dem Anschaffungspreis bekommst, dann kannst du dich immer noch entscheiden, ob dir die anteilige Kohle oder die Tasche lieber ist.

  8. #8
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    Ich verstehe das nicht ganz!

    Air Berlin hat gesagt, dass nach Klärung des Schadens die Sachen nach 14 Tagen zerstört werden.

    Aber was ist, wenn die sich z. B. entscheiden, die Tasche oder eines der Bücher gar nicht zu entschädigen? Dann wäre der Schaden zwar geklärt, aber wird dann auch zerstört?

    Und wenn der Schaden nur zu 30 % wie im Fall der Tasche entschädigt wird, hätten die doch höchstens das Recht, zu 30 % zu zerstören, also eigentlich gar nicht.

    Andererseits kann ich die Fluggesellschaft verstehen. Wenn eine Tasche noch benutzt wird, spricht das nicht gerade für einen sehr hohen Schaden. Da würde ich - bevor ich zahle - das gute Stück auch in Augenschein nehmen wollen.

    Ich denke, das Schreddern bezieht sich nur auf den Fall bei voller Erstattung des Schadens. Und das kann ich verstehen!

  9. #9
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    Ich denke mal nicht, daß Air Berlin "schreddert", sondern der Versicherer die Gegenstände begutachtet und dann dementsprechend verfährt. Zumindest ist dies mein Gedankengang, denn es wird wohl auch die Fluggesellschaft dementsprechend für diese Schäden versichert sein.

  10. #10
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    Ich hatte vor 11 Jahren einen ähnlichen Fall mit Condor.
    Nach dem Heimflug, Gepäck kam und kam nicht und wurde dann stinkend und nicht mehr zu reinigend angeliefert. Es ging lange hin und her, aber sie haben gezahlt.
    Zuerst kam ein Angebot, das man getrost als Beleidigung bezeichnen darf. Und irgendwann haben sie sich bereit erklärt, den gesamten Schaden zu ersetzen.

    Sogar neu angeschaffte Kosmetika (ein Großteil war ja im Koffer), die den Hauptteil ausmachten - wie man sich denken kann - haben sie gezahlt.

    Wenn man die Rechnungen vorweisen kann, hat man ohnehin eine gute Ausgangssituation. Dann ersetzen die einem in der Regel die Sachen.

    Aber abklären solltest Du es vorher auf jedem Fall.
    Und wenn das Ganze eine bestimmte Summe überschreitet: Anwalt einschalten.
    Geändert von mumpitz (17.11.11 um 09:08:48 Uhr)

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