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Thema: Thema: Beschädigtes Gepäck und Fluggastrechte

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  1. #1
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    Standard Thema: Beschädigtes Gepäck und Fluggastrechte

    Seit August habe ich Ärger mit Air Berlin. Mitte August ist unser Gepäck bei einer Umsteigeverbindung verschwunden und ist erst Tage später vollkommen durchnässt am Düsseldorfer Flughafen aufgetaucht.
    Die Koffer wurden uns durch einen Kurier zugestellt.
    Beim Öffnen dann der Schreck: Sachen klitschnass und zum Teil beschädigt.

    Es waren drei Koffer voller USA-Einkäufe Die meisten Sachen konnte ich zum Glück waschen bzw. entfärben. Ein paar Sachen waren vom Wert nicht weiter relevant (Lebensmittel...)
    Als Schaden angegeben habe ich nur ein paar Sachen, die wirklich nagelneu waren und erheblich gelitten hatten.
    Das waren nagelneue Taschenbücher, eine neue weiße Hose und eine nagelneue und teure Ledertasche von Tory Burch.

    Die Ledertasche war vorher butterweich und ganz homogen in ihrer Lederbeschaffenheit. Durch die tagelange Nässe ist das Leder ziemlich hart und leicht brüchig geworden und nun sieht die Tasche eher wie eine Knautschledertasche aus. Innen ist sie etwas verfärbt.
    Insgesamt ist sie tragbar aber nicht zu Vergleichen zu ihrem Zustand vorher.

    Nun will Air Berlin alle beschädigten Teile haben. 14 Tage nach Klärung meines Schadenersatzanspruchs werden die Sachen zerstört
    Bei den Büchern und der Hose ist es nicht schlimm, die sind eh fast unbrauchbar geworden.
    Aber bei der Tasche widerstrebt es mir total sie jetzt hinzuschicken.
    Weil sie halt benutzbar ist und trotzdem noch schön. Sie war vorher traumhaft schön und ich war sagenhaft stolz auf meinen Kauf. Sie war schlimm teuer und ich habe in San Francisco lange mit mir gerungen sie zu kaufen.
    Ich bin froh das sie nicht total kaputt ist denn ich würde hier in Deutschland ja auch die gleiche Tasche nicht nochmal bekommen. Sie ist eindeutig und offensichtlich stark in Mitleidenschaft gezogen worden aber das fällt natürlich vor allem dann auf wenn man sie vorher schon gesehen hat und nun den Unterschied sieht.

    Ich habe nun Bedenken die Tasche dorthin zu schicken, sie wird in den Schredder geschmissen und hinterher sagen sie mir, das sie mir nur eine Teil ihres Wertes oder garnichts erstatten weil sie ja noch benutzbar gewesen wäre oder ähnliches.
    Andererseits ist die Tasche natürlich beschädigt und ich hätte schon ganz gern eine Entschädigung. Mit meinem Gepäck wurde ja offensichtlich grob fahrlässig umgegangen.

    Was kann ich jetzt tun? Außer das ich mich nun von der Tasche verabschiede und sie in eine ungewisse Zukunft schicke...

  2. #2
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    Verstehe schon, dass AirBerlin die Teile haben möchte, die sie ersetzen.
    Wenn Du nur einen Teilbetrag für die Tasche haben möchtest/bekommst, kannst Du ja im Vorfeld fragen, ob Du sie zurück haben kannst.
    LG aus LB, M.


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    Proben von mir findet ihr hier: http://www.beautyboard.de/showthread.php?t=210425
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  3. #3
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    So wie ich dich verstehe, weißt Du vorher nicht, wieviel Du erstattet bekommst, richtig? Das würde ich im Vorfeld klären, vorher würd ich da gar nix hinschicken.
    Wenn die Dir natürlich den vollen Preis erstatten würden, dann bleibt Dir nix anderes übrig, als die Tasche denen zu geben, denn Du kannst ja nicht doppelt ansetzen, also die Tasche behalten UND Schadenersatz bekommen.
    Aber das ist Dir ja sicherlich selber klar.

  4. #4
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    Gesa ich denke mal Du wirst Dich entscheiden muessen zwischen tasche oder regulierungvin form von einer zahlung durch die airline

  5. #5
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    Zitat Zitat von Green Tea Beitrag anzeigen
    So wie ich dich verstehe, weißt Du vorher nicht, wieviel Du erstattet bekommst, richtig? Das würde ich im Vorfeld klären, vorher würd ich da gar nix hinschicken.
    Wenn die Dir natürlich den vollen Preis erstatten würden, dann bleibt Dir nix anderes übrig, als die Tasche denen zu geben, denn Du kannst ja nicht doppelt ansetzen, also die Tasche behalten UND Schadenersatz bekommen.
    Aber das ist Dir ja sicherlich selber klar.
    Ja, das ist mir natürlich klar

    Aber ich habe echt Bedenken, denen die teure Tasche zu schicken, die behalten sie und erstatten mir dann hinterher netterweise 50,- EUR oder so. Dann behalte ich sie lieber, auch wenn sie leider beschädigt ist.

  6. #6
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    Zitat Zitat von gesa1974 Beitrag anzeigen
    Ja, das ist mir natürlich klar

    Aber ich habe echt Bedenken, denen die teure Tasche zu schicken, die behalten sie und erstatten mir dann hinterher netterweise 50,- EUR oder so. Dann behalte ich sie lieber, auch wenn sie leider beschädigt ist.
    Dann kläre das vorher und reduziere ggf Deinen Ersatzanspruch.
    LG aus LB, M.


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  7. #7
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    Ich würde das auch vorher klären, wieviel du von dem Anschaffungspreis bekommst, dann kannst du dich immer noch entscheiden, ob dir die anteilige Kohle oder die Tasche lieber ist.

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