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Thema: Frage zum Arbeitsamt

  1. #11
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    Zitat Zitat von Anke B Beitrag anzeigen
    Ach ja, sag direkt bei der Meldung "ich bin hauptsächlich an einer Beratung zur Selbstständigkeit" interessiert.

    ACHTUNG: Gehe nicht zum JobCenter; gehe bitte zur Agentur für Arbeit
    Genau das kam eben auch noch hinterher

  2. #12
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    Das kam noch von ihm:
    Der Existenzgründungszuschuss für Selbstständige wird derzeit im Vermittlungsausschuss von Bundestag und –rat debattiert, da er zu einer sog. „Ermessensleitung“ gewandelt werden soll. Eigentlich sollte die Änderung noch dieses Jahr kommen, ist aber wie gesagt noch in der Diskussion. Daher kann heute niemand eine Aussage treffen, unter welchen Bedingungen eine gepl. Selbständigkeit im kommenden Jahr behandelt wird.

  3. #13
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    Zitat Zitat von Sokari Beitrag anzeigen
    Das kam noch von ihm:
    Der Existenzgründungszuschuss für Selbstständige wird derzeit im Vermittlungsausschuss von Bundestag und –rat debattiert, da er zu einer sog. „Ermessensleitung“ gewandelt werden soll. Eigentlich sollte die Änderung noch dieses Jahr kommen, ist aber wie gesagt noch in der Diskussion. Daher kann heute niemand eine Aussage treffen, unter welchen Bedingungen eine gepl. Selbständigkeit im kommenden Jahr behandelt wird.
    Immer was Neues... Ok, ich habe grad dem JobCenter, von dem ich meine, dass es für mich zuständig sein müsste, eine Mail geschrieben. Eure Warnung kam zu spät, aber es war ja erstmal nur eine Mail.
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  4. #14
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    Wenn sie die „Anwartschaftszeit“ erfüllt hat (innerhalb der letzten 2 Jahre mind. 12 M. sozialversicherungspflichtig gearbeitet) gehört sie zur Agentur. Übrigens muss sie sich mind. 3 Monate vor Vertragende arbeitsuchend melden, um keine Sperrzeit zu riskieren.

    WICHTIG: Wenn sie nicht vermittelt werden möchte bekommt sie auch kein Arbeitslosengeld.

    Und das eben auch noch.. Hilfe
    Geändert von Exuser53 (18.11.11 um 10:59:18 Uhr)

  5. #15
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    Sokari, jetzt mach sie nicht verrückt! Jeder Vermittlung hat eine gewisse Entscheidungsfreiheit und wenn sie sagt, sie will def. die Selbstständigkeit, dann wird der Vermittler das beachten. KEINER meiner Kollegen würde so einen Unfug betreiben...
    Ein Bild lügt mehr als tausend Worte.

  6. #16
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    Sry Ich gebe nur wieder was er meint.

  7. #17
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    Zitat Zitat von Sokari Beitrag anzeigen
    Wenn sie die „Anwartschaftszeit“ erfüllt hat (innerhalb der letzten 2 Jahre mind. 12 M. sozialversicherungspflichtig gearbeitet) gehört sie zur Agentur. Übrigens muss sie sich mind. 3 Monate vor Vertragende arbeitsuchend melden, um keine Sperrzeit zu riskieren.

    WICHTIG: Wenn sie nicht vermittelt werden möchte bekommt sie auch kein Arbeitslosengeld.

    Und das eben auch noch.. Hilfe
    Ok, das mit dem Arbeitslosengeld kann ich verkraften, weil dann ja die Existenzgründerförderung (oder wie das dann heißt) dann hoffentlich schon greift. Ich war in meinem Job über 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das heißt, bei der Agentur bin ich schonmal richtig und ich habe auch jetzt die richtige Stelle gefunden, die ich auch angeschrieben habe eben. Wenn die nicht antworten, rufe ich dort am Montag an.

    Den Termin für "arbeitssuchend melden" (bzw im Übergang zur Selbstständigkeit) kann ich auch ohne vorherigen IHK oder Steuerberatertermin machen oder? 3 Monate vor Vertragsende wäre dann ja der 15. Dezember.
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  8. #18
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    Zitat Zitat von Anke B Beitrag anzeigen
    KEINER meiner Kollegen würde so einen Unfug betreiben...
    In bezug aus was jetzt? Auf die Sperrfrist?
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  9. #19
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    Er hats erklärt:

    Das ist hier im Jobcenter etwas anders. Wir haben ja viele Selbstst., die über zu geringe Einnahmen verfügen und daher hilfebedürftig sind. Diese werden, wenn sich das nach gewisser Zeit nicht geändert hat, gezwungen, sich eine s.-v. Stelle zu suchen.


  10. #20
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    Ahhh, ok. Ich hoffe mal, dass mir das anders gehen wird. Aber ich bin recht zuversichtlich. Meine Teamkollegen finden die Idee super und einen ersten Kunden (der seinerseits wieder viele Kontakte hat), haben wir wohl auch schon.
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