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Thema: Mein Fitness-Studio akzeptiert keine außerordentliche Kündigung...

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  1. #1
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    Hm hat sonst niemand einen Tip?

    @Grean tea
    Wie sah eure Hartnäckigkeit aus, wie seit ihr aus dem Vertrag gekommen? Anwalt?
    Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht.

  2. #2
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    Schnurpsel, bei einem Wohnortwechsel wegen der Arbeit und einer Entfernung von 300 km müssen sie dich eigentlich aus dem Vertrag lassen.

    "Ein Kriterium für die Beurteilung der Unzumutbarkeit am Vertrag länger festzuhalten ist die Entfernung zwischen Wohnung und Fitnesscenter. Dahinter verbirgt sich die juristische Frage, ob angesichts der Entfernung nach Wohnortwechsel der Club nur noch mit erheblichem Aufwand erreicht werden kann, so dass ein Festhalten am Vertrag für das Mitglied nicht mehr zumutbar ist.

    Zur konkreten Bestimmung der Zumutbarkeitsgrenze sind alle Umstände des Einzelfalls heranzuziehen und die beteiligten Interessen umfassend und sorgfältig gegeneinander abzuwägen. Es wurde bereits entscheiden, dass eine Entfernung von 30 Km zwischen Wohnort und Studio für die Fortsetzung des Vertrages unzumutbar, da zu weit, ist. Das Mitglied durfte außerordentlich kündigen. Aber wie bei der außerordentlichen Kündigung wegen Krankheit (siehe meinen Beitrag) ist auch hier die Rechtssprechung sehr uneinheitlich.

    Tipp: Allein eine schematische Anwendung einer solchen Kilometerzahl reicht zur Begründung der Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit aber nicht (wird aber von den Fitnesscentern immer wieder unter Berufung auf diese Entscheidung als Argument vorgebracht, „nach dem Motto … 29 Km reicht nicht…“).

    Die Abstandswerte sind nur eine Orientierungshilfe und kein absoluter Maßstab, da es immer auf den Einzelfall ankommt. Zum Beispiel ist der Hintergrund des Umzugs auch zu berücksichtigen. Wenn jemand beispielsweise den Ort wechselt, weil er eine neue Arbeitsstelle gefunden hat, dann ist das wegen der zentralen Bedeutung eines Arbeitsplatzes anders zu beurteilen als wenn ein Umzug nur aus Lust und Laune erfolgt. Maßgeblich ist auch, wie lange die Anfahrt zum Sportstudio dauert (der Kilometerfaktor wird so noch einmal zum Zeitfaktor gewandelt). Ferner auch die Frage, wie lange der Vertrag überhaupt noch läuft, wie hoch die Beiträge sind, wie langer er schon in der Vergangenheit gelaufen ist usw.

    Lassen Sie daher in jedem Fall Ihre Kündigung vom Anwalt prüfen, wenn das Sportstudio sich wehrt, Sie aus dem Vertrag zu lassen."

    (http://www.123recht.net/Auerordentli...-__a28026.html)

    Ich würde ein paar Auszüge aus Gerichtsurteilen schicken und erstmal mit Anwalt drohen.

  3. #3
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    Zitat Zitat von bellamo Beitrag anzeigen

    Ich würde ein paar Auszüge aus Gerichtsurteilen schicken und erstmal mit Anwalt drohen.
    Beides schon gemacht!

    Ich werde wohl wirklich nicht um einen Anwalt rum kommen. Wenn der ein offizielles Schreiben hinschickt knicken sie vielleicht ein, oder was meint ihr?
    Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht.

  4. #4
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    Na wenn das nicht fruchtet, dann bleibt dir ja nichts anderes übrig als vom Anwalt schreiben zu lassen. Dann mach das!

  5. #5
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    Schnurpsel, wir haben an die Kundenorientierung applediert, bei der sich KabelBW ja immer selbst bis in den Himmel lobt, und hin und her geschrieben, zuletzt direkt an die Geschäftsleitung und dann haben sie aufgrund Kulanz eingelenkt und den Vertrag sofort zum gewünschten Termin aufgehoben.

    Inwiweit Du da bzgl. dem Hinweis auf Kundenorientierung weiterkommst, weiss ich nicht, wohl eher nicht.
    Hast Du denn schonmal in die Bedingungen auf Deinem Antrag geschaut?

  6. #6
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    Bist du rechtschutzversichert? Wenn ja - übergeben, die werden das für dich regeln bzw. prüfen.

    Hin und wieder genügt der Hinweis "Ich bin rechtschutzversichert und übergebe die Sache meinem Anwalt".

    Ansonsten ist auch oft der Konsumentenschutz hilfreich.
    *************

    [CENTER]Das Internet und die dort kultisch bewahrte Anonymität verleihen jedermann quasi die Generalvollmacht, ungestraft alles Mögliche über jede beliebige andere Person zu äußern. Ich kann mir kaum einen moralisch verwerflicheren Missbrauch des Gedankens der Redefreiheit vorstellen.
    Richard Bernstein in der New York Times[/CENTER]



    Meine Bücher verkaufe ich jetzt woanders

  7. #7
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    Die Verbraucherzentrale wäre auch noch eine Möglichkeit.
    Manche Menschen sind furchtbar einfach, andere sind einfach furchtbar

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