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Thema: Mein Fitness-Studio akzeptiert keine außerordentliche Kündigung...

  1. #1
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    Standard Mein Fitness-Studio akzeptiert keine außerordentliche Kündigung...

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    Hallo!

    Vielleicht gibt es ja hier jemanden, der mir zu folgender Situation einen Rat geben kann:

    Ich bin vor kurzem beruflich ca. 300km weit weg in eine andere Stadt gezogen und habe aufgrund dessen meinen Vertrag im Fitness-Studio am alten Wohnort (hier gibt es davon kein Studio, ist keine Kette) gekündigt. Auf mein erstes Schreiben (dem eine Meldebescheinigung beigefügt war), kam eine Antwort mit einem Kündigungstermin, der fristgerecht wäre (Anfang 2013). Ich haba daraufhin da angerufen und dort war eine Mitarbeiterin am Tresen ganz erstaunt darüber und meinte da war bestimmt ein Versehen ich soll schriftlich widersprechen. Habe ich dann auch gemacht und auch gleich noch ein paar Paragraphen zu dem Thema reingeschrieben. Nun kam heute die Antwort, nach Rücksprache mit deren Rechtsabteilung würde ein Wohnortwechsel durch ein Urteil vom BGH keine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Schöner Mist...

    Bei Vertragsabschluss übrigens wurde mir damals gesagt es wäre kein Problem dann zu kündigen, außer es wären nur ein paar Kilometer, aber dann könnte man die Mitgliedschaft jemanden übertragen....

    Hat jemand einen Rat für mich was ich noch tun kann jetzt? Die Sache einem Anwalt übergeben? Lohnt sich das? Wie sind meine Aussichten? Ich würde ja zum jetzigen Zeitpunkt noch über ein Jahr den Monatsbeitrag zahlen (etwa 45 Euro) plus die jährliche Servicepauschale nächstes Jahr (60Euro) und ein Getränkeabo (auch 60Euro)....Das ist krass, zumal ich mich hier am neuen Wohnort auch gerne wieder in einem Studio anmelden würde und gaz sicher nich 2 Studios zahlen kann und möchte.

    Bin stinkig, enttäuscht und traurig
    Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht.

  2. #2
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    Soweit mir bekannt, ist genau das Gegenteil von deren Aussage der Fall und sie müssen die Kündigung akzeptieren.

    Außedem kannst Du m.W. unter Einhalten der gesetzlichen Kündigungsfrist (3 Monate?) jederzeit aus einem Langzeitvertrag gehen. Diese automatischen Verlängerungen um 2 Jahre mit 6 Wochen Kündigungsfrist sind doch ausgehebelt.

    Oder ich befinde mich auf dem Holzweg und da hat sich in den letzten Jahren wieder etwas geändert?
    Genau so is' es! Und wenn nicht, dann anders...


  3. #3
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    Milla genau das ist auch das was ich bisher dachte...
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  4. #4
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    Nur weil man woanders wegzieht heißt das noch lange nicht, dass man damit so einfach aus einem Vertrag herauskommt, das wird in den Vertragsbedingungen entsprechend geregelt. Da solltest Du mal genau nachsehen...
    wir dachten auch, wir kommen aus einem KabelBW-Vertrag mal einfach so wegen Umzug raus, denkste. Das war ein Kampf, dort vorzeitig rauszukommen, aber die Hartnäckigkeit hat sich gelohnt.

  5. #5
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    Hm hat sonst niemand einen Tip?

    @Grean tea
    Wie sah eure Hartnäckigkeit aus, wie seit ihr aus dem Vertrag gekommen? Anwalt?
    Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht.

  6. #6
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    Schnurpsel, bei einem Wohnortwechsel wegen der Arbeit und einer Entfernung von 300 km müssen sie dich eigentlich aus dem Vertrag lassen.

    "Ein Kriterium für die Beurteilung der Unzumutbarkeit am Vertrag länger festzuhalten ist die Entfernung zwischen Wohnung und Fitnesscenter. Dahinter verbirgt sich die juristische Frage, ob angesichts der Entfernung nach Wohnortwechsel der Club nur noch mit erheblichem Aufwand erreicht werden kann, so dass ein Festhalten am Vertrag für das Mitglied nicht mehr zumutbar ist.

    Zur konkreten Bestimmung der Zumutbarkeitsgrenze sind alle Umstände des Einzelfalls heranzuziehen und die beteiligten Interessen umfassend und sorgfältig gegeneinander abzuwägen. Es wurde bereits entscheiden, dass eine Entfernung von 30 Km zwischen Wohnort und Studio für die Fortsetzung des Vertrages unzumutbar, da zu weit, ist. Das Mitglied durfte außerordentlich kündigen. Aber wie bei der außerordentlichen Kündigung wegen Krankheit (siehe meinen Beitrag) ist auch hier die Rechtssprechung sehr uneinheitlich.

    Tipp: Allein eine schematische Anwendung einer solchen Kilometerzahl reicht zur Begründung der Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit aber nicht (wird aber von den Fitnesscentern immer wieder unter Berufung auf diese Entscheidung als Argument vorgebracht, „nach dem Motto … 29 Km reicht nicht…“).

    Die Abstandswerte sind nur eine Orientierungshilfe und kein absoluter Maßstab, da es immer auf den Einzelfall ankommt. Zum Beispiel ist der Hintergrund des Umzugs auch zu berücksichtigen. Wenn jemand beispielsweise den Ort wechselt, weil er eine neue Arbeitsstelle gefunden hat, dann ist das wegen der zentralen Bedeutung eines Arbeitsplatzes anders zu beurteilen als wenn ein Umzug nur aus Lust und Laune erfolgt. Maßgeblich ist auch, wie lange die Anfahrt zum Sportstudio dauert (der Kilometerfaktor wird so noch einmal zum Zeitfaktor gewandelt). Ferner auch die Frage, wie lange der Vertrag überhaupt noch läuft, wie hoch die Beiträge sind, wie langer er schon in der Vergangenheit gelaufen ist usw.

    Lassen Sie daher in jedem Fall Ihre Kündigung vom Anwalt prüfen, wenn das Sportstudio sich wehrt, Sie aus dem Vertrag zu lassen."

    (http://www.123recht.net/Auerordentli...-__a28026.html)

    Ich würde ein paar Auszüge aus Gerichtsurteilen schicken und erstmal mit Anwalt drohen.

  7. #7
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    Zitat Zitat von bellamo Beitrag anzeigen

    Ich würde ein paar Auszüge aus Gerichtsurteilen schicken und erstmal mit Anwalt drohen.
    Beides schon gemacht!

    Ich werde wohl wirklich nicht um einen Anwalt rum kommen. Wenn der ein offizielles Schreiben hinschickt knicken sie vielleicht ein, oder was meint ihr?
    Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht.

  8. #8
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    Na wenn das nicht fruchtet, dann bleibt dir ja nichts anderes übrig als vom Anwalt schreiben zu lassen. Dann mach das!

  9. #9
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    Schnurpsel, wir haben an die Kundenorientierung applediert, bei der sich KabelBW ja immer selbst bis in den Himmel lobt, und hin und her geschrieben, zuletzt direkt an die Geschäftsleitung und dann haben sie aufgrund Kulanz eingelenkt und den Vertrag sofort zum gewünschten Termin aufgehoben.

    Inwiweit Du da bzgl. dem Hinweis auf Kundenorientierung weiterkommst, weiss ich nicht, wohl eher nicht.
    Hast Du denn schonmal in die Bedingungen auf Deinem Antrag geschaut?

  10. #10
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    Bist du rechtschutzversichert? Wenn ja - übergeben, die werden das für dich regeln bzw. prüfen.

    Hin und wieder genügt der Hinweis "Ich bin rechtschutzversichert und übergebe die Sache meinem Anwalt".

    Ansonsten ist auch oft der Konsumentenschutz hilfreich.
    *************

    [CENTER]Das Internet und die dort kultisch bewahrte Anonymität verleihen jedermann quasi die Generalvollmacht, ungestraft alles Mögliche über jede beliebige andere Person zu äußern. Ich kann mir kaum einen moralisch verwerflicheren Missbrauch des Gedankens der Redefreiheit vorstellen.
    Richard Bernstein in der New York Times[/CENTER]



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