Hauswirtschaftliche Versorgung ist doch eine anerkannte Leistung, die kann man doch nicht abrechnen wie man will?
Hi,
ich habe mal eine Frage zum Sozialdienst.
Gemeint sind damit die Damen, die einer Patientin zu Hilfe kommen - den Haushalt machen, einkaufen, die Bettwäsche wechseln usw.
Also keine examinierten Schwestern.
Ist es normal dass bei der Abrechnung - die ja vom Patienten selbst gezahlt wird - in Rechnung gestellt wird "In der Stadt war Stau, deshalb eine Stunde länger! ???
Life must go on.
In diesem Fall muss sie selber bezahlt werden, weil sie (angeblich) den Beitrag von der Pflegeversicherung übersteigt.
Life must go on.
Hallo, Britta,
nein, das ist meines Wissens weder üblich noch zulässig.
Abzurechnen sind die Zeiten, die die Pflegekraft tatsächlich im Haushalt des Patienten verbringt, ggf. zusätzlich für Einkäufe, Arzt- und andere Besorgungen, sofern diese ausdrücklich vereinbart worden sind.
Zeitverzögerungen aufgrund von Stau o.ä. und daraus resultierende verspätete Ankunftszeiten beim nachfolgenden Patienten können auf die Betreuungszeit nicht angerechnet werden, da sie mit der Versorgung des Patienten in keinem direkten Zusammenhang stehen.
Lieben Gruß,
Winny
Das kommt auf die Vereinbarung an. Wird je Leistung und/oder angebrochener Zeiteinheit abgerechnet? (Tabelle, Vereinbarung zu Mehrleistungen) Und war 1x das Einkaufen (z.B. um je 4 x 1/4h Zeiteinheit/ oder Zeiteinheit 1 angefangene h) länger?
Dann könnte das theoretisch schon ein.
Als Wegekosten allerdings nicht und pauschal hinterher aus dem Hut gezaubert auf der Rechnung, 1h extra wegen Stau, auch nicht.
Vielen Dank, das hilft mir schon sehr
Life must go on.