Hallo Beauties,

wie einige von Euch wissen, sind wir seit einigen Monaten unter die Katzenhalter gegangen. Unsere Katze darf raus, möchte sie aber nicht, ihr reicht der Balkon, sie will unter keinen Umständen nach draußen. Vielleicht ändert sich das ja noch mit der Zeit, denn eigentlich war sie immer eine "Draußenkatze" lt. Vorbesitzerin. Wir wohnen in einem Mehrparteienhaus, außer uns haben noch zwei Parteien, mit denen wir uns sehr gut verstehen, Katzen, also 9 Parteien ohne Katzen, 3 Parteien mit Katzen. Nun ist es so kalt, dass die Katzen (zwei) der einen Partei, öfter mal vor der Haupteingangstür stehen und mit in den Hausflur schlüpfen, sobald eine der anderen Parteien hineingeht. Die Katzenhalter selbst passen natürlich auf, dass die Katzen nicht mit in den Flur kommen, insofern liegt es also in der Verantwortung der übrigen "katzenlosen" Hausbewohner bzw. von Besuch, wenn sich die Katzen dann doch mal im Flur aufhalten. Jetzt haben sich Hausbewohner, die mir und den betroffenen Katzenhaltern nicht bekannt sind, über die "Art der Katzenhaltung" beschwert. Angeblich hätten die Katzen schon Wäsche aus dem Trockenraum herumgeschleppt, was totaler Quatsch ist, denn das war Wäsche von mir, die ich abgenommen und dann verloren habe, das habe ich so auch schon kommuniziert. Mal davon abgesehen könnten die Mitbewohner vielleicht - wie es sich gehört - die Kellertreppe zumachen, dann könnten die Katzen da gar nicht hin. Wir haben einen Brief von der Hausverwaltung bekommen. Laut Vermieter sollte das "eigentlich nur eine allgemeine Information an die Katzenhalter" sein, es liest sich jedoch wie eine Abmahnung, der wir selbstverständlich entschieden widersprechen. Dort wird moniert, dass die betroffenen Katzenhalter ihre Katze morgens rauslassen und dann selbst das Haus verlassen. Man solle doch dafür sorgen, dass die Katzen dann wieder reinkommen. Ähm... an solchen Briefen kann man merken, dass der Verfasser des Briefes keine Ahnung von Katzentierhaltung hat, denn schließlich sind das keine Hunde, die man reinrufen kann - im Regelfall jedenfalls. Mal davon abgesehen, dass wir ja noch nicht betroffen sind, weil unsere Katze noch nicht rausgeht und wir daher dem Schreiben aus diesem Grund und generell widersprechen werden, möchte ich mal wissen, ob Ihr wisst, wie sich das Ganze rechtlich verhält.

Kann man einem Katzenhalter vorschreiben, wann er die Katze rauslässt und wann er sie wieder reinzuholen hat, damit die Katze nicht vor der gemeinschaftlichen Hauseingangstür steht und evtl. mit in den Hausflur gelangt. Ich habe bisher nur solche Entscheidungen im Netz gefunden, wo es um gemeinschaftliche Gärten geht und dass das geduldet werden muss. Hatte jemand ein ähnliches Problem? Wir sind zwar noch nicht betroffen, aber wir machen uns trotzdem unsere Gedanken, denn schließlich könnte unsere Katze auch irgendwann raus wollen.