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Thema: Angst vor Kampfhund

  1. #11
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    Und wende bitte auf keinen Fall Pfefferspray bei so einem Hund (und auch nicht bei der Halterin) an! Du kannst nicht kontrollieren, was dann passiert!

  2. #12
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    Zitat Zitat von Deichgräfin Beitrag anzeigen
    Und wende bitte auf keinen Fall Pfefferspray bei so einem Hund (und auch nicht bei der Halterin) an! Du kannst nicht kontrollieren, was dann passiert!
    Das ging mir auch schon die ganze Zeit durch den Kopf. Am besten, den Hund komplett ignorieren, falls er einem über den Weg läuft.

    Generell: ein unangeleinter Hund an einer Bushaltestelle spricht nun wirklich nicht für Verantwortungsgefühl und auch ich würde das auf jeden Fall melden.

  3. #13
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    Danke für eure Antworten! Ich glaube bei uns, zumindest in dem Kanton, gibt es keine Leinenpflicht. Von daher macht eine Anzeige wohl kaum Sinn.

    Ich überlege mir das mit dem Pfefferspray.

    Liebe Grüsse

  4. #14
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    welcher kanton ist es denn?
    gewisse haben doch seit neustem ziemlich strenge hundeverordnungen...
    Manche sprechen einen Augenblick, bevor sie denken. jean de la bruyère

  5. #15
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    Zitat Zitat von nyx Beitrag anzeigen
    welcher kanton ist es denn?
    gewisse haben doch seit neustem ziemlich strenge hundeverordnungen...
    St.Gallen

  6. #16
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    1. Geltendes Hunderecht
    Kantonales Hundegesetz vom 5. Dezember 1985 (456.1)

    2. Massnahmen bezüglich "gefährliche Hunde" im geltenden Recht
    Hunde sind so zu halten, dass sie Menschen und Tiere nicht gefährden oder belästigen und fremdes Eigentum nicht beschädigen (Art. 6 Hundegesetz/SG).
    Halter haben dafür besorgt zu sein, dass ihre Hunde nicht ohne Einwilligung des Berechtigten Spiel- und Sportplätze, fremde Gärten, Gemüse- und Beerenkulturen sowie Wiesen und Äcker während des fortgeschrittenen Wachstums betreten (Art. 7 Abs. 1 Hundegesetz/SG).
    Politische Gemeinden sind befugt, durch Reglemente in öffentlichen Gebäuden, auf verkehrsreichen Strassen, Wegen und Plätzen, in öffentlichen Grün- und Parkanlagen, Naturschutzgebieten sowie Fussgängerzonen eine Leinenpflicht vorzusehen. Ein Mitführungsverbot oder eine Leinen- oder Maulkorbpflicht kann ferner mittels Verfügung und entsprechender Signalisation für ein bestimmtes Gebiet oder Gebäude vorgesehen werden (Art. 7bis Hundegesetz/SG).
    Politische Gemeinden ordnen erforderliche Massnahmen an, wenn der Hundehalter seinen Pflichten nach Art. 6 und Art. 7 des Hundegesetzes nicht nachkommt. Sie kann insbesondere Weisungen über Erziehung, Beaufsichtigung, Pflege, Unterbringung oder Haftpflichtversicherung des Hundes erlassen (a), zu einem Hundeerziehungskurs aufbieten (b), verfügen, dass der Hund ausserhalb der Wohnung an der Leine zu führen ist (c), oder ausserhalb der Wohnung einen Maulkorb zu tragen hat (d), verbieten, den Hund bestimmten Personen anzuvertrauen (e), bauliche Massnahmen verlangen, die Dritte vor Angriffen des Hundes schützen (f), einen Wesenstest des Hundes durch eine Fachperson anordnen (g), verbieten, mehr als einen Hund (h) oder bestimmte Hunderassen zu halten (i), die Beseitigung des Hundes anordnen (k) oder sogar die Hundehaltung gänzlich verbieten, wobei das Verbot für das ganze Kantonsgebiet gilt (Art. 9 Abs. 1 und 2 Hundegesetz/SG).
    Die Beseitigung des Hundes und das Verbot der Hundehaltung werden nur angeordnet, wenn der Halter mildere Massnahmen missachtet oder der Hund Mensch oder Tier ernstlich gefährdet (Art. 9 Abs. 3 Hundegesetz/SG).

    3. Geplante Gesetzesänderungen bezüglich "gefährliche Hunde"
    Die Kantonsregierung spricht sich für ein schweizweites Verbot von "Kampfhunden" aus und behält sich bis dahin weitere kantonale Massnahmen vor.

    http://www.20min.ch/interaktiv/Schwe...echt/film.html
    ich würd mich demnach mal an die gemeinde resp. die polizei wenden...
    du bist bestimmt nicht die einzige, deren der verantwortungslose halter aufgefallen ist.

    im kt. zürich geht das über die polizei - allerdings sind die da auch rigoroser, was deren auflagen betreffen.
    Manche sprechen einen Augenblick, bevor sie denken. jean de la bruyère

  7. #17
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    Zitat Zitat von Deichgräfin Beitrag anzeigen
    Und wende bitte auf keinen Fall Pfefferspray bei so einem
    Hund (und auch nicht bei der Halterin) an! Du kannst nicht kontrollieren, was dann passiert!
    Der Einsatz gegen Menschen ist in Dtl. nicht erlaubt. Und wenn die Angst
    schon da ist, auch wenn der Hund gar nichts gemacht hat, einfach nur weil
    er nicht angeleint da langläuft, dann wäre evtl. eine Angsttherapie das Mittel
    der Wahl.

    edit: lese gerade, daß Ena ja Schweizerin ist. Keine Ahnung, ob das dort erlaubt ist.
    Wenn es keinen Leinenzwang gibt, erscheint
    die Therapie mir jedoch noch sinnvoller.
    Geändert von vivian (11.12.11 um 11:56:44 Uhr)

  8. #18
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    Zitat Zitat von vivian Beitrag anzeigen
    Wenn es keinen Leinenzwang gibt, erscheint
    die Therapie mir jedoch noch sinnvoller.
    Naja, sie schreibt ja, dass sie lediglich vor sogenannten Kampfhunden, bzw. deren Halter Angst hat. Das klingt nicht gerade nach einer ausgewachsenen
    Phobie .

    Ich empfehle ein Buch:
    http://www.amazon.de/Das-Pitbull-Syn.../dp/3837045803

  9. #19
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    Suha, Hunde sind nicht von Haus aus aggressiv oder böse, nur weil sie einer bestimmten
    Rasse angehören. Und nicht jeder Halter macht seine Hunde scharf.
    Was kann denn der Hund dafür, daß er einer Rasse angehört, die wegen ein paar
    bekloppter und verantwortungsloser Halter hierzulande in Verruf geraten ist.

    Ich denke schon, daß Ena ihre Lebensqualität verbessern könnte, wenn sie eine
    entsprechende Therapie machen würde. Einen Versuch wäre es sicher wert.

  10. #20
    mafalda ist offline Portenya with an attitude
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    Och, meinst du? Und die Kinder auf dem Spielplatz gleich mit, mal so präventiv, und die Nachbarin auch? Wäre doch viel effizienter, der Hund würde, falls nötig und noch nicht erreicht, nicht nur art-, sondern auch nachbargerecht gehalten werden. Dann kann man das Geld ja ggf. sinnvoller für die anger management-Therapie der Halterin ausgeben, falls sich ihre von ena beschriebene Einstellung als wahr herausstellt. Eine Therapie, mehr Lebensqualität für viele. Wenn das mal kein Win-Win-Konzept ist.
    Der unter deutschen Gebildeten am meisten verbreitete Aberglaube ist der, dass sie Englisch koennten. (Johannes Gross)

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