Zum vergangenen Profi-Talk möchte ich hier zu o.g. Thema folgenden Artikel aus der KI 1/2001 zitieren.

Der Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e.V. (IKW) schließt eine Übertragbarkeit von BSE durch kosmetische Mittel nach gegenwärtigem Stand der Erkenntnis aus. Denn bei der Herstellung von Kosmetika seien seit Jahren die entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen getroffen worden. Außerdem würden kosmetische Mittel äußerlich angewandt und die Haut sei aufgrund ihrer natürlichen Barrierefunktion in der Lage, das Eindringen größerer Moleküle wirksam zu verhindern.

Die Kosmetikhersteller sind durch die Grunds#tze der "Guten Herstellungspraxis" verpflichtet, den Verbrauchern sichere und verträgliche Produkte anzubieten. Entsprechende Sicherheitsvorkehrungen sind bereits vor Jahren, als Berichte über die BSE-Risiken aus Großbritannien auftauchten, getroffen worden. Schon Anfang der 90er Jahre hat der IKW seinen Mitgliedsfirmen empfohlen, die im Arzneimittelbereich üblichen Vorsorgemaßnahmen zu beachten. Außerdem sind Körperteile wie Hirn und Rückenmark, die möglicherweise BSE übertragen können, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse EU-weit zur Verwendung in kosmetischen Mitteln verboten.
Andere Substanzen tierischen Ursprungs, z.B. Talgderivate, die in Kosmetika verwendet werden, müssen bestimmten Inaktivierungsmethoden unterzogen werden, die das BSE-Übertragungsrisiko ausschalten. Einige dieser Verfahren sind zum Beispiel die Erhitzung auf hohe Temperaturen, die Verseifung mit Natronlauge oder eine Behandlung durch Hydrolyse.


Ellen Kronenberger


[Diese Nachricht wurde von Ellen am 08-01-2001 editiert.]