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Thema: Frage zu einer Steuerberatervollmacht.....bitte Hilfe..

  1. #1
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    Standard Frage zu einer Steuerberatervollmacht.....bitte Hilfe..

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    Wir haben einen neuen Steuerberater und müssen demnach eine neue Vollmacht ausstellen. Da ich mich persönlich mit Vollmachten eher schwer tue, (mein Mann nicht so) wollte ich mal in die Runde fragen, ob evtl. eine von Euch mir hierzu etwas raten kann:

    Hier ist der Text:

    [FONT=Helvetica]mich / uns in allen steuerlichen und sonstigen Angelegenheiten im Sinne des
    §1 StBerG zu vertreten. Die Vollmacht ermächtigt zur Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen jeder Art, insbesondere vor Finanzbehörden. Daneben berechtigt sie zur Vornahme von Prozess-
    handlungen aller Art in Rechtsstreitigkeiten, insbesondere vor den Gerichten der Finanzgerichts-
    barkeit (§ 62 FGO) und den Verwaltungsgerichten. [/FONT]
    [FONT=Helvetica]Sie umfasst insbesondere die Ermächtigung [/FONT]
    [FONT=Symbol]· [/FONT]- [FONT=Helvetica]zur Stellung von Anträgen in außergerichtlichen und gerichtlichen Haupt-, Vor-, Neben- und [/FONT]
    [FONT=Helvetica]Folgeverfahren, [/FONT]
    [FONT=Symbol]· [/FONT]- [FONT=Helvetica]zur Einlegung und Rücknahme außergerichtlicher und gerichtlicher Rechtsbehelfe jeder Art sowie zum Rechtsbehelfsverzicht, [/FONT]
    [FONT=Symbol]· [/FONT]- [FONT=Helvetica]zur Erledigung des Rechtsstreits oder von außergerichtlichen Verhandlungen durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis, [/FONT]
    [FONT=Symbol]· [/FONT]- [FONT=Helvetica]zum Empfang von Steuerbescheiden. [/FONT][FONT=Helvetica]Mahnungen und Vollstreckungsankündigungen sind weiterhin dem/den/der Steuerpflichtigen direkt zuzusenden. [/FONT]

    [FONT=Helvetica]Im Rechtsbehelfsverfahren berechtigt die Vollmacht zur Vornahme von Verfahrenshandlungen jeder Art, insbesondere bei der Wiederaufnahme des Verfahrens, im Verfahren zur Festsetzung zu erstattender Aufwendungen, im Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung, im Verfahren zum Erlass einer einstweiligen Anordnung und im Zwangsvollstreckungsverfahren sowie zur Entgegennahme des Streitgegenstandes, von Geld, Sachen und Urkunden sowie von zu erstattenden Beträgen mit der Ermächtigung, darüber ohne die Beschränkungen des § 181 BGB zu verfügen. Die Kostenerstattungsansprüche des Vollmachtgebers sind an den Bevollmächtigten abgetreten. [/FONT]

    [FONT=Helvetica]Die Vollmacht umfasst auch die Vertretung und Verteidigung in Steuerordnungswidrigkeiten- und Steuerstrafverfahren, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Der Bevollmächtigte ist berechtigt, Untervollmachten zu erteilen und zu widerrufen. [/FONT]
    [FONT=Helvetica] [/FONT]
    [FONT=Helvetica]................................................ .................................................. ..................................... (Ort, Datum) (Unterschrift des/der Vollmachtgeber) [/FONT]





    [FONT=&quot]Das steht nicht drin, müsste es denn?:[/FONT]
    [FONT=&quot]Der Bevollmächtigte ist nicht befugt, Steuererstattungen und Steuervergütungen entgegen- zunehmen. [/FONT]
    [FONT=&quot] [/FONT]
    [FONT=&quot] [/FONT]
    [FONT=&quot]Das steht drin, ist das in Ordnung?[/FONT]
    [FONT=&quot]Mitteilungen jeder Art, insbesondere Verwaltungsakte und gerichtliche Entscheidungen sind dem Bevollmächtigten zuzustellen. Soweit Schriftstücke dem Vollmachtgeber zugestellt werden ,wird gebeten, den Bevollmächtigten abschriftlichzu informieren.[/FONT]
    [FONT=&quot] [/FONT]
    Vielen Dank.
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    Liebe Grüße dryskin

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  2. #2
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    Der letzte Punkt bedeutet einfach, dass der wichtige Schriftverkehr - wie auch der Steuerbescheid - dem Berater zugeschickt werden. Er leitet das dann an dich weiter.

    Erhalten muss er die meisten Dinge ja so oder so, aber das bleibt dir überlassen, ob du ihm dann immer ne Kopie ziehen und zuschicken willst...
    Life must go on.

  3. #3
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    In der Steuererklärung wird unten auf der ersten Seite angegeben, wohin Erstattungen überwiesen werden, das macht in der Regel nicht der Steuerberater. Und den Rest hat Britta schon erklärt.

  4. #4
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    Danke euch beiden. Auf euch Zwei hatte ich ja gehofft.

    Was mich irritiert, ist :
    [FONT=Helvetica]Daneben berechtigt sie zur Vornahme von Prozess-
    handlungen aller Art in Rechtsstreitigkeiten, insbesondere vor den Gerichten der Finanzgerichts-[/FONT]

    Warum ALLER Art? Warum nicht nur Finanz...?
    und
    Warum lässt er das
    [FONT=&quot]Der Bevollmächtigte ist nicht befugt, Steuererstattungen und Steuervergütungen entgegen- zunehmen. [/FONT]
    weg?
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    Liebe Grüße dryskin

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  5. #5
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    Es wäre leichter, dir zu helfen, wenn du schreibst, was eigentlich dein Problem ist, findest du die Vollmacht zu weitgehend oder zu eng?

  6. #6
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    Ich finde sie zu weitgehend.
    Warum[FONT=Helvetica] "berechtigt sie zur Vornahme von Prozess-
    handlungen aller Art in Rechtsstreitigkeiten, insbesondere vor den Gerichten der Finanzgerichts-..."
    Warum aller Art. Warum nicht nur Finanzdinge betreffend?
    Er ist doch kein Anwalt oder gibt es öfter übergreifende Dinge?

    Mein Grundproblem ist, das mein Mann den Steuerberater mag. Ich nicht. Und wenn ich Vollmachten kommentarlos "hingelegt" bekommt mit der Bitte sie gleich zu unterschreiben, kommt bei mir Mißtrauen auf. Es kann völlig unberechtigt sein, ist es bestimmt auch, aber ich wollte halt mal nachfragen.

    Es wirkt auf mich zu allumfassend und nicht auf Finanzangelegenheiten beschränkt. Weißt du, was ich meine. Sehe ich das zu eng?
    [/FONT]
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    Liebe Grüße dryskin

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  7. #7
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    Dryskin,
    niemand hindert Dich daran, eine Vollmacht zu beschränken, d.h. nur soweit zu erteilen, wie Du sie erteilen magst.

    Streiche die Passagen, die Du nicht erklären möchtest oder entziehe ihm die Vollmacht, sollte einer der höchst unwahrscheinlichen Fälle eintreten und es zu einem Verfahren jenseits der Finanz- und Verwaltungsgerichtsbarkeit kommen.

    Und ja, ich finde, Du siehst das zu eng. Wenn Du dem Steuerberater nicht vertraust, würde ich wechseln. Das ist doch keine gute Basis, abgesehen davon, dass ich mich frage, welche Sorge Du hast. Dass der Steuerberater mit Deiner Erstattung durchbrennt? In der Erklärung ist angegeben, wohin sie zu überweisen ist - an Euch. Die Vollmacht enthält keine Empfangsvollmacht für die Erstattung, nur für Gelder im Rechtsbehelfsverfahren, also wenn Ihr gegen eine unrichtige Bescheidung vorgeht und sich dann Erstattungen ergeben.

    Dass die Bescheide an den Steuerberater und nicht an Euch übersandt werden, ist normal und sicher sogar in Deinem Interesse. Der StB prüft Vollständigkeit und Richtigkeit des Bescheides, notiert und wahrt Fristen, ohne dass es zu Verzögerungen durch eine Zustellung an Euch und erst dann Übermittlung an den StB kommt.

    Ich sehe das Problem nicht so recht, also keines, das sich nicht durch Einschränkung oder nachträglichen Entzug der Vollmacht regeln läßt.

  8. #8
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    Ich kann mich da nur anschließen - befürchtest du ernsthaft, dass der Steuerberater ohne Auftrag Rechtsstreitigkeiten für euch führt?

  9. #9
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    Verstehe. Danke. Dann habe ich mich mal nicht so und unterschreibe das.
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  10. #10
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    Hallo dry, ich arbeite beim Steuerberater und kann nur sagen, dass in unseren Vollmachten (die übrigens als Vordruck gekauft werden, wir bauen da nicht selbst irgendwelche Passagen ein) der Teil mit dem "ist nicht befugt, Steuererstattungen...entgegen zu nehmen" auch nicht explizit drinsteht. Trotzdem werden Steuererstattungen etc. IMMER direkt vom Finanzamt an den Steuerpflichtigen überwiesen. Niemals an uns. Einzige Ausnahme wäre, wenn der Mandant nicht zahlen kann und eine Abtretungsanzeige unterschreibt. Aber selbst dazu bedarf es wieder einer speziellen Vollmacht mit Unterschrift vom Mandant, ohne das überweist das Finanzamt nichts an den Steuerberater.

    Und das mit den Prozessen: Bei uns gibt es einige Mandanten, die schon sehr lange bei uns sind. Die wenden sich dann auch schon mal mit einem anderen rechtlichen, aber nicht steuerlichen Problem an meinen Chef, einfach weil sie ihm eben vertrauen und seine Meinung dazu hören möchten, bevor sie zu einem Anwalt gehen. Und er darf sie dann zwar nicht wie ein Anwalt vertreten, aber er darf sie beraten und gegebenfalls versuchen, auch in nicht steuerlichen Sachen zu vermitteln.

    Generell denke ich aber, wenn das Vertrauensverhältnis nicht stimmt, solltest Du auf längere Sicht darüber nachdenken, Dir einen anderen Steuerberater zu suchen.
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    (Roald Dahl)

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