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Thema: Bei Warenrückgabe im Laden Gutschein statt Geld?

  1. #1
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    Standard Bei Warenrückgabe im Laden Gutschein statt Geld?

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    Hallo ihr Lieben,

    ich bin im Moment erstaunt und etwas sauer. Ich hab gestern bei XXX ein Terarium gekauft. Leider hab ich es falsch ausgemessen und es war natürlich die falsche Größe. Ich habe gleich dort angerufen, hab gesagt ich hab die falsche Größe gekauft ob ich heute vorbeikommen kann und es zurückgeben kann. Ja klar, das ist GAR KEIN Problem sagte sie am Telefon.

    Ich heute morgen also losgefahren, das Terrarium zurück getragen. Zuerst hat sie sich alles ganz genau angesehen (ihr gutes Recht, schliesslich muss es ja ohne Schäden sein). dann fing sie an es in den PC als Reklamation einzutippen und musste x-mal von vorne anfangen weil irgendwas nicht klappte. Schliesslich schien alles ok zu sein und sie zückte eine Gutscheinkarte. Ich fragte, ob ich nicht das Geld erstattet bekommen. Da ranzte sie mich an, "NEIN!!! Wir stellen Gutscheine aus!" Ich sagte ich hätte gestern angerufen und die Kollegin meinte der Umtausch sei kein Problem. Sie motzte "Ist ja auch kein Problem, wir nehem es ja zurück nur gibts kein Geld!" Nun bin ich etwas überrascht.

    Ist das neuerdings so? Ich arbeite auch im Einzelhandel und wir bezahlen bei Reklamationen immer den Betrag aus. Wie ist das nun?

    LG Whiteline

  2. #2
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    naja, es war ja keine Reklamation, weil mit dem Teil was nicht in Ordnung war, sondern eine Rückgabe, weil Du Dich vermessen hast - ist schon ein Unterschied. Kannst über den Gutschein eigentlich froh sein, denn das hätte sie eigentlich gar nicht zurücknehmen müssen.

  3. #3
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    Das ist doch keine Reklamation, sondern eine Rückgabe.
    Das Teil war nicht beschädigt, sondern Du hast es falsch ausgemessen. Da kommt Umtausch in frage, d.h. gegen eine andere Grösse.
    Wäre das Teil fehlerhaft, dann sähe es anders aus.
    Die Welt ist viel zu gefährlich, um darin zu leben – nicht wegen der Menschen, die Böses tun, sondern wegen der Menschen, die daneben stehen und sie gewähren lassen. Albert Einstein

  4. #4
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    Der örtliche Einzelhandel ist nicht zum Umtausch verpflichtet. Es handelt sich um eine Rücknahme aus Kulanz, und da ist auch ein Gutschein erlaubt.

  5. #5
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    Ist mir auch schon öfters passiert, das letzte mal bei depot. War persönlich für mich kein Ding, weil es meistens Läden waren, wo ich eh öfters was kaufe.
    In einer anderen Größe die passt, hatten sie nichts?

  6. #6
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    Dass ich einen Gutschein bekam, ist mir auch schon passiert, z. B. im Spielzeugladen, als ich etwas zurückgab, weil es mein Neffe schon hatte. Es gibt bei so etwas kein Recht auf Wandlung, aus den schon genannten Gründen, da es keine fehlerhafte Ware war.
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  7. #7
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    Zitat Zitat von Sapho Beitrag anzeigen
    naja, es war ja keine Reklamation, weil mit dem Teil was nicht in Ordnung war, sondern eine Rückgabe, weil Du Dich vermessen hast - ist schon ein Unterschied. Kannst über den Gutschein eigentlich froh sein, denn das hätte sie eigentlich gar nicht zurücknehmen müssen.
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  8. #8
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    Das ist im Handel mittlerweile weit verbreitet, das es bei Umtausch kein Geld zurück gibt. Da fallen mir so einige Geschäfte ein. Man nimmt es aus Kulanz zurück und der Kunde darf sich dafür etwas anderes aussuchen. Wenn er nichts findet, gibt es einen Gutschein.

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