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Thema: Arbeitgeberwechsel aus unbefristetem Arbeitsverhältnis

  1. #1
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    Standard Arbeitgeberwechsel aus unbefristetem Arbeitsverhältnis

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    Huhu

    Da ich mich derzeit in einer anderen Stadt bewerbe, habe ich ein paar Fragen an euch:

    [LIST]
    Unterschreibt man zuerst beim neuen AG bevor man beim alten AG kündigt?[/LIST]

    [LIST]
    Würdet ihr den aktuellen AG nach einem Zwischenzeugnis fragen, gleich ob dies vom potenziellen neuen AG gewünscht wird?[/LIST]

    Im Laufe des Threads werden wahrscheinlich noch ein paar mehr Fragen aufkommen. Ich befinde mich gerade noch in den den Anfängen der Bewerbungsphase, d.h. ich habe erst wenige Bewerbungen versandt.

    Fragen muss ich, weil es mein erster Wechsel aus einem unbefristeten Arbeitsverhältnis sein wird.

    Danke schonmal für eure Hilfe
    Geändert von Elfenbein (10.01.12 um 12:00:32 Uhr)

  2. #2
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    Du solltest in Deinem Vertrag nach Deiner Kündigungsfrist sehen und dann dementsprechend "planen" so es denn möglich ist
    So würde ich vorgehen und ich persönlich würde auch erst dann kündigen (wenn das in den Zeitrahmen passt) wenn die Tinte unter dem neuen Vertrag getrocknet ist

  3. #3
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    Zitat Zitat von Sunshine2006 Beitrag anzeigen
    Du solltest in Deinem Vertrag nach Deiner Kündigungsfrist sehen und dann dementsprechend "planen" so es denn möglich ist
    Ja, das ist ja klar

    Bei einer 4-wöchigen Kündigungsfrist bin ich ja recht flexibel und kann spontan handeln.

    Ich stelle die Frage mal anders (rein utopisch): Ich bewerbe mich, bekomme ein Angebot und unterschreibe. Nun kündige ich bei meinem AG und er überredet mich sozusagen mit einem noch besseren Angebot, dass ich doch bleibe. Kann ich dann vom neuen Vetrag zurück treten?

    Eigentlich geht es mir eher darum was gängig ist.
    Wenn ich erst kündigen würde, die mündliche Zusage vom neuen AG aber nicht schriftlich wird (weil er mich nun doch nicht mehr will), dann stehe ich ja ziemlich dumm da...

    Oh, da hat sich dein Edit hiermit überschnitten.

  4. #4
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    Zitat Zitat von Elfenbein Beitrag anzeigen
    Ja, das ist ja klar

    Bei einer 4-wöchigen Kündigungsfrist bin ich ja recht flexibel und kann spontan handeln.

    Ich stelle die Frage mal anders (rein utopisch): Ich bewerbe mich, bekomme ein Angebot und unterschreibe. Nun kündige ich bei meinem AG und er überredet mich sozusagen mit einem noch besseren Angebot, dass ich doch bleibe. Kann ich dann vom neuen Vetrag zurück treten?

    .
    Keine Ahnung. Kommt wohl auf den Vertrag an. Ich denke das ist eher ne schwierige Angelegenheit unter Umständen
    Geht es Dir um ein besseres Angebot Deines Arbeitgebers? Ich versteh es jetzt nicht, Du willst doch da weg weil es Dir dort nicht mehr so zusagt. Dazu die räumliche Veränderung. Dann kann es doch egal sein, welches Angebot man Dir von der Seite des jetzigen Arbeitgebers macht

    Edit: seh grad 4 Wochen Kündigungsfrist von Seiten des AN ist die gesetzliche Regelung
    Geändert von Exuser3 (10.01.12 um 12:37:38 Uhr)

  5. #5
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    Zitat Zitat von Elfenbein Beitrag anzeigen
    Kann ich dann vom neuen Vetrag zurück treten?
    Nein, es gibt nur wenige Verträge, von denen man zurücktreten/ihn widerrufen kann (Stichwort Inet-Kauf, Haustürgeschäfte). Ein Arbeitsvertrag gehört zu diesen im Gesetz ausdrücklich genannten nicht.

    Wäre auch noch schöner...man stelle sich vor, der Arbeitgeber hätte das Recht auch.

    Nein, lass Dir den arbeitgeberseits unterschriebenenen Vertrag übermitteln, kündige und unterschreibe.

  6. #6
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    Die Kündigungsfrist ist nicht ungewöhnlich.
    Bei einer Beschäftigungszeit von bis zu einem Jahr hat man im öffentlichen Dienst z.B. auch einen Monat zum Monatsschluß.

    Darüberhinaus kann ich mir das "Problem" schon vorstellen. Es wäre nicht das erste Mal, dass ein Arbeitgeber beispielsweise eine Gehaltserhöhung oder Aufstiegsmöglichkeit oder einen Aufgabenwechsel o.ä. ablehnt, der Mitarbeiter kündigt und plötzlich ist der Arbeitgeber doch bereit auf die Wünsche des Mitarbeiters einzugehen. Wenn man dann schon woanders unterschrieben hat ist es natürlich nicht so schön.

    ABER: Es geht ja nicht darum wann Du, Elfenbein unterschreibst, sondern wann der vermeindlich neue Arbeitgeber unterschreibt und die Unterschrift ist wichtig !

    Bei uns läuft das wie folgt:
    Vorstellungsgespräche, am gleichen oder am Folgetag mündliche Zusage per Telefon oder schriftl. per E-Mail an den oder die Ausgewählte/n.
    Ein paar Tage später wird der von uns unterschriebene Vertrag in zweifacher Ausfertigung zugeschickt. Der Ausgewählte hat dann also etwas definitives in der Hand und kann kündigen. Sollte es sich dann rausstellen, dass er doch nicht zu uns wechseln möchte muss er lediglich die beiden Vertrag***emplare vernichten, er hatte ja noch nichts unterschrieben. So könnte es normalerweise ablaufen.

  7. #7
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    Zitat Zitat von Sunshine2006 Beitrag anzeigen
    Keine Ahnung. Kommt wohl auf den Vertrag an. Ich denke das ist eher ne schwierige Angelegenheit unter Umständen
    Geht es Dir um ein besseres Angebot Deines Arbeitgebers? Ich versteh es jetzt nicht, Du willst doch da weg weil es Dir dort nicht mehr so zusagt. Dazu die räumliche Veränderung. Dann kann es doch egal sein, welches Angebot man Dir von der Seite des jetzigen Arbeitgebers macht

    Edit: seh grad 4 Wochen Kündigungsfrist von Seiten des AN ist die gesetzliche Regelung
    Ich möchte auf jeden Fall wechseln, das ist richtig. Ich hatte diesen möglichen Fall nur zur Erklärung meiner Fragestellung konstruiert.

  8. #8
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    Bei uns werden die Verträge unterschrieben per Post zugestellt und kommen unterschrieben per Post wieder zurück. Oder man unterschreibt vor Ort.
    Allerdings "bedankt" sich da auch jeder AG wenn man anderen Bewerbern abgesagt hat und die neue Mitarbeiterin dann doch nicht will.
    Ich find das ist ne Sache die man sich reiflich überlegen sollte. Fair finde ich es nicht. Mag auch jeder gern anders sehen. Man möchte ja auch als AN "fair" behandelt werden.

  9. #9
    Avatar von Medha
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    Zitat Zitat von Elfenbein Beitrag anzeigen
    [LIST]
    Unterschreibt man zuerst beim neuen AG bevor man beim alten AG kündigt?[/LIST]
    ja, zumindest sollte man den vom neuen Arbeitgeber unterschriebenen Vertrag vorliegen haben.

    [LIST]Würdet ihr den aktuellen AG nach einem Zwischenzeugnis fragen, gleich ob dies vom potenziellen neuen AG gewünscht wird?[/LIST]
    Im Prinzip ja, es kommt auf auch auf Dein Verhältnis zum Arbeitgeber an, bzw. ob Du schlafende Hunde wecken willst. Ein Zwischenzeugnis anzufordern signalisiert dem AG, dass man sich nach etwas Neuem umguckt.

    Es kommt ja auch darauf an, was Dein Ziel ist. Es klingt für mich nicht so, als dass Du unbedingt wechseln möchtest, sondern zu besseren Konditionen arbeiten willst, wenn Du in Erwägung ziehst doch beim alten AG zu bleiben.

    Zurücktreten kannst Du nicht, wenn Du erst mal unterschrieben hast. Du kannst aber wenn Du einen vom neuen AG unterschriebenen Vertrag per Post bekommst, Dir vielleicht ein-zwei Tage Zeit lassen und mit Deinem alten AG noch mal verhandeln. Ist aber nicht gerade fair. Wenn Dein alter AG Dich halten will, dann wird er nach der Anforderung des Zeugnisses von sich aus tätig.

  10. #10
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    Ah, okay. Nach AKs und Purzels Ausführung wird es dann wohl in der Tat eher üblich sein, dass der neue AG den Vetrag schonmal unterschreibt (somit den Vetrag verbindlich eingeht), sodass ich noch die Möglichkeit habe entweder zu kündigen und dann zu unterschreiben oder den Vetrag eben zu vernichten

    Die nächste Frage bezieht sich auf das Zwischenzeugnis:
    Bitte ich um die Erstellung eines Zeugnisses, so riecht der AG doch förmlich, dass ich mich anderweitig bewerbe und wird mir möglicherweise ein schlechtes Zeugnis ausstellen, oder?
    Geändert von Elfenbein (10.01.12 um 13:13:36 Uhr)

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