Nachdem ich letztens in der Mittagspause kurz zu Hause war und ca. 30 cm vor der Garage meines Nachbarn parkte, der mich dermaßen angekeift und mit Abschleppdienst gedroht hatte und gestern mein Freund das gleiche Erlebnis mit genau diesem Nachbarn hatte, möchte ich jetzt hier mal einen Thread eröffnen.

Ich gehe davon aus, dass es jetzt öfter zum Streit kommen wird , daher auch ein paar rechtliche Aspekte die ich gern klären würde.

Neben unserem Haus befinden sich drei Garagen, die mein Nachbar gemietet hat. Der Bordstein davor ist abgesenkt und er hat eine Seite, wo der Bordstein nicht mehr abgesenkt ist, mit einer weißen Markierung versehen ---> das darf er doch eh schonmal nicht, oder?

Nun drohte er also, weil ich diese Markierung um ca. 30-50 cm überschritt, mit Abschleppdienst.
Der Abschleppdienst wird aber doch nur tätig, wenn mindestens eine Achse des Autos diese Markierung überschreitet?!
Außerdem müsste er doch sowieso in Vorleistung treten, oder? D.h. er könnte alternativ das Ordnungsamt rufen, welches allerdings nur ein Knöllchen verteilen würde sofern o.g. Fall genau so eintritt.

...jetzt kann man sagen: Mensch, Elfenbein, dann park doch einfach woanders und gut is'!

Dann sage ich aber : Nö (ohne weitere Rechtfertigung)