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Thema: Schon wieder... Ebay-Frage: Probleme beim Verkauf wegen angeblich "defektem" Artikel.

  1. #21
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    Zitat Zitat von Iridia Beitrag anzeigen
    ist es bei Ebay nicht auch so, dass die Rücksendefrist 14 Tage ist? Wenn ihr sofort klar war, dass das Teil schlecht ist, wäre sofort nach Ankommen der nachvollziehbarste Termin gewesen und nicht erst 3 Wochen später.

    Ein Tip für das nächste Mal: alles fotografieren, bevor man es wegschickt. Du kannst genauso davon ausgehen, dass sie das Teil inzwischen getragen und zu heiß gewaschen hat.
    nun, sie dürfte das teil so um den 20.12. herum bekommen haben, knapp vor weihnachten. gemeldet hat sie sich eben erst im januar.
    gut, weihnachtsstress blabla, aber...

    natürlich habe ich fotos, die artikelfotos eben, aber keine detailfotos vom garn bzw. der stoffstruktur.

    nun ja, wahrscheinlich bin ich echt zu zögerlich und zu gutmütig. bisher kamen von euch ja nur einhellige meinungen, und ich habe es genau so und ohne auslassungen erzählt, wie es jetzt abgelaufen ist.

    also - schlicht weg freundlich ablehnen jetzt, alles - rückgabe und erstattung egal in welcher höhe, ja?
    Auch die hohlste Nuss will noch geknackt sein. (F. Nietzsche)

  2. #22
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    Zitat Zitat von Carrie Ann Beitrag anzeigen
    Darf ich bei Gelegenheit auch mal eine ebay-Frage stellen? Ich habe leider keine eindeutige Antwort finden können, bislang. Ich habe keine Zahlungsfrist genannt, aber eine Bieterin bezahlt ihren Artikel nicht.
    Auf meine erste Frage danach, weil ich von Anfang an ein ungutes Gefühl hatte, fragt mich nicht warum, bekam ich eine derart patzige und nicht von Intelligenz strotzdende Antwort, dass mir die Ohren geschlackert haben. 2 Tage später dann die Info, dass sie weitere 2 Tage später zahlen würde. Ich habe natürlich nichts erhalten und gestern nochmal geschrieben. Seitdem nichts.
    Ich habe das bereits ebay gemeldet, aber die wollen auch nur, dass wenn ich den Fall binnen einer Frist schließe, damit ich die Gebühren zurückerhalte.
    Du kannst sie nicht zwingen den Artikel zu bezahlen. Im Prinzip ist sie einen Kaufvertrag eingegangen, da müssten dann, von deiner Seite aus, rechtliche Schritte folgen und das lohnt sich meistens gar nicht.
    In dem Fall - Fall bei Ebay melden, die Gebühren zurückbekommen und erneut einstellen... nervig, ich weiß aber mehr kann man nicht machen
    Geändert von Rina85 (25.01.12 um 14:02:00 Uhr)

  3. #23
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    Zitat Zitat von Susi Simpel Beitrag anzeigen
    also - schlicht weg freundlich ablehnen jetzt, alles - rückgabe und erstattung egal in welcher höhe, ja?
    Höflich im Ton, in der Sache bestimmt !
    Du machst das schon
    Die Welt ist viel zu gefährlich, um darin zu leben – nicht wegen der Menschen, die Böses tun, sondern wegen der Menschen, die daneben stehen und sie gewähren lassen. Albert Einstein

  4. #24
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    Zitat Zitat von Susi Simpel Beitrag anzeigen
    nun, sie dürfte das teil so um den 20.12. herum bekommen haben, knapp vor weihnachten. gemeldet hat sie sich eben erst im januar.
    gut, weihnachtsstress blabla, aber...
    naja, aber es gibt doch trotzdem Termine, oder? Wenn du dir was von einem Versandhandel bestellt hättest, würdest du doch auch die 14 Tage einhalten, in denen du reklamieren kannst. Dafür sind die ja da.

    also - schlicht weg freundlich ablehnen jetzt, alles - rückgabe und erstattung egal in welcher höhe, ja?
    wäre die einfachste Lösung. Erst Rückgabe, dann Erstattung. Ein Problem hast du doch nur, wenn die das tatsächlich inzwischen gekocht hat und du es nicht mehr verkaufen kannst.

    Ansonsten auf abgelaufene Rückgabefrist verweisen (auch in der angedrohten Abwertung), falls die für Ebay auch gilt, und dann wäre die Sache erledigt.

  5. #25
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    Zitat Zitat von Rina85 Beitrag anzeigen
    Du kannst sie nicht zwingen den Artikel zu bezahlen. Im Prinzip ist sie einen Kaufvertrag eingegangen, da müssten dann, von deiner Seite aus, rechtliche Schritte folgen und das lohnt sich meistens gar nicht.
    In dem Fall - Fall bei Ebay melden, die Gebühren zurückbekommen und erneut einstellen... nervig, ich weiß aber mehr kann man nicht machen
    Danke dir. Dann stelle ich es lieber ein (ist Kosmetik).
    What if I fall? Oh but my darling what if you fly? E.H.

  6. #26
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    Zitat Zitat von Iridia Beitrag anzeigen




    wäre die einfachste Lösung. Erst Rückgabe, dann Erstattung. Ein Problem hast du doch nur, wenn die das tatsächlich inzwischen gekocht hat und du es nicht mehr verkaufen kannst.
    Was ist, wenn Susi das Geld zurückgibt und dann kommt so ein verkochtes Teil zurück, mit dem sie nix mehr anfangen kann?

    Ich würde gar nix zahlen, null.
    Die Welt ist viel zu gefährlich, um darin zu leben – nicht wegen der Menschen, die Böses tun, sondern wegen der Menschen, die daneben stehen und sie gewähren lassen. Albert Einstein

  7. #27
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    Nicht zahlen, auf keinen Fall.

    Nach so langer Zeit, alleine das ist schon eine Unverschämtheit.

    Sie hat das Teil garantiert getragen und dann falsch gewaschen.

    Jaja, ihre Enttäuschung kann ich da schon verstehen.

    Ich würde genau Nullkommanix erstatten und ihr höflich mitteilen, dass es dir leid tut sie noch einmal enttäuschen zu müssen. Nach so langer Zeit lehnst du eine Rückerstattung ab.
    Viele Grüße von

    Davantage

    Stop Thinking- Start Living !!

  8. #28
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    Hast du dir ihr Profil mal mit Toolhaus angeschaut? Da werden auch Bewertungen aufgelistet, die in der "normalen" Übersicht nicht zu sehen sind.
    Komm wir essen Opa. Satzzeichen können Leben retten!

  9. #29
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    Zitat Zitat von Klaraverstand Beitrag anzeigen
    Was ist, wenn Susi das Geld zurückgibt und dann kommt so ein verkochtes Teil zurück, mit dem sie nix mehr anfangen kann?
    das hab ich ja auch geschrieben, dass das passieren kann. Dazu gibt es ja normalerweise Rückgabefristen. Oder können andere nach einem halben Jahr Gebrauch etwas zerschlissen zurückgeben und sagen, das ist schon so gekommen?

    Es ist aber auch möglich, dass hier nur jemand versucht, Geldnachlass rauszuschlagen oder wirklich denkt, es wäre beschädigt, ist es aber nicht. In beiden Fällen wäre ja nichts verloren bei der Rücksendung.

  10. #30
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    Liebe Susi,

    welch eine ärgerliche Geschichte!
    Ich habe bei eBay auch schon viele Dinge gekauft und verkauft, dabei neben allerlei schönen auch einige unerfreuliche Erfahrungen machen dürfen.
    Nach Deiner Schilderung gehe ich davon aus, daß die Käuferin nicht ehrlich ist.
    Wenn ich (auch bei eBay) eine hochwertige Ware kaufe und feststelle, daß sie nicht in Ordnung ist, dann setze ich mich umgehend mit dem Verkäufer in Verbindung, sicherlich nicht erst Wochen später - das ist auch im Weihnachtsstreß möglich.
    Wenn ich reklamiere, bin ich darauf eingestellt, den Nachweis zu erbringen, daß meine Reklamation berechtigt ist, sprich: Ich mache Fotos von dem Schaden, deren Übersendung ich anbiete.
    Du selbst hast sicherlich keine Fotos von der Ware gemacht, auf denen nicht zu unterscheiden wäre, ob es sich um ein Kleidungsstück oder Nachbars Lumpi handelt - auch ohne Profi-Kamera und Detailfotos wird auf den Fotos gewiß zu erkennen sein, in welchem Zustand sich das gute Stück befunden hat.
    Summa summarum: Ich würde, wie schon von mehreren Beauties vorgeschlagen, ebenfalls anraten, von allen Regulierungsangeboten zurückzutreten und vielmehr anbieten, die Angelegenheit Deinem Anwalt zu übergeben - und ich bin sehr sicher, daß Du danach nie wieder von dieser Dame hören/lesen wirst.

    Kopf hoch - es gibt auch nette Menschen in der virtuellen Welt, :-)!

    Eine Umarmung,

    Winny

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