mmmh, ich habe hingeschrieben, und zwar folgendes:
"Nachdem ich seit über drei Wochen nichts mehr von Ihnen gehört habe, war für mich die Sache abgeschlossen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich wie angegeben als Privatverkäufer keine Gewährleistung übernehmen kann und deshalb auf Ihre Reklamation nicht in dem Umfang eingehen kann, wie das einem gewerblichen Verkäufer möglich ist.
Ich habe den Artikel, der nach meiner Prüfung keinerlei Fehler aufwies, nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben. Als Sie, ohnehin relativ spät, Mängel monierten, habe ich Ihnen einer gütlichen Einigung zuliebe ohne Nachweis Ihrerseits einen fairen Nachlass angeboten - 18 Euro, das entspricht knapp 30% des Ersteigerungspreises oder eben die Rückabwicklung.
Es tut mir sehr leid, aber da Sie nicht innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens reagiert haben, ziehe ich dieses Angebot nun zurück. Trotz allem wünsche ich Ihnen viel Freude mit der in meinen Augen sehr schönen Jacke!"
bisher kam noch gar nichts, weder eine rückantwort noch eine schlechte bewertung. heute ist auch die frist abgelaufen, innerhalb der sie bei ebay hätte einen fall melden können. das hatte sie nämlich nicht getan. wir werden sehen...
Auch die hohlste Nuss will noch geknackt sein. (F. Nietzsche)