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Thema: Wohnungsärger

  1. #11
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    Hi Lisababy,
    ich konnte mir die Preise auch nicht vorstellen. In Berlin haben wir 13 DM gezahlt. Und ist München vielleicht Berlin??
    Aber zurück ist erstmal nicht.
    Werde jetzt mal im Internet stöbern, gute Idee.

  2. #12
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    Hallo!
    Les dir am besten mal die § 537 ff. BGB durch.
    Vielleicht hilft dir das weiter


    § 539 BGB
    Kennt der Mieter bei dem Abschluss des Vertrags den mangel der gemieteten Sache , so steht ihm die in §537,538 bestimmten Rechte nicht zu



    LG suka

  3. #13
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    Hi suka,
    hab grade kein BGB zur hand...
    Aber ich kannte den Mangel doch vorher nicht??
    Sonst wäre ich ja wohl nicht eingezogen!
    Ich habe die Wohnung ja auch nicht um 6 Uhr in der Früh besichtigt, wo alle zur Arbeit fahren.

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