Liebe Jeannie,
meine aufrichtige Anteilnahme. Ich wünsche Dir die Kraft, die Du brauchst und vor allem selbst gute Besserung. Erhole Dich, soweit das momentan möglich ist, von Deiner eigenen OP.
Zu Deinen Fragen -
wie schon gesagt entsteht der Anspruch auf Rente mit dem Monatsersten, den hat Deine Großmama erlebt, also besteht der Anspruch für den gesamten Monat Man muss die bereits ausgezahlte Rente auch nicht anteilig zurückzahlen. Inwieweit Du die Pflegeeinrichtung komplett oder nur anteilig zahlen musst, dürfte sich aus dem Heimvertrag ergeben.
Was die Kosten für Notarzt und Totenschein angeht - Notarzt kommt drauf an, zu welchen Zeiten er gekommen ist. Da kann es gut sein, dass ein Eigenanteil für den Nachteinsatz oder so zu zahlen ist, die Gebühr als solche ist aber von der KV zu übernehmen.
Die Kosten für die Ausstellung des Totenscheins (das hat der Notarzt sicher nicht gemacht, der leichenschauende Arzt sollte nicht unmittelbar vorm Tod behandelt haben) sind von den Angehörigen selbst zu tragen, weil sie keine "Krankenkosten" oder "Behandlungskosten", für die die KV zuständig wäre, mehr sind sondern zu den Kosten der Bestattung zu zählen sind. Die Leichenschau ist ja nichts anderes als eine Bestattungsvoraussetzung. Der Leistungsumfang der KV endet aber mit dem Tod des Versicherten, so dass die Leichenschau von den Hinterbliebenen aus dem Nachlass zu zahlen ist.
Ich weiß noch, wie sparsam ich geschaut habe, als der Arzt, der die Leichenschau bei meinem Vater durchgeführt hat, seinen Quittungsblock zückte und den Betrag bar einkassiert hat, inklusive Wegekosten und Sonntags- und Nachtzuschlag da nach 18 Uhr. Aber gut, da wundert man sich kurz, zahlt man wie in Trance und merkt eigentlich erst später, wie grotesk die Situation ist.