Er hat den Parka anprobiert und daraufhin bezahlt, also ist der Kauf abgeschlossen. Du schreibst selbst, es sei ein Privatkauf und hast in der Auktion darauf hingewiesen. Also. Spinner.
Wahrscheinlich gefiel seiner Frau der Parka nicht...
Er hat den Parka anprobiert und daraufhin bezahlt, also ist der Kauf abgeschlossen. Du schreibst selbst, es sei ein Privatkauf und hast in der Auktion darauf hingewiesen. Also. Spinner.
Wahrscheinlich gefiel seiner Frau der Parka nicht...
Es ist ein Privatverkauf, Du hast den Umtausch ausdrücklich ausgeschlossen, der Käufer hat die Ware sogar noch vor dem Mitnehmen gesehen. Rechtlich ist die Lage klar. Bei einem Kauf im Laden wäre ich auch kritisch und würde vermutlich bei einer Farbabweichung (die ja oft vom Licht abhängt) einen Umtausch versuchen, aber selbst da hätte ich keinen Anspruch, da kein Mangel vorliegt, sondern könnte nur auf Kulanz hoffen.
Wenn der Käufer die Ware nicht mag, kann er sie ja selbst weiterverkaufen.
Du kannst natürlich auch nett sein, vor allem, wenn andere Gebote vorlagen, aber das bleibt allein Dir überlassen.
Eieiei, ein Grund warum man "Selbstabholung" auf die City verlegen sollte und nicht zu Hause machen sollte, jetzt wissen die Freaks auch noch wo du wohnst...
Ich habe auch den Eindruck das seine Frau da irgendwas nicht passt denn sie quatschte bei dem Gespräch im Hintergrund die ganze Zeit mit....
Es ist halt echt blöd denn ich habe die Farbe auf den Fotos ziemlich genau dargestellt und da kann man schon sehen das sie bläulich wirkt.
Die Stylebob Rechnung habe ich nicht aber das Stylebob Etikett hängt ja noch unversehrt dran.
Der Käufer meint, bei der Farbe würde es sich nicht um Schwarz sondern um ein Mitternachtsblau handeln und er ist sich sicher im Recht zu sein. Da er meine Adresse und Telefonnummer hat, befürchte ich, das er mich jetzt bestimmt dauernd damit nervt.
Die nächste Konsequenz wird bestimmt sein, das er mir mit einem Anwalt droht. Daher meine Frage: Kann der mir was? Also bin ich als Verkäufer mit einem Privatverkauf und dem Ausschluss aller Ansprüche wirklich im Zweifelsfrei auf der sicheren Seite?
Da würde ich mich nicht drauf einlassen.
Er hat ihn anprobiert, bezahlt und mitgenommen. Du bist doch kein Geschäft, wo man umtauschen kann, war schließlich ein Privatverkauf! Der kann Dir gar nichts! Außer eine negative Bewertung geben, was natürlich mies wäre (darauf kannst Du aber ja Stellung nehmen - ich würde dann was entsprechendes da reinschreiben).
Alternativ könntest Du noch andere Bieter anschreiben, falls Du so nett sein willst und Dir die Umstände antun möchtest. (und mit geringerem Erlös einverstanden bist)
Das Recht zum Umtausch/Rückgabe hat der Käufer nicht! Das hast Du ja auch schließlich in Deiner Auktion angegeben. Ich würde ihn nochmal höflich darauf hinweisen.
Das mir mein Hund das liebste sei, sagst Du, o Mensch, sei Sünde.
Mein Hund bleibt mir im Sturm noch treu, der Mensch nicht mal im Winde.
Wenn Du als Privatverkäuferin alle Rechte auf Gewährleistung, Rückgabe und Umtausch in der Auktion ausdrücklich ausgeschlossen hast, dann bist Du auf der sicheren Seite, liebe Gesa - diesbezüglich mußt Du Dir keine Sorgen machen.
Darüberhinaus hast Du dem Käufer die Ware nicht zugeschickt, sondern er hat sie persönlich in Augenschein genommen und abgeholt, hat sie auch bei Tageslicht begutachten können und war offensichtlich zufrieden mit seinem Erwerb.
Wenn ihm (oder seiner Frau) im nachhinein die Farbe nicht mehr gefällt, so ist das für ihn ärgerlich, gibt ihm jedoch keinerlei rechtliche Handhabe Dir gegenüber. Das würde ich an Deiner Stelle deutlich machen, am besten auf schriftlichem Weg, nicht nur am Telefon.
By the way: Negative Bewertungen kann man auch von eBay entfernen lassen, wenn auch leider nur den Text, nicht die Bewertung selbst.
Good luck und liebe Grüße,
Winny
Klarer Fall von selber schuld. So ein Trottel.
Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen.
Danke, dann bin ich ja beruhigt. Ich warte mal ab was passiert. Er wird sich bestimmt sehr aufregen. Hoffentlich schickt er mir jetzt nicht seine Frau auf den Hals
Das wäre möglich - der Käufer sollte sich allerdings bewußt sein, daß großes Theater vor der Tür anderer Leute eine Anzeige wegen Ruhestörung/Hausfriedensbruch nach sich ziehen kann. Ich würde die Sachlage daher wirklich noch einmal schriftlich darlegen und klarstellen, daß eine Rücknahme für Dich nicht in Frage kommt. Wird schon, !