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Thema: Schmerzensgeldforderung nach unverschuldetem Unfall

  1. #1
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    Standard Schmerzensgeldforderung nach unverschuldetem Unfall

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    Am Samstag ist mir im Supermarkt ein anderer Kunde mit einem elektronischen Hubwagen über den rechten Fuß gefahren.
    Der Hub stand dem Mann im Weg und hantierte herum, plötzlich setzte sich das Ding in Bewegung und mir auf den Fuß.
    Es gab einen riesen Aufruhr, weil ich vor Schmerzen geschrien hab, ein Mann riss den "Übeltäter" von dem Hub weg, weil der immer noch weiter fahren wollte und ein anderer Mann half mir, den Fuß wieder frei zu bekommen.
    Jemand wollte sofort den Notarzt verständigen, was ich aber ablehnte, weil mein Sohn dabei war, ich wollte nicht, dass er noch mehr geschockt wird.
    Zwei Mitarbeiter nahmen dann mich und den Mann mit ins Büro, die Frau kümmerte sich um meinen Fuß, der Mann musste seine Personalien angeben, der Ausweis wurde kopiert.
    Ich musste dann meine Personalien auch noch abgeben und dann bin ich noch unter Schock zur Kasse zum bezahlen und bin dann noch selber etwa 1 km mit dem Auto nach Hause gefahren. Wie gesagt, alles unter Schock.

    Ich hab dann meine Mutter angerufen, dass sie mich bitte ins Krankenhaus fahren soll zum röntgen, was diese dann auch tat. Mein Sohn wurde derweil von meinen Großeltern betreut.
    Im Krankenhaus stellte sich dann heraus, dass zum Glück nichts gebrochen ist, aber ne ordentliche Quetschung. Zur Sicherheit sollte ich stationär da bleiben. Ich bat darum, nochmal kurz nach hause fahren zu dürfen, musste ja einige Sachen für mich und meinen Sohn richten, meine Mutter kennt sich ja in meiner Wohnung gar nicht aus. Widerwillig ließ man mich nochmal raus.

    Hab dann die nötigsten Dinge zusammengepackt, meinen Sohn bei meinen Großeltern gelassen und dann gings zurück ins Krankenhaus.
    Dort blieb ich dann bis Montag Vormittag, dann durfte ich nach Hause, mit Krücken und der Auflage, den Fuß bis zum völligen Abklingen der Hämatome und Schwellungen nicht vollständig zu belasten und beim kleinsten Taubheitsgefühl zum Arzt zu gehen.

    Ich war am Dienstag dann auch gleich beim Rechtsanwalt, da ich es nicht einsehe, dass der Mann der mir mit dem Hub draufgefahren ist, ungeschoren davon kommt. Der hat da nix herumzuhantieren und der Supermarkt hätte den Hub nicht rumstehen lassen dürfen.

    Tja ich harre der Dinge, die da kommen. Der Mann hat sich bei mir im übrigen nicht mal entschuldigt. Die Mitarbeiter des Supermarktes hingegen schon. Der Mann meinte nur, er hätte mich nicht gesehen, ich sei plötzlich da gewesen und ich soll mich nicht so aufregen, es sei doch nix passiert.

  2. #2
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    Oh Spatzeline, gute Besserung.
    Was hat denn der Rechsanwalt gesagt?

  3. #3
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    Oh mann, Spatzeline, du hast aber auch ein Pech!!
    Das tut mir leid.
    Ich kann auf der einen Seite verstehe, dass du dich ärgerst aber der Mann hat das mit Sicherheit nicht absichtlich gemacht. Doofe Dinge passieren manchmal.
    Ich glaube aber ehrlich gesagt, dass eine Schmerzensgeldforderung doch etwas überzogen ist. Es liegt ja keine böse Absicht vor und du wirst vorraussichtlich keine bleibenden Schäden davon tragen. Sowas wäre vielleicht angebracht, wenn du dadurch erhebliche finanzielle Einbußen hättest. Das ist jetzt nicht bös gemeint, aber wir sind ja hier auch nicht in Amerika...
    Versetz dich auch mal in den Mann hinein. Vielleicht konnte er sich nur nicht entschuldigen, weil er sich selbst so erschrocken hat oder sich vielleicht sogar schämt.

  4. #4
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    Sag mal Spatzeline,

    hast du vielleicht sogar eine Unfallversicherung? Wenn ja, würde ich mich da auch mal schlau machen... Krankenhaustagegeld etc. pp.
    Die letzte Strophe deines Liedes war verklungen, als er deinen Namen rief.
    In mir jedoch wird's nie verstummen. Es singt ganz leise........seelentief.

  5. #5
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    Gute Besserung, du Arme.
    Es nimmt der Augenblick, was Jahre gaben.
    (nach Johann Wolfgang von Goethe)

  6. #6
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    Ich wünsch Dir auch gute Besserung! Mensch Spatzeline, grad kommt ja bei Dir echt alles auf einmal...
    Berichte doch mal, was der RA gesagt hat dazu.

  7. #7
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    Hallo Spatzeline, so etwas ist natürlich doof. Ich wünsche Dir erstmal gute Genesung!

    Schmerzensgeld ist meiner Information zusätzlich zum Schadensersatz für Aufwendungen, Schmerzensgeld ist für die immateriellen Schäden.

    D.h., Verdienstausfall, Aufwendungen für das Krankenhaus, Eigenbeteiligung für die Krücken, ggf. Haushaltshilfe, könnten separat geltend gemacht werden, bzw. das würde ich vorrangig machen.

    Mit bleibenden Schäden hat Schmerzensgeld auch nichts zu tun, natürlich könnten sich in manchen Fällen Rentenansprüche oder ähnliches ergeben, aber das dürfte in dem Fall wohl nicht zutreffen.
    Geändert von Mäusken (16.02.12 um 13:25:11 Uhr)

  8. #8
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    Zitat Zitat von nyx Beitrag anzeigen
    ich versteh die frage jetzt nicht. der rechtsanwalt konnte dir doch bestimmt sagen was für möglichkeiten du da hast....
    Es gab ja auch keine Frage.
    Genau so is' es! Und wenn nicht, dann anders...


  9. #9
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    Ich sags mal so: für eine Schmerzensgeldforderung brauchst Du sehr gute Nerven, einen sehr langen Atem und ich denke nicht, dass Du bei einer Quetschung das bekommst, was Du Dir vielleicht erhoffst.

    Schließe mich ansonsten den anderen an: was hat denn Dein Anwalt gesagt?

  10. #10
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    Zitat Zitat von Miria Beitrag anzeigen
    Ich sags mal so: für eine Schmerzensgeldforderung brauchst Du sehr gute Nerven, einen sehr langen Atem und ich denke nicht, dass Du bei einer Quetschung das bekommst, was Du Dir vielleicht erhoffst.

    Schließe mich ansonsten den anderen an: was hat denn Dein Anwalt gesagt?
    Oh, Süße... Erinnerungen werden wach, hm?

    @ Spatzeline: Gute Besserung!
    "Das hier... ist von Mathilda."

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