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Thema: Frage nach dem Lesen der News: woher kommt das Strafmaß für ***ualstraftäter?

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  1. #1
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    Standard Frage nach dem Lesen der News: woher kommt das Strafmaß für ***ualstraftäter?

    Hallo,

    ich habe gerade das hier gelesen und nun ist mir ziemlich übel: http://www.bild.de/news/inland/kinde...6392.bild.html.

    Ich weiß, das ist ein unangenehmes Thema, das oft totgeschwiegen wird und es ist die BILD Zeitung - aber immer wenn ich solche Nachrichten lese frage ich mich ganz ernsthaft: warum wird Kindesmissbrauch so bestraft, wie er bestraft wird (in meinen Augen mild)? Werden diese Menschen nach 5 bzw. 8 Jahren wieder normale Mitglieder der Gesellschaft sein und ganz normal herumlaufen oder was passiert dann? Warum gelten die dort verhängten Jahre als hoch, obwohl sie unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft liegen?

    Ich meine diese Fragen auf keinen Fall zynisch oder rhetorisch, möchte auch niemanden angreifen, keinen Meinungsstreit hervorrufen, sondern ich meine das ganz ernst und sachlich. Habe keine Ahnung von juristischen Dingen und irgendwie beschäftigt mich diese (in meinen Augen vorhandene) Ungerechtigkeit jedes Mal, wenn ich so etwas gelesen habe, eben weil ich es nicht verstehen kann.

  2. #2
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    beim lesen hatte ich Tränen in den Augen....schade, dass es keine Gerechtigkeit gibt.....

  3. #3
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    Es gibt Grundsätze und Prinzipien der Strafzumessung in Deutschland, die der Richter (im Rahmen dessen, dass Deutschland ein Rechtsstaat ist in dem auch Strafverfahrensprinzipien gelten) befolgen muss.

    Vielleicht wird dir einiges klarer wenn Du Dich in dem Thema einliest.

  4. #4
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    Was haben die Verurteilten mit dem oder den Kindern gemacht, also was ist der konkrete und bewiesene Tatvorwurf?
    Der Artikel gibt dazu wenig her, darauf kommt es im Rahmen der Strafzumessung aber an, unter anderem.

  5. #5
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    Hier wurde die Urteilsbegründung und der Mißbrauch etwas genauer erläutert.

    http://www.derwesten.de/staedte/gels...id6450968.html
    Liebe Grüße

    Astrid


    Willst Du Gott zum Lachen bringen, erzähl' ihm von Deinen Plänen.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Südhimmel Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich habe gerade das hier gelesen und nun ist mir ziemlich übel: http://www.bild.de/news/inland/kinde...6392.bild.html.

    Ich weiß, das ist ein unangenehmes Thema, das oft totgeschwiegen wird und es ist die BILD Zeitung - aber immer wenn ich solche Nachrichten lese frage ich mich ganz ernsthaft: warum wird Kindesmissbrauch so bestraft, wie er bestraft wird (in meinen Augen mild)? Werden diese Menschen nach 5 bzw. 8 Jahren wieder normale Mitglieder der Gesellschaft sein und ganz normal herumlaufen oder was passiert dann? Warum gelten die dort verhängten Jahre als hoch, obwohl sie unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft liegen?

    Ich meine diese Fragen auf keinen Fall zynisch oder rhetorisch, möchte auch niemanden angreifen, keinen Meinungsstreit hervorrufen, sondern ich meine das ganz ernst und sachlich. Habe keine Ahnung von juristischen Dingen und irgendwie beschäftigt mich diese (in meinen Augen vorhandene) Ungerechtigkeit jedes Mal, wenn ich so etwas gelesen habe, eben weil ich es nicht verstehen kann.
    diese Frage habe ich mir auch schon häufig gestellt - egal was wer wie oft mit einem Kind gemacht hat, das Kind wird ein Leben lang darunter leiden, evtl. selber später Kinder missbrauchen.
    Daher kann für mich das Strafmaß gar nicht hoch genug sein und obwohl ich sicher dafür gleich von den Gesetzes-Kundigen hier kritisiert werde, dürften solche Verurteilten wie in dem angegebenen Fall keine weiteren Kinder haben. Nie wieder!
    Ich bin der Überzeugung, dass solch ein krankes Verhalten nicht therapierbar ist und es bei gegebener Möglichkeit immer wieder Übergriffe gibt.
    Der Signaturduft ist ein Versprechen für Freunde und eine Drohung für Feinde.

  7. #7
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    Diese Zweifel am Strafmaß hat wohl jeder mitfühlende Mensch. Es gibt dafür aber Maßstäbe, die Richter zu beachten haben, und das ist auch gut so. Denn das Strafmaß muss objektivierbar und nachprüfbar begründet werden. Die Strafen in dem genannten Fall sind für Erststrafen sehr hoch. Und das ist sicher auch gut so. Wegsperren für immer oder Am-Sack-Aufhängen sind wohlfeile Stammtischparolen, die sich rechtsdogmatisch nicht halten lassen. Zum Glück entscheidet nicht Volkes Rechtsgefühl über die jeweilige Strafe im Einzelfall.

  8. #8
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    Zitat Zitat von janne.partikel Beitrag anzeigen
    Diese Zweifel am Strafmaß hat wohl jeder mitfühlende Mensch. Es gibt dafür aber Maßstäbe, die Richter zu beachten haben, und das ist auch gut so. Denn das Strafmaß muss objektivierbar und nachprüfbar begründet werden. Die Strafen in dem genannten Fall sind für Erststrafen sehr hoch. Und das ist sicher auch gut so. Wegsperren für immer oder Am-Sack-Aufhängen sind wohlfeile Stammtischparolen, die sich rechtsdogmatisch nicht halten lassen. Zum Glück entscheidet nicht Volkes Rechtsgefühl über die jeweilige Strafe im Einzelfall.
    Danke, Janne.

    Rein objektiv betrachtet ist in dem wie auch ich meine für einen Erstfall recht hoch bestraften Sachverhalt wenig passiert. In dem Link von Astrid66 zu den Umständen ist ausgeführt, was vorwerfbar und nachweisbar war. Der Sachverständige hat sich mit der Frage der Belastung und Folgen auseinander gesetzt, wie der Artikel erkennen lässt.

    Wir haben keine weiteren Informationen, wonach dessen Gutachten unrichtig oder unvollständig ist, so dass man die Entscheidung - gemessen am überhaupt möglichen Strafmaß für derartige Taten und den Umständen - hinnehmen muss und wie ich meine auch hinnehmen kann.

  9. #9
    Exuser37 Guest
    Zitat Zitat von janne.partikel Beitrag anzeigen
    Wegsperren für immer oder Am-Sack-Aufhängen sind wohlfeile Stammtischparolen, die sich rechtsdogmatisch nicht halten lassen. Zum Glück entscheidet nicht Volkes Rechtsgefühl über die jeweilige Strafe im Einzelfall.
    Zu wessen GLÜCK, welches Glück meinst du?

    Wie gesagt, ich habe viel Verständnis für RichterInnen, es ist sicher nicht einfach, neutral und nach den Gesetzen zu handeln!!!Und ich glaube, manchmal muss es schwer sein, solche Einzelfälle zu entscheiden.

    Aber ich meine:
    Ein Kind zu zeugen, zum Zweck, es zu missbrauchen und zum Missbrauch anderer Menschen freizugeben?????

    Da hatten wir hier aber schon mal andere, trivialere Themen, wo wir nicht einer Meinung waren..
    Geändert von Exuser37 (12.03.12 um 20:11:44 Uhr)

  10. #10
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    Zitat Zitat von Billie Beitrag anzeigen
    Zu wessen GLÜCK, welches Glück meinst du?

    Wie gesagt, ich habe viel Verständnis für RichterInnen, es ist sicher nicht einfach, neutral und nach den Gesetzen zu handeln!!!Und ich glaube, manchmal muss es schwer sein, solche Einzelfälle zu entscheiden.

    Aber ich meine:
    Ein Kind zu zeugen, zum Zweck, es zu missbrauchen und zum Missbrauch anderer Menschen freizugeben?????

    Da hatten wir hier aber schon mal andere, trivialere Themen, wo wir nicht einer Meinung waren...da gibt es für mich persönlich nicht so einen großen Auslegungsspielraum...bin da nicht so offen..sprich: Ich könnte kotzen (sorry, Britta)
    Billie,
    das von Dir fett unterstrichene ist krank, keine Frage, es ist aber nicht strafbar. Es gibt keinen Straftatbestand, der das Unaussprechliche greift.

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