Paracetamol ist nicht grundsätzlich in Deutschland rezeptpflichtig, aber es gibt Beschränkungen bei der Packungsgröße, die rezeptfrei abgegeben werden darf, je nach Dosis, also es darf nur eine bestimmte Gesamtmenge abgegeben werden.

Und auch wenn Paracetamol grundsätzlich hier zugelassen ist, so ist es das jeweilige Produkt von Tylenol nicht.

Und damit darf es nicht nach Deutschland eingeführt werden, es sei denn, man führt es bei der Einreise in einer für den eigenen Gebrauch typischen Menge mit.

Ich sehe also drei Knackpunkte im vorliegenden Fall: fehlende Zulassung, die Zusendung per Post und die Packungsgröße.

Zu den Konsequenzen kann ich Dir allerdings nichts raten, ich weiß nicht, wie ein Verstoß tatsächlich geahndet wird.